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29.09.2022

Mitteilungen von Bürgermeister Thomas Beyer zur Bürgerschaftssitzung am 29.09.2022

(ohne Veranstaltungstipps)
- Es gilt das gesprochene Wort -

Sehr geehrter Herr Präsident,

meine sehr verehrten Damen und Herren,

ich möchte auch in diesen Mitteilungen mit dem Thema Energie beginnen.

Ich hatte schon in der vergangenen Bürgerschaftssitzung darüber informiert, wie wir als Verwaltung mit diesem Thema, insbesondere mit dem Ziel Energieeinsparung, umgehen. Natürlich müssen wir Katastrophenschutzszenarien ebenfalls mitberücksichtigen.

Die Stadtverwaltung, unsere beiden Eigenbetriebe und die Beteiligungsgesellschaften sind aufgefordert, Energie zu sparen. Dazu wurden schon verschiedene Entscheidungen getroffen. Zur Koordination wurde in der Verwaltung ein Krisenstab eingerichtet. Der Austausch mit den Beteiligungsgesellschaften wird beispielsweise auch wieder in der nächsten Woche erfolgen.

Innerhalb der Stadtverwaltung ist seit dem Jahr 2019 sukzessive ein Energiemanagement aufgebaut worden. Im Amt für Zentrale Dienste beschäftigt sich beispielsweise ein Mitarbeiter mit möglichen Energiesparmaßnahmen. Dadurch soll Energie an sich, aber natürlich auch Geld gespart werden. Die Maßnahmen waren erfolgreich und bilden die Grundlage zur Weiterführung. Im Verlauf der Jahre 2017 und 2021 konnten dadurch beispielsweise der Wasserverbrauch um 28,03 %, der Wärmeverbrauch sogar um 33,8 % reduziert werden. Der Stromverbrauch ist bei gleichzeitiger Ausstattung mit IT-Technik und neuen Anlagen vergleichsweise niedrig um 1,92 % gestiegen.

Anhand von einzelnen Beispielen sollen die Maßnahmen dargestellt werden. Zehn Gebäude verfügen über eine Gebäudeleittechnik. Durch den aktiven Einsatz der Technik werden Daten ausgewertet und Einstellungen vorgenommen. Dies erfolgt sowohl vor Ort als auch über eine PC-Software. Als künftige Maßnahme sollen weitere Gebäude mit Gebäudeleittechnik ausgestattet werden.

In der Ostseeschule, diese Schule wurde als eine der Ersten saniert, muss die Heizungsanlage ausgetauscht werden. Dazu wird auch ein energetisches Konzept erstellt. Jährlich werden zudem etwa 15.000 für den Erneuerung der Beleuchtung, also der Umstellung auf LED, eingesetzt. 

Die Energiesparverordnung schreibt verschiedene Maßnahmen vor, die umzusetzen sind. Durch die Vorgabe der Energiesparverordnung sind die bisherigen Regelungen zum Arbeitsschutz teilweise ausgesetzt worden. Statt 20° Celsius sollen die Büros nun nur auf 19° Celsius beheizt werden. Dadurch sind erhebliche Einsparungen (ca. 6 Prozent) zu erwarten. Auch dies erfolgt, jedenfalls dort wo möglich, in Kombination mit der Gebäudeleittechnik. Gerade gestern tagte der Energiekrisenstab der Stadtverwaltung sowie der Eigenbetriebe und hat neue Prüfaufträge für kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen beschlossen. Zu diesen Maßnahmen gehört natürlich auch das, was wir nach geltender Rechtslage, beispielsweise sei hier der hydraulische Abgleich genannt, umzusetzen haben. Dadurch werden auch Kosten entstehen. Wir hatten ja angekündigt, dass es einen Ergänzungsbeschluss zum Haushalt 2023 geben soll. Die entsprechende Vorlage wird derzeit vorbereitet und auch diese Maßnahmen werden dann Gegenstand der Beschlussvorlage werden.

