Amtliche Beglaubigung von Unterschriften »
Anglerlaubnis für die Küstengewässer M-V »
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Für einen Termin im BürgerServiceCenter gilt die 3G-Regel.
Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja
Entsprechend der aktuellen Hauptsatzung der Hansestadt Wismar vom 25.02.2021 erfolgt die Veröffentlichung von Satzungen sowie sonstigen öffentlichen Bekanntmachungen auf der Homepage der Stadt. Diese Bekanntmachungsform gilt seit dem 07. April 2013. Satzungen, Verordnungen, Richtlinien und allgemein verbindliche Anordnungen (ortsrechtliche Bestimmungen) finden Sie in der folgenden Auflistung.
Ortsrechtliche Bestimmungen, die vor dem 07.04.2013 erlassen wurden, wurden im öffentlichen Bekanntmachungsblatt der Stadt „Stadtanzeiger“ rechtsverbindlich bekannt gemacht und sind an dieser Stelle lediglich unverbindlich zur allgemeinen Information verfügbar.
Einen entsprechenden Hinweis zur Veröffentlichung im Stadtanzeiger finden Sie im jeweiligen Dokument.