Sie wollen heiraten? Mit diesem Wunsch sind Sie nicht allein: Jedes Jahr geben sich rund 300 Paare im Standesamt Wismar das Ja-Wort. Vor das Eheglück hat das Gesetz allerdings einige bürokratische Hürden gestellt. Die folgenden Hinweise sollen Ihnen dabei helfen, diese Hürden mit Leichtigkeit zu nehmen.
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Den Traukalender für das Folgejahr geben wir in der Regel ab dem 01. Oktober des Vorjahres frei (das heißt: ab Oktober 2024 werden die Trautermine für das Jahr 2025 angeboten).
Die wichtigsten Eckdaten haben wir für Sie in Kürze zusammengefasst:
Der erste "amtliche Schritt" auf dem Weg in die Ehe ist die förmliche Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt. Sie dient vor allem dazu, Ihren Personenstand festzustellen und zu prüfen, ob Ihrem Heiratswunsch "Ehehindernisse" entgegenstehen.
Die Anmeldung wird von einem Standesamt entgegengenommen, in dessen Bezirk eine/r der Verlobten den Wohnsitz hat. Wenn Sie beide nicht in Wismar wohnen und trotzdem gern hier heiraten wollen - kein Problem: Sie melden Ihre Eheschließung bei Ihrem Wohnsitzstandesamt an und teilen dabei mit, dass Sie beim Standesamt Wismar heiraten möchten. Die Standesbeamtin oder der Standesbeamte dort wird uns dann ermächtigen, die Eheschließung vorzunehmen.
Sie müssen sich gemeinsam persönlich anmelden. Ist eine/r der Verlobten verhindert, kann er das schriftliche Einverständnis zur Anmeldung durch den anderen erklären. Dies kann durch eine formlose "Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung" geschehen.
Folgende Unterlagen sind für die Anmeldung der Eheschließung außerdem von Nöten:
Sofern Ihnen alle Unterlagen im Original vorlegen, vereinbaren Sie bitte unbedingt einen Termin zur Anmeldung Ihrer Eheschließung.
Da die Anmeldung eine Gültigkeit von 6 Monaten hat, sollte dieser frühstens 6 Monate vor Ihrem reservierten Eheschließungstermin stattfinden. Sollte es Ihnen nicht auf einen bestimmten Wunschtermin ankommen, gibt es häufig auch kurzfristig freie Eheschließungstermine, die wir während der Anmeldung besprechen können.
Besitzt einer oder beide der Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit, ist nicht im Bundesgebiet geboren worden oder im Ausland geschieden worden, bedarf es einer individuellen Beratung zu den notwendigen Unterlagen. Nehmen Sie hierzu bitte Kontakt mit uns per Mail auf und füllen vorbereitend folgendes Formular aus
Wir freuen uns, dass Sie sich dazu entschieden haben, Ihre Ehe in Wismar zu schließen.
Damit Ihrem großen Tag nichts im Weg steht, möchten wir circa 4 bis 6 Wochen vor Ihrer Eheschließung ein persönliches oder telefonischen Gespräch zu den Einzelheiten Ihrer Trauung mit Ihren führen.
In der Absprache wird neben vielen kleinen Detail der Ablauf der Trauung, die musikalische Untermalung Ihrer Eheschließung, die Anzahl der Gäste und gegebenenfalls Trauzeugen, der Umfang Ihrer Trauansprache, Einzelheiten zum Ringwechsel und Film- und Fotoaufnahmen thematisiert.
Einige Entscheidungen sollten in Ruhe getroffen werden. Daher finden Sie vorbereitend auf das Vorgespräch nachstehend eine Anleitung, wie Sie Ihre Eheschließung musikalisch mit eigener Musik untermalen können. Alternativ halten wir eine kleine Auswahl verschiedener Musiktitel hier im Standesamt für Sie bereit.
Ganz umsonst ist eine standesamtliche Hochzeit nicht - und hoffentlich auch nicht vergebens!
Die Kosten lassen sich allerdings nicht pauschal beziffern. Sie hängen von vielen Einzelfragen ab.
Für Rückfragen zu Ihrer Rechnung stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Prüfung der Ehevoraussetzungen (Anmeldung der Eheschließung), bei zwei deutschen Staatsangehörigen |
80 € |
Prüfung der Ehevoraussetzungen (Anmeldung der Eheschließung), wenn ein oder beide Ehegatten ausländischer Staatsangehörigkeit sind |
90 - 260 € |
Eheschließung vor ermächtigtem Standesamt (Sie haben die Eheschließung in einem anderen Standesamt angemeldet, möchten aber in Wismar heiraten) |
40 € |
Eheschließung außerhalb der Öffnungszeit (an Samstagen) |
120 € |
Eheschließung auf der Poeler Kogge*1 |
68,54 € |
Eheschließung im SCHABBELL*1 |
68,54 € |
Eheschließung im Inselmuseum Insel Poel*1 |
76,64 € |
Eheurkunde erstes Exemplar |
15 € |
Eheurkunde weiteres Exemplar |
7,50 € |
Beurkundung einer namensrechtlichen Erklärung, z.B. Anschlusserklärung des gemeinsamen Kindes |
35 € |
neue Geburtsurkunde für gemeinsame Kinder infolge von Namensänderung durch Eheschließung der Eltern |
15 € |
*1 an den Außentrauorten fallen weitere Gebühren an, die Sie bitte im Zuge des Vertragsabschlusses zur Anmietung der jeweiligen Räumlichkeiten bei Ihrem Vertragspartner erfragen.
Zahlungsempfänger:
Hansestadt Wismar, Standesamt
IBAN :
DE 98 1405 1000 1000 0606 55
BIC:
NOLADE21WIS
Bank:
Sparkasse NWM
Verwendungszweck:
00063002, Name