Allgemeinverfügung zur Regelung der Wahlwerbung zur Bundestagswahl 2025 in der Hansestadt Wismar
Diese Allgemeinverfügung gilt nur für Parteien, Wählergemeinschaften und Einzelbewerber/-innen, welche zur Bundestagswahl 2025 in der Hansestadt Wismar zugelassen sind.