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09.01.2025

Allgemeinverfügung zur Regelung der Wahlwerbung zur Bundestagswahl 2025 in der Hansestadt Wismar

Diese Allgemeinverfügung gilt nur für Parteien, Wählergemeinschaften und Einzelbewerber/-innen, welche zur Bundestagswahl 2025 in der Hansestadt Wismar zugelassen sind.

Quelle: Bauamt, Abt. Straßen- und Grünflächenverwaltung