Die Verwendung des Wappens und des Wappenzeichens (Signets) durch Dritte bedarf der Genehmigung des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin.
Die Genehmigung ist kostenpflichtig (29,- Euro laut Tarifstelle 1.8 der Verwaltungsgebührensatzung). Der Antrag ist über die Pressestelle zu stellen.