Ist Ihr Reisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, müssen Sie den Verlust sofort anzeigen (Verlustanzeige).
Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden.
Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.
Es werden gegebenenfalls Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja