Mit Bescheid vom 10.09.2008 des Bundesamtes für Zentrale Dienste und Vermögenszuordnung erfolgte dann die Zuordnung verschiedener Grundstücke im Bereich der Hansestadt Wismar und der Gemeinde Dorf Mecklenburg, so die der Georgenkirche, der Marienkirche und der Nikolaikirche.
Konsequenterweise beschloss die Bürgerschaft nunmehr in ihrer Sitzung am 29.04.2010 auf der Grundlage eines Satzungsentwurfs die Errichtung einer treuhändischen „Stadtkirchenstiftung zu Wismar“ und die Einbringung der aus den ehemals Geistlichen Hebungen zugeordneten Grundstücke in das Stiftungsvermögen.
Zweck dieser Stiftung ist es, die historischen Stadtkirchen zur Förderung der Kultur, des Denkmalschutzes und der evangelisch-lutherischen Religion zu erhalten.
Zudem sollte ein Stiftungskuratorium mit 11 Mitgliedern gebildet werden, die durch die Bürgerschaft für jeweils 5 Jahre bestätigt werden.
Mit der Umstellung des Haushaltes der Hansestadt Wismar von der Kameralistik auf die Doppik erfolgte nunmehr auch finanziell die Bildung des Sondervermögens (gesonderter Nachweis des Vermögens der nicht rechtsfähigen Stiftung).
Eines der wichtigsten Ziele der Stadtkirchenstiftung ist nunmehr der Aufbau eines Grundstockvermögens zur mittelfristigen Sicherung der Bauunterhaltung aus den Erträgen. Ebenso wie bei der Sicherung und beim Wiederaufbau dieser stadtprägenden Kirchenbauten bedarf es auch hierbei weiterhin eines großen Engagements von Spendern, um diese kulturhistorischen Baudenkmale nicht wieder zu Ruinen verkommen zu lassen.
Die Vermögens- und Finanzrechnung werden jährlich zusammen mit dem städtischen Haushalt veröffentlicht.
Hansestadt Wismar
Sparkasse Mecklenburg-Nordwest
IBAN : DE14 1405 1000 1006 0130 20
BIC : NOLADE21WIS
Verwendungszweck: 0 0 1 5 5 6 6 0 - 9 1 1 - 2 8 2 0 0 – Zustif
eingezahlt werden. Spenden sind steuerbegünstigt. Für Beträge bis 200 Euro genügt regelmäßig als Nachweis der Zahlung gegenüber dem Finanzamt der Kontoauszug mit dem Hinweis auf die Stadtkirchenstiftung.
Für darüber hinausgehende Beträge werden unaufgefordert Spendenbescheinigungen ausgestellt, wenn mit der Überweisung auch der Name und die Anschrift der Spender mitgeteilt wurden.
Hansestadt Wismar
Sparkasse Mecklenburg-Nordwest
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Zustiftungen
Verwendungszweck: 0 0 1 5 5 6 6 0 - 9 1 1 - 2 8 2 0 0 – Zustif
Spenden für St. Georgen
Verwendungszweck: 0 0 1 5 5 6 6 0 - 9 1 1 - 2 8 2 0 0 – SpendeGK
Spenden für St. Marien
Verwendungszweck: 0 0 1 5 5 6 6 0 - 9 1 1 - 2 8 2 0 0 – SpendeMK
Spenden für St. Nikolai
Verwendungszweck: 0 0 1 5 5 6 6 0 - 9 1 1 - 2 8 2 0 0 – SpendeNK
Spenden sind steuerbegünstigt. Für Beträge bis 200 Euro genügt regelmäßig als Nachweis der Zahlung gegenüber dem Finanzamt der Kontoauszug mit dem Hinweis auf die Stadtkirchenstiftung.
Für darüber hinausgehende Beträge werden unaufgefordert Spendenbescheinigungen ausgestellt, wenn mit der Überweisung auch der Name und die Anschrift der Spender mitgeteilt wurden.