Zurück zu den Energiesparmaßnahmen. Ich möchte hier ein weiteres Beispiel geben: Eine Einsparung ist durch die Versorgung der Turnhallen mit Wasser zum Duschen möglich. Hier können wir ca. 137.000 KW/h im Jahr einsparen und werden dies nun auch tun.

Wir prüfen Einschränkungen der Heizzeit für die Verwaltungsgebäude. Nicht immer sind solche Maßnahmen gleichwohl mit tatsächlichen Einsparungen verbunden. Beispielsweise müssen ausgekühlte Gebäude teilweise wieder durch einen höheren Aufwand geheizt werden. Dies geschieht unter Berücksichtigung der Aufgabenerledigung bzw. unseres Dienstleistungsauftrags. Außerdem müssen die Belange der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Arbeitsfähigkeit der Verwaltung beachtet werden.

Nun zu den Maßnahmen des Katastrophenschutzes: In Zusammenarbeit mit der Katastrophenschutzbehörde, also der Kreisverwaltung, sind wir zudem angehalten, verschiedene Szenarien zu überlegen. Dies betrifft beispielsweise die Gasmangellage. Für eine solche Situation gilt es, sich zumindest theoretisch vorzubereiten und Entscheidungen für die Leistungs- und Handlungsfähigkeit der Verwaltung zu treffen. Auch Überlegungen zu alternativen Energieversorgungen unabdingbarer Stellen, beispielsweise der Berufsfeuerwehr, gilt es zu treffen. Außerdem erwartet der Landkreis von uns einige Zuarbeiten zu Maßnahmen, die dann kreisweit umgesetzt werden sollen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden regelmäßig sensibilisiert und über mögliche Energiesparmaßnahmen informiert.

Der Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb konzentriert sich innerhalb der großen Aufgabe, Energie einzusparen auf folgende Themen: Neben den Gas- und Stromreduzierungen beim EVB, wo aktuell eine Einsparung von 20 % erreicht wird, werden im Klärwerk umfassende Revisionsarbeiten an der Technik vorgenommen bzw. auf Grund der angespannten Lage vorgezogen. Dazu gehören sehr umfassende Arbeiten am Reaktor des Faulturms und auch die Komplettreinigung der Belebungsbecken. Die Steigerung der Arbeitseffizienz und auch eine deutliche Energieersparnis werden die Folge dieser Maßnahmen sein.

Weiterhin prüft der Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb derzeit diverse Maßnahmen, die den Energieverbrauch der Stadtbeleuchtung innerhalb der gesamten Stadt reduzieren sollen. Neben der schrittweisen Umrüstung auf LED wird insbesondere auch in der Altstadt eine teilweise Abschaltung bzw. Einschränkung der Straßenbeleuchtung technisch vorbereitet. Unter anderem durch den Einsatz von modernen Zeitschaltuhren können nach Eingabe der geografischen Koordinaten die korrekten Dämmerungszeiten gesteuert werden. Außerhalb des Stadtkerns, inklusive der Gewerbegebiete, ist 1/3 der Straßenbeleuchtung bereits jetzt schon abgeschaltet. Alle übrigen Leuchten verfügen über Dimm-Vorrichtungen. Inwieweit hier weitere Abschaltungen bzw. Einschränkungen erfolgen können, wird ebenfalls aktuell ermittelt. Bei der Umsetzung dieser Maßnahmen setzt der EVB zur Unterstützung moderne Technik ein. Der Einsatz einer Drohne hilft hier, die Ausleuchtung der Straßenzüge zu beurteilen.

