Einstellungstermin: 1. Oktober des jeweiligen Jahres
Bewerbung: Die Studienplätze werden ein Jahr vor Studienbeginn im Juni / Juli ausgeschrieben.
Folgende Voraussetzungen solltest du mitbringen:
Der Studiengang dauert 3 Jahre und gliedert sich wie folgt:
Der Studiengang besteht aus Modulen, in deren Verlauf jeweils Prüfungen abgelegt werden. Im Grundlagenstudium erwerben die Anwärter (m/w/d) Kenntnisse u.a. auf den Gebieten Staats- und Europarecht, Kommunalrecht, Verwaltungsrecht, Polizei- und Ordnungsrecht sowie Recht des öffentlichen Dienstes, die sie während der sich anschließenden berufspraktischen Ausbildung in der Stadtverwaltung eigenständig anwenden sollen. Dem berufspraktischen Jahr folgt das Vertiefungsstudium, in welchem auch die Bachelorarbeit geschrieben wird.
Während der Ausbildung hast du den Status eines Beamten (m/w/d) auf Widerruf und wirst zum Stadtverwaltungsinspektoranwärter (m/w/d) ernannt. Die Höhe deiner Besoldung entspricht dem Anwärtergrundbetrag gemäß des Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes M-V (BesVAnpG M-V) in der jeweils aktuellen Fassung.
Der Urlaubsanspruch beträgt 30 Arbeitstage gemäß § 5 Absatz 1 der Erholungsurlaubsverordnung.
Im Anschluss an das Studium kommt eine Vielzahl von interessanten Tätigkeiten in verschiedenen Verwaltungen in Betracht, wie z.B. Tätigkeiten in
Weitere Information über den Studiengang erhalten Sie auf der Internetseite der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes Mecklenburg-Vorpommern: http://www.fh-guestrow.de/Studium/FBAV/StudienAV/
Die Ausschreibungen der Ausbildungsberufe werden im Juni / Juli des laufenden Kalenderjahres unter www.wismar.de, www.interamt.de, www.arbeitsagentur.de, im Stadtanzeiger und im Nordwestblick veröffentlicht.
Die Hansestadt Wismar kann deine Bewerbung nur berücksichtigen, wenn eine vorangegangene öffentliche Stellenausschreibung erfolgt ist. Aus diesem Grund werden Initiativbewerbungen grundsätzlich nicht berücksichtigt.
Lass dich nicht entmutigen und denke an Juni / Juli!