Auch im Schuljahr 2024/25 finden Reihen-Untersuchungen der 4. und 8. Klassen in den jeweiligen Schulen statt. Viele Eltern fragen sich: Warum? Mein Kind wird doch vom Haus- oder Kinderarzt ärztlich gut versorgt. Das Gesundheitsamt des Landkreises Nordwestmecklenburg will hier verstärkt aufklären.
Die Reihenuntersuchung in den Schulen ist eine Einzeluntersuchung und erfolgt nach Schulgesetz Paragraf 58 Absatz 3 für das Land Mecklenburg-Vorpommern. Sie erfolgt nach anderen Kriterien als bei einem Arztbesuch aufgrund einer Erkrankung des Kindes.
Bei der Reihenuntersuchung werden der Blutdruck, die Köpergröße und das Gewicht gemessen sowie ein Hör- und ein Sehtest und die Impfbuchkontrolle durchgeführt. Das angestrebte Ziel ist, gesundheitlichen Störungen vorzubeugen, sie frühzeitig zu erkennen und gegebenenfalls notwendige Behandlungen zu veranlassen. Wenn der Impfausweis vorgelegt wird, kann das Gesundheitsamt Empfehlungen bei Impflücken geben.
Auffällige Befunde bei der Untersuchung werden anschließend schriftlich, telefonisch oder persönlich mitgeteilt. Alle Maßnahmen dienen dem gesunden Aufwachsen des Kindes. Die erhobenen Befunde werden in anonymisierter Form für statistische Auswertungen genutzt. Auch Statistik kann helfen, die Gesundheit derr Kinder und Jugendlichen zu erhalten und zu verbessern.
Vor dieser Untersuchung erhalten die Sorgeberechtigten einen Fragebogen, dieser unterliegt der Schweigepflicht. Hier können die Eltern gesundheitliche Schwierigkeiten ihres Kindes und gegebenenfalls Beratungsbedarf durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst vermerken.
Die Termine zur Reihenuntersuchung werden rechtzeitig bekanntgegeben. Anmeldungen sind per E-Mail an H.Gollnow@nordwestmecklenburg.de möglich.