Bei allen dieser Maßnahmen wird die Verwaltung, neben dem Einsparpotential, das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger nicht vernachlässigen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren,

sowohl öffentlich als auch hier bei uns intern haben wir selbstverständlich auch über das Thema Weihnachtsmarkt und Weihnachtsbeleuchtung diskutiert. Die Betreiber des Weihnachtsmarktes haben uns mittgeteilt, dass sie beabsichtigen, den Weihnachtsmarkt durchzuführen. Das wird unsererseits begrüßt. Wir werden auch die Weihnachtsbeleuchtung installieren. Sie wissen, mit der neuen Beleuchtung haben wir auf LED-Leuchten umgestellt. Der Stromverbrauch ist minimal. Gleichwohl prüfen wir zumindest, ob die Weihnachtsbeleuchtung, beispielsweise nachts, früher abgeschaltet wird. Hier müssen wir ebenfalls prüfen, was die dann aktuelle Rechtslage hergibt. Grundsätzlich aber gilt, wir wollen trotz der Krisensituation natürlich das Weihnachtsfest würdig begehen.

Auf eines möchte ich darüber hinaus hinweisen. Natürlich arbeiten wir eng mit unseren Verbänden, dem Städte- und Gemeindetag und dem Deutschen Städtetag, zusammen. Hier sind immer wieder Forderungen an die Bundesregierung insbesondere kommuniziert worden, die sich darauf richten, eine Energiepreisbremse einzurichten und einen Schutzschirm für die Versorgungsunternehmen aufzuspannen. Dies ist gerade jüngst wiederum durch den Deutschen Städtetag sehr eindrücklich und sehr eindringlich eingefordert worden, darauf sei an dieser Stelle ebenfalls hingewiesen. Dazu ging Ihnen heute ein BA zu.

Zu den Maßnahmen, die die Bundesregierung beabsichtigt umzusetzen und die dann natürlich auch durch den Bundestag beschlossen werden müssten, gehört eine umfassende Wohngeldreform. Diese plant der Bund zum 01.01.2023 als Bestandteil des Entlastungspakets III der Bundesregierung.

Neben der Änderung einzelner Parameter im Wohngeldrecht soll auch ein weiterer einmaliger Heizkostenzuschuss, der sogenannte Heizkostenzuschuss II, an Wohngeldempfänger ausgezahlt werden. Durch die geplante Wohngeldreform soll der Kreis der Anspruchsberechtigten auf 2 Mio. Haushalte bundesweit vergrößert werden, was einer Verdreifachung der Fallzahl gegenüber dem aktuellen Stand entspräche. Diese Absicht ist noch nicht in ein Gesetz eingemündet, so dass wir Vorbereitungen auf eine Gesetzeslage treffen müssen, von der wir nicht genau wissen, wie sie konkret ausgestaltet sein wird und wann sie Rechtskraft erlangt.

Bereits zum jetzigen Zeitpunkt erreichen unsere Wohngeldstelle im Hinblick auf eine zu erwartende Wohngeldreform deutlich mehr Anfragen sowie Wohngeldanträge, da der massive Anstieg der Energiekosten in vielen Haushalten schon spürbar ist bzw. die Verunsicherung vieler Bürgerinnen und Bürger, ob sie ihre Energiekosten in den nächsten Monaten überhaupt noch zahlen können, groß ist. Die enorme Unsicherheit führt auch dazu, dass zahlreiche Personen einen Antrag auf Wohngeld stellen, die offensichtlich keinen Anspruch auf Wohngeld haben. Die Nachfrage nach Beratungsterminen in der Wohngeldstelle steigt enorm. Aktuell müssen ein Drittel aller Anträge abgelehnt werden, da ein Anspruch nach geltender Rechtslage nicht gegeben ist.

Um sich auf die ab Januar 2023 zu erwartende Verdreifachung der Zahl der Wohngeldanträge vorzubereiten, wurden bereits ein zusätzlicher Mitarbeiter in der Wohngeldstelle eingesetzt und eine zusätzliche Büromaterialbestellung aufgegeben. Ferner ist geplant, die aus 3 Mitarbeiterinnen bestehende Wohngeldstelle in Kürze mit einer weiteren Mitarbeiterin/einem weiteren Mitarbeiter auszustatten, sodass die Kolleginnen insgesamt von mindestens zwei Vollzeitkräften unterstützt werden. Hinzufügen möchte ich, dass wir die Situation hier weiter beobachten werden und sollte weitere Personalkapazität notwendig sein, wird diese auch kurzfristig zur Verfügung gestellt. Auch dazu gibt es bereits Vorabsprachen.

