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10.01.2025

Änderung bei der Grundsteuer für Garagen und Gartenhäuser

Ab diesem Jahr bekommen die Besitzerinnen und Besitzer von Garagen und Gartenhäusern in der Hansestadt Wismar keine Grundsteuerbescheide mehr. Nun werden die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer besteuert. Diese haben daraufhin die Möglichkeit, die Grundsteuer auf die Besitzerinnen und Besitzer der Garagen und Gartenhäuser umzulegen.

Eine Änderung des Eigentumsrechtes tritt durch diese steuerliche Änderung nicht ein.

Quelle: Abt. Kommunale Steuerangelegenheiten