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Die treuhänderische Stiftung "Geistliche Hebungen"

Die Kirchen St. Nikolai, St. Marien und St. Georgen prägen seit Jahrhunderten das Bild der Hansestadt Wismar.

Sie sind eng verbunden mit einer treuhänderischen Stiftung, den sogenannten "Geistlichen Hebungen". Diese wurde vom mecklenburgischen Großherzog in der Mitte des 19. Jahrhunderts mit dem Ziel eingerichtet, mit der in der Stiftung verankerten Vermögensmasse u. a. die drei Stadtkirchen baulich zu erhalten.

In der Zeit von 1832 bis 1951 erfolgte die Verwaltung der "Geistlichen Hebungen" – wie im Regulativ vorgesehen – in Verantwortung der beiden Patrone, sprich dem Bürgermeister und seinem Stellvertreter.

Seit 1945 wurden die "Geistlichen Hebungen" als eine Dienststelle der Stadt geführt und später dem Dezernat Finanzen zugeordnet.

Etwa ab 1951 verhandelte der Rat der Stadt Wismar unter Einbeziehung des Rates des Bezirkes Rostock mit der Evangelischen Landeskirche über die Auflösung der "Geistlichen Hebungen" und die Aufteilung des Grundstückvermögens.

Ein solcher ausgehandelter Vertrag wurde 1961 geschlossen und auch teilweise umgesetzt. So wurden z. B. die Heiligen-Geist-Kirche und die Pastorenhäuser saniert und in das Eigentum der Kirche übertragen. Der Vertrag wurde aber unter Missachtung des Stiftungsrechtes und des Bürgerlichen Gesetzbuches geschlossen und war in seiner Form fehlerhaft. Er ist deshalb ungültig.

Die Evangelisch-lutherische Kirche hat im Zuge der Anpassung an die gegebenen politischen Verhältnisse der achtziger Jahre ihre Zustimmung zu einer Rechtsänderung zu St. Nikolai, St. Marien und St. Georgen als Eigentum des Volkes mit dem Rechtsträger Rat der Stadt gegeben. Der katastrophale bauliche Verfall dieser historisch bedeutenden Gebäude während der gesamten DDR-Zeit nahm dessen ungeachtet weiter seinen Lauf.

Durch die Eintragung als Eigentum des Volkes wurde 1990 durch den Einigungsvertrag eine neuerliche Vermögenszuordnung durch den Bund notwendig. Die Verfügungsberechtigung über St. Nikolai, St. Marien und St. Georgen blieb während dieser Zeit bei der Stadt. Seitdem hat die Stadt mit ca. 43 Millionen Euro erhebliche Mittel investiert, um die drei Kirchen wieder aufzubauen und zu sanieren.

Mit Bescheid vom September 2008 hat das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen der Bundesrepublik Deutschland entschieden, dass die Wismarer Kirchen St. Nikolai, St. Marien und St. Georgen dem Eigentum der Stadt zugeordnet werden.

Damit wurde der historische Zustand der Eigentumsverhältnisse dieser Gebäude wiederhergestellt. Nun besteht die Möglichkeit, die "Geistlichen Hebungen" als treuhänderische Stiftung wieder aufleben zu lassen, um diese herausragenden Baudenkmale für die Zukunft zu sichern und nutzbar zu machen. Grundlage dafür ist ein Beschluss der Wismarer Bürgerschaft vom 24. April 2008.

Kontakt

Stadtkirchenstiftung zu Wismar
Hinter dem Rathaus 6
23966 Wismar
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Telefon: 03841 251-9041
Fax: 03841 251-777-9041

Spenden

Das Ziel der Stiftung ist es, die Zukunft der Stadtkirchen langfristig zu sichern. Die Erhaltung dieser historisch wertvollen Kirchen hängt daher maßgeblich von Spenden ab. Daher freuen wir uns sehr über Spenden und Zustiftungen.

Hansestadt Wismar
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BIC : NOLADE21WIS
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Spenden für St. Nikolai
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