So viel, meine sehr verehrten Damen und Herren, zunächst zum Thema Energie. Ich werde Sie hier weiter auf dem Laufenden halten und dann, wenn unsere Maßnahmen bzw. unser Maßnahmepaket weitestgehend vollständig ist, auch einen schriftlichen Bericht an die Bürgerschaft geben.

Bezüglich der Situation von Geflüchteten möchte ich mich in meinen Mitteilungen auf das Thema Schule konzentrieren:

Wie der Landkreis Nordwestmecklenburg kürzlich medial informierte, sei mit Beginn des Schuljahres 2022/23 die Schülerzahl im Landkreis auf einen Höchstwert im Vergleich der vergangenen 20 Jahre gestiegen.  Dies sei nicht zuletzt auf den Krieg in der Ukraine und die damit einhergehende Flüchtlingsbewegung zurückzuführen.

In der Hansestadt Wismar waren mit Stichtag 23.08.2022 insgesamt 771 Kinder und Jugendliche nichtdeutscher Herkunftssprache im schulpflichtigen Alter (6 bis <17) mit Wohnsitz melderechtlich erfasst. Dies sind 296 Kinder und Jugendliche mehr als zum Stichtag 24.02.2022.

Bereits im vergangenen Schuljahr wurden an allen Schulen in Trägerschaft der Hansestadt Wismar kurzfristig geflüchtete Schülerinnen und Schüler aufgenommen und zum Großteil in bestehende Klassenverbände integriert.

Aktuell werden an fünf Grundschulen insgesamt 352 Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund beschult. Davon sind 80 Grundschüler aus der Ukraine. Insgesamt 236 Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund besuchen die beiden weiterführenden Schulen. Davon kommen 106 Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine. Zusammengefasst haben an den zwei weiterführenden Schulen ca. 31 % der Schülerinnen und Schüler einen Migrationshintergrund, an den fünf Grundschulen sind es insgesamt knapp 27 %.

Wie ich bereits im Rahmen der letzten Bürgerschaftssitzung berichtet habe, wurden mit Beginn des neuen Schuljahres 2022/23 im Landkreis Nordwestmecklenburg fünf Standortschulen benannt, an denen sogenannte Vorklassen für die Beschulung und intensiven Sprachförderung von neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache eingerichtet wurden. Drei dieser Standortschulen befinden sich in der Hansestadt Wismar (Bertolt-Brecht-Schule, Ostsee-Schule, Grundschule Fritz Reuter).

Mit Datum vom 27.09.2022 haben 17 von ca. 90 geflüchteten Kindern und Jugendlichen in Wismar eine Zuweisung eines Schulplatzes in die Vorklasse der Grundschule Fritz Reuter durch das Staatliche Schulamt Schwerin erhalten. Es ist unabdingbar, und dies haben wir auch gegenüber dem zuständigen Ministerium kommuniziert, dass weitere Standortschulen, und zwar außerhalb der Hansestadt Wismar, durch das Ministerium definiert werden, damit die Integration dieser Schülerinnen und Schüler auch gelingt.

Ich komme nun wiederum zu einem ganz anderen Thema, nämlich zu einigen Förderungen, die wir erfreulicherweise erhalten werden.

