Der Leistungsanbieter (Beherbergungsanbieter, Gastronomieanbieter, Freizeitanbieter) ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Verbindlichkeit seines beschriebenen Leistungsangebots verpflichtet.
Der Herausgeber übernimmt keine Haftung für Güte und Beschaffenheit der beschriebenen Leistungsangebote sowie für spätere Veränderungen durch den Leistungsträger.
Das Rechtsverhältnis besteht ausschließlich zwischen Leistungsträger und Kunde bzw. Gast.
Dies gilt auch für die gastronomischen Leistungen, die im Rahmen der kulinarischen Stadtführungen angeboten werden. Hierbei handelt es sich um Fremdleistungen, die durch die Tourist-Information der Hansestadt Wismar vermittelt werden. Das Rechtsverhältnis besteht ausschließlich zwischen Leistungsträger und Kunde bzw. Gast.
Gästeführungen in Vermittlung durch die Tourist-Information Wismar für Reiseveranstalter / Gruppen
Stornierung: Bei Stadtführungen ohne weitere Vermittlungsleistungen (Gastronomie, Transport usw.) sind Stornierungen bis 3 Tage (mind. 72 Stunden, Mitteilung nur direkt innerhalb der Öffnungszeiten) vor Termin gebührenfrei möglich. Für spätere Stornierungen wird eine Ausfallgebühr mit 50% des Auftragswertes berechnet. Bei Stornierungen ab 24 Stunden vor der Stadtführung und bei Nichtanreise beträgt die Ausfallgebühr 100 % des vereinbarten Preises.
Leistungsvermittlung durch die Tourist-Information Wismar für Reiseveranstalter / Gruppen
Buchungswünsche eines Reiseveranstalters an die Tourismuszentrale Wismar, die die Leistung eines Dritten betreffen (Beherbergungsanbieter, Freizeitanbieter, Veranstaltungsanbieter, Transportanbieter o.ä.) gelten als bindendes Angebot des Reiseveranstalters zur gewählten Leistung vorbehaltlich dessen Verfügbarkeit. Mit der Annahme des bindenden Angebots kommt der Vertrag zwischen Reiseveranstalter / Gruppe und Leistungsträger zustande.
Mit der Buchungsbestätigung wird ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen Reiseveranstalter / Gruppe und Leistungsträger geschlossen. Die Durchführung und Abwicklung dieses Vertrages obliegt allein den Vertragsparteien.
Der Leistungsträger haftet für die durch ihn angebotene und gewährleistete Leistung gegenüber dem Reiseveranstalter / Gruppe. Die Hansestadt Wismar – Tourismuszentrale Wismar – übernimmt keine Gewähr für die durch die Leistungsträger angebotenen Leistungsinhalte und haftet nicht für eventuelle Schlechtleistungen des Leistungsträgers.
April bis September
täglich
09.00 - 17.00 Uhr
Oktober bis März
täglich
10.00 - 16.00 Uhr
Änderungen vorbehalten, siehe Aushänge Tourist-Information
Zum Login für Vermieter (Direktlink)
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