Hilfsnavigation
Seiteninhalt

Verwaltung

Hauptsatzung der Hansestadt Wismar

Lesefassung

Hauptsatzung der Hansestadt Wismar in der Fassung der 2. Änderungssatzung (unverbindliche Lesefassung) (PDF, 176 kB, geändert durch die 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung vom 12.01.2024)

Hauptsatzung der Hansestadt Wismar vom 01.03.2021

Hauptsatzung der Hansestadt Wismar (PDF, 74 kB, Veröffentlicht am: 25.02.2021, In Kraft ab: 01.03.2021)

Die bisherige Hauptsatzung mit ihren 3 Änderungen tritt damit zum 28.02.2021 außer Kraft.

Änderungssatzungvom

1. Änderung

04.06.2021
2. Änderung 12.01.2024

Verwaltungsgebührensatzung der Hansestadt Wismar

Verwaltungsgebührensatzung der Hansestadt Wismar (PDF, 60 kB)

Richtlinie der Hansestadt Wismar zur Vornahme von Ehrungen

Richtlinie der Hansestadt Wismar zur Vornahme von Ehrungen (PDF, 133 kB)

Satzung der Stadtkirchenstiftung

Satzung der Stadtkirchenstiftung vom 27.09.2018 (PDF, 57 kB)


Kontakt

Rechtsamt
Am Markt 12/13
23966 Wismar
Karte anzeigen
Telefon: 03841 22400-11
Fax: 03841 251-777-1084
E-Mail

Öffnungszeiten

Terminvergabe
Montag
08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag
08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 16.30 Uhr
Mittwoch
keine Terminvergabe möglich
Donnerstag
08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 16.30 Uhr
Freitag
08.30 - 12.00 Uhr

Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja

Hinweis

Entsprechend der aktuellen Hauptsatzung der Hansestadt Wismar vom 25.02.2021 erfolgt die Veröffentlichung von Satzungen sowie sonstigen öffentlichen Bekanntmachungen auf der Homepage der Stadt. Diese Bekanntmachungsform gilt seit dem 07. April 2013. Satzungen, Verordnungen, Richtlinien und allgemein verbindliche Anordnungen (ortsrechtliche Bestimmungen) finden Sie in der folgenden Auflistung.

Ortsrechtliche Bestimmungen, die vor dem 07.04.2013 erlassen wurden, wurden im öffentlichen Bekanntmachungsblatt der Stadt „Stadtanzeiger“ rechtsverbindlich bekannt gemacht und sind an dieser Stelle lediglich unverbindlich zur allgemeinen Information verfügbar.

Einen entsprechenden Hinweis zur Veröffentlichung im Stadtanzeiger finden Sie im jeweiligen Dokument.