Mit Schreiben vom 06.09.2021 wurden Zuwendungen zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur beantragt. Der Antrag beinhaltete 2 Maßnahmen:

1. Erweiterung der Fahrradabstellanlage am Bahnhof und Ergänzung von Fahrradanlehnbügel in der Altstadt (z. B. am Markt, vor der Apotheke Salzfässchen oder in der Altwismarstraße, Ecke Diebstraße)

2. Beleuchtung des Radweges an der Lübschen Straße (zwischen Knotenpunkt Erwin-Fischer-Straße/Woltersdorfer Weg und Einmündung Zierower Landstraße)

Die Förderquote beträgt 75 %, sodass von den zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von 382.077,29 insgesamt 286.557,96 förderfähig sind.

Mit Erhalt des Zuwendungsbescheides am 16.09.22 wurde die Erarbeitung der Ausführungsplanung beauftragt. Auf dieser Grundlage werden danach die Ausschreibungsunterlagen erstellt und das Ausschreibungsverfahren veranlasst. Es ist vorgesehen, einen Baubeginn im Frühjahr 2023 zu erwirken und beide Maßnahmen in 2023 abzuschließen.

Ergänzend möchte ich Ihnen an dieser Stelle mitteilen, dass auch der EVB, in diesem Fall ohne Förderung in Sachen Fahrradabstellmöglichkeiten, wie auch schon bereits angekündigt, aktiv wird: Der Aufbau der zusätzlichen Fahrradstellplätze am Parkhaus Alter Hafen wird im 3. Quartal 22 vorgenommen. Der Aufbau beinhaltet die Montage von 16 Fahrradstellbügeln (davon 3 für Lastenräder o.ä.) und 8 verschließbaren Fahrradboxen, die die Lademöglichkeit für E-Bikes enthalten. Die Fertigstellung erfolgt bis Ende November.

Eine weitere Förderankündigung erhielten wir in Sachen Städtebauförderung. Nämlich hier das Ankündigungsschreiben des Ministeriums zu unserem Programm 2022. Darin hatten wir 3,5 Mio. Euro Städtebaufördermittel beantragt und haben dafür auch die Zustimmung erhalten.  1/3 davon sind Komplementärmittel der Hansestadt Wismar. Auch über den Antrag für das Jahr 2023 haben wir gesprochen. Hier geht es ja insbesondere auch um den Neubau der Berufsfeuerwehr bzw. des Ordnungsamtes.  Dazu wird es, wie in jedem Jahr, noch eine entsprechende Beschlussvorlage für die Bürgerschaft geben, in der wir den Antrag für das Programm 2023 definieren. Wichtig ist, und das möchte ich Ihnen an dieser Stelle auch bereits mitteilen, es wird dazu noch einen schriftlichen Bericht geben, wir haben mit dem Ministerium auch über eine mögliche Förderung der Turnplatzschule, die als Musikschule genutzt wird, gesprochen. Hier geht es insbesondere um die Dachsanierung. Dies soll wohlwollend geprüft werden. Wie gesagt, dazu werden wir Ihnen nähere Informationen schriftlich zukommen lassen.

Zu einer weiteren Förderkulisse möchte ich kommen. Wir hatten ja beim Bund Mittel beantragt zum Programm "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren". Die Hansestadt Wismar hat sich Anfang des Jahres für Bundesfördermittel des genannten Förderprogramms des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung qualifiziert. Mit Unterstützung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Wismar mbH sowie externen Beratungsbüros sollen pragmatische Handlungsansätze gefunden werden, die die Aufenthaltsqualität und den Erlebnischarakter der Innenstadt einschließlich des Alten Hafens sichern und verbessern. Die Maßnahmen und Empfehlungen sollen auf einen vielfältigen Partizipationsansatz fußen, um nahezu alle Zielgruppen in ihrer Bedürfnisausrichtung zu berücksichtigen.

