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16.08.2022

E-Scooter: Kenntnis der Regeln und gegenseitige Rücksichtnahme sind gefordert

Inzwischen sieht man sie immer öfter: E-Scooter, die sich in Wismar bewegen. Nicht immer aber werden diese regelkonform bewegt. Sie sind flink, sie sind wendig und eine weitere Möglichkeit, sich auf unseren Straßen fortzubewegen. Nicht immer aber sind die Regeln klar und daher wollen wir über die wichtigsten informieren.

Es ist Pflicht

  • die Elektrotretroller zu versichern,
  • auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen das Rechtsfahrgebot einzuhalten,
  • beim Fehlen von Blinkern Richtungsänderungen per Handzeichen anzukündigen,
  • auf Radwegen Rücksicht zu nehmen auf Radfahrer und gegebenenfalls die Geschwindigkeit anzupassen,
  • Radfahrer vorbeizulassen, wenn sie schneller sind,
  • auf gemeinsamen Geh- und Radwegen Fußgängern den Vorrang zu lassen und die Geschwindigkeit anzupassen,
  • auf Wegen, auf denen Fahrzeuge aller Art verboten sind, den E-Scooter zu schieben,
  • in Fußgängerzonen und auf Gehwegen zu schieben („Radfahrer frei“ auf Fußwegen oder in Fußgängerzonen gilt nicht für Elektrokleinstfahrzeuge),
  • für das Parken von E-Scootern die Parkvorschriften für Fahrräder einzuhalten.

Bürgermeister Thomas Beyer sagt zu diesem Thema: „Die Art der Verkehrsmittel nimmt zu, neben Fahrrädern und Pedelecs sind auch E-Roller unterwegs und es zeigt sich, dass die Regeln den Fahrerinnen und Fahrern oft nicht ganz klar sind. Zentral ist umso mehr, dass der Paragraf 1 der Straßenverkehrsordnung, die gegenseitige Rücksichtnahme, auch gelebt wird.“

Quelle: Pressestelle der Hansestadt Wismar