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20.05.2022

Hansestadt Wismar tritt der Charta Friedhofskultur bei

Die Hansestadt Wismar ist am 20. Mai 2022 offiziell der Charta Friedhofskultur beigetreten, die den Wert unserer Friedhöfe für die Bürgerinnen und Bürger unterstreicht. Damit soll ein deutliches Zeichen für den Erhalt und die Weiterentwicklung der Friedhöfe gesetzt werden.

„Der erste Satz der Charta Friedhofskultur lautet: Jeder Mensch hat das Recht auf eine würdevolle Bestattung auf dem Friedhof und ein anerkennendes Gedenken. Auch für Menschen, die zum Beispiel keine Angehörigen mehr haben, die sich um deren Bestattung kümmern können und die deshalb „von Amts wegen“ bestattet werden, gibt es eine würdevolle Grabstätte mit Grabsteinen und Namensnennung der Verstorbenen.
Außerdem verdeutlicht die Charta in 11 Leitsätzen, worum es auch in unserer historisch gewachsenen Friedhofskultur geht: um ein zu schützendes Kulturgut für alle Bürgerinnen und Bürger. Aus diesen Gründen sind wir der Charta gerne beigetreten“, so Bürgermeister Thomas Beyer.

Die Charta zeigt auf, wie wertvoll die Friedhofskultur für das Abschiednehmen und Erinnern jedes Einzelnen ist und verweist zudem auf das vielschichtige Spektrum der Friedhöfe, in kultureller, sozialer, historischer oder naturschützender Hinsicht. So sind die Friedhöfe unter anderem die Grünanlagen mit der höchsten Biodiversität und gleichzeitig die lebendigen, sich stets fortschreibenden Geschichtsbücher unserer Städte.

„Der Friedhof ist ein Ort der Lebenden, der sich an den Bedürfnissen der Menschen heute ausrichten und weiterentwickeln muss. So bietet unser Friedhof verschiedene Grabmodelle an und kontinuierlich arbeiten wir an neuen Ideen“, so die Friedhofsleiterin Grit Schaller-Uhl.


Erläuterung zu der Grabstätte für „von Amts wegen“ Bestattete:

Die Grabstätte befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft zur anonymen Urnengemeinschaftsanlage auf dem Ostfriedhof. Es wurden bisher zwei von sechs Grabsteinen gelegt. Die verbleibenden vier kommen innerhalb der nächsten Wochen. Auf jedem Stein werden acht kleine Namensschilder befestigt. Damit wird der gesetzlichen Forderung aus § 10 Bestattungsgesetz M-V entsprochen, die eine namentliche Grabkennzeichnung fordert für behördlich veranlasste Bestattungen, bei denen der Wille des Verstorbenen nicht bekannt ist.


Quelle: Friedhofsverwaltung der Hansestadt Wismar