Hinter diesen etwas sehr allgemeinen Formulierungen verbergen sich Machbarkeitsstudien, z. B. für den Fall, dass größere Gewerbeflächen leer stehen, es sollen Gutachten erstellt werden, es können vorübergehend Anmietungen von leerstehenden Räumlichkeiten untersucht werden etc. Auch geringfügige investive Maßnahmen zur Stärkung der Innenstadt sind förderfähig. Zudem soll auch ein Fahrplan für die Vermarktung der Hansestadt als lebens- und erlebenswerte Stadt, insbesondere unter der Herausstellung des facettenreichen und sehr Wismar spezifischen Handels- und Gastronomieangebots, erarbeitet und sukzessive umgesetzt werden. Ziel der Projekte ist es, auf die veränderten Gegebenheiten, bedingt durch die Pandemie, das verstärkte Online-Kaufverhalten sowie die aktuell vorherrschende Energiekrise, zu reagieren und weiterhin als wettbewerbsstarke und resiliente Stadt zu agieren. Der Start der Umsetzung ist für das 4. Quartal 2022 geplant. Der Umfang der Maßnahmen beläuft sich auf 550.000 Euro.

Sie wissen, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass der PSV Wismar, unter Zuhilfenahme eines Bundesförderprogramms und mit maßgeblicher Unterstützung der Hansestadt Wismar, beabsichtigt, seine Sportanlage in Wendorf zu sanieren und in Teilaspekten zu erweitern. Der PSV hat mir seinerseits nun mitgeteilt, dass er auch auf der Suche nach privaten bzw. strategischen Partnern und Unterstützern fündig geworden ist. Näheres wird morgen der Öffentlichkeit durch den PSV mitgeteilt, dem möchte ich nicht vorgreifen.   

Soweit, meine sehr verehrten Damen und Herren, zu dem Thema geförderte Maßnahmen. Aber auch noch weitere Informationen möchte ich Ihnen geben:

Am 26.09. fand die Sitzung des Sachverständigenbeirates für das UNESCO-Welterbe Altstadt Wismar statt.

Nach einer Vorortbesichtigung im Alten Hafen wurde das Konzept für den Löwe-Speicher/Silo I vorgestellt. Die Sachverständigen stimmten der Planung in Bezug auf die Qualität der Sanierung, die Einbeziehung der ehemaligen technischen Anlagen und der diversifizierten Funktionsmischung zu. Hier ist ergänzend mitzuteilen, dass die von Ihnen bestellte Arbeitsgruppe gestern zur gleichen Auffassung gekommen ist. Das ist sehr erfreulich und ich möchte mich bei den Mitgliedern der Arbeitsgruppe für ihre intensive Arbeit und ihr hohes Engagement sehr herzlich bedanken.

Zurück zum SV-Beirat:

In einer Wiedervorlage wurden Fassadenvarianten für den Erweiterungsbau des Gerhart-Hauptmann-Gymnasiums erörtert und sich für die angedachte Metallfassade, aber mit einem wärmeren Farbton, entschieden.

Nach der Vorstellung der Gebäude Dankwartstraße 31/31a in der Januarsitzung wurde nun die Sanierung und Nachnutzung des Antoniterhofes Papenstraße 2a vorgestellt. Der Beirat begrüßt die denkmalgerechte Sanierung mit der Einordnung von sieben Wohnungen und lobt die Qualität der eingereichten Unterlagen.

Sie erinnern sich, meine sehr verehrten Damen und Herren, im Bereich des Bahnhofsumfeldes findet eine nächste Bürgerbeteiligung statt. Vergangenen Freitag und Sonnabend wurde das Bürgerbeteiligungsverfahren für die Gestaltung der Freiflächen vor den Bahnhofsgebäuden gestartet. Konkret geht es um die Fläche zwischen dem Bahnhof und der Poeler Straße. Die Bürgerschaft hatte dies in der Augustsitzung beschlossen. Es ist das erste Bürgerbeteiligungsverfahren, das gemäß der "Handreichung und Leitlinie zur Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohner der Hansestadt Wismar" stattfindet, welche die Bürgerschaft in der Junisitzung 2021 beschlossen hatte. Von den 32 repräsentativ ausgewählten bzw. aufgrund der hohen Nachfrage ausgelosten Einwohnerinnen und Einwohner kamen 26 im Bürgerschaftsaal zusammen, die anderen 6 fehlten teils entschuldigt, teils ohne Rückmeldung. Ursprünglich waren 25 Personen vorgesehen, aber auf Anraten des externen Moderators wurde ein personeller Puffer eingebaut, dieser ist damit gut aufgegangen.

Am Freitag fand eine Begehung des Geländes statt und die Bürgerinnen und Bürger wurden über die Fläche, die Historie und grundlegende Rahmenbedingungen informiert. Es wurden aber auch bereits am Freitag erste Ideen gesammelt. Die Ideensammlung, Konkretisierung und Bewertung fanden dann am Sonnabend statt. Ein weiterer Termin findet am 22. Oktober statt.

Die Beteiligung verlief im konstruktiven Dialog und war von einer respektvollen und freundlichen Atmosphäre geprägt. Gerade die repräsentative Zusammensetzung scheint trotz oder gerade wegen der dadurch entstehenden Heterogenität die Arbeitsatmosphäre sehr positiv zu beeinflussen. Insofern freuen wir uns auf die Ergebnisse des Verfahrens.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, dass das Bauen derzeit mit Schwierigkeiten behaftet wird, wird an einer kleinen Maßnahme deutlich. Wir hatten Ihnen dazu bereits auch einen schriftlichen Bericht zukommen lassen. Wir hatten beabsichtigt, im Garten des Welterbehauses eine weitere Stele, und zwar eine Originalstele von der Wasserkunst, aufzustellen. Dazu sollte die Stele aufwendig restauriert werden. Es waren Kosten veranschlagt von ca. 25.000 Euro. Gut 15.000 Euro hätten wir hier als Förderung bekommen und 11.000 Euro aus Spendengeldern standen zur Verfügung. Allerdings ist jetzt deutlich geworden, nachdem wir einzelne Leistungen ausgeschrieben haben, dass das Auftragsvolumen wohl auf mehr als 55.000 Euro gestiegen wäre. Aus diesem Grund haben wir diese Maßnahme verschoben. In Absprache mit dem Landesamt für Denkmalpflege werden die Fördergelder nicht in Anspruch genommen. Es wird versucht, innerhalb der nächsten zwei Jahre einen neuen Antrag zu stellen. Ich nenne Ihnen dies beispielhaft. Es steht durchaus zu befürchten, dass uns Ähnliches vielleicht auch bei anderen Baumaßnahmen widerfahren könnte.

Bevor ich nun zu den Veranstaltungen komme, möchte ich noch auf ein ganz anders Thema hinweisen, nämlich auf die Ausbildung bei der Hansestadt Wismar. Denn am 01.10.2022 findet erstmalig der Tag der Ausbildung bei der Hansestadt Wismar statt. In der Zeit von 09.00 bis 13.00 Uhr stellen die Stadtverwaltung und die Städtischen Seniorenheime ihre 7 verschiedenen Ausbildungsberufe im Bürgerschaftssaal, hier im Rathaus, vor. Es geht um solche Ausbildungsberufe wie Verwaltungsfachangestellte, Fachkraft für Veranstaltungstechnik, Kauffrau bzw. Kaufmann für Tourismus und Freizeit, Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste, Fachrichtung Bibliothek oder Fachrichtung Archiv, sowie auch um das Dualstudium Bachelor of Laws sowie die Brandmeister/-meisterin Ausbildung. Und natürlich wollen die Seniorenheime der Hansestadt Wismar Pflegefachfrauen bzw. Pflegefachmänner ausbilden. Sie wissen, wir haben unsere Ausbildungsbemühungen deutlich verstärkt, auch zusätzliche Ausbildungsstellen geschaffen. Dieser Tag der Ausbildung soll dies einmal mehr unterstreichen und auch deutlich machen, dass das attraktive Ausbildungsberufe sind.

Vielen Dank!


Quelle: Büro des Bürgermeisters