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28.04.2023

Mitteilungen von Bürgermeister Thomas Beyer zur Bürgerschaftssitzung am 27.04.2023

(ohne Veranstaltungstipps)

- es gilt das gesprochene Wort -

Sehr geehrter Herr Präsident,

meine sehr verehrten Damen und Herren,

ich darf Ihnen mitteilen, dass mir der Energiestatus bezüglich des Gebäudebestandes der Hansestadt Wismar vorgelegt worden ist. Dies geschieht jährlich. Der Bericht ist insbesondere ein Instrument für uns als Verwaltung, um besser steuern, Prioritäten hinsichtlich Instandhaltung und Investitionen setzen und Ihnen wichtige Maßnahmen für die Haushaltsplanung vorschlagen zu können. Außerdem gibt er den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Hansestadt Wismar Auskunft über ihr Verbrauchsverhalten, das dann, gerade auch durch Einfluss der Führungskräfte, angepasst werden kann. Mit diesem Energiestatus kontrolliert die Hansestadt Wismar den Verbrauch von Strom und Heizenergie sowie den Wasserverbrauch von 35 Liegenschaften. Es werden Verbräuche, Kosten und CO2-Emissionen dokumentiert. Es geht um Verwaltungsgebäude, Schulen und Sportbauten sowie übrige Gebäude. Der Bericht ist unterteilt in zwei Gebäudegruppen. Ich nenne Ihnen nachfolgend einige Zahlen.

Zunächst zu den Verwaltungsgebäuden und den übrigen Gebäuden, beispielsweise auch den Feuerwachen: Der Wärmeverbrauch reduzierte sich im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahr von circa 3,31 Millionen kWh auf circa 2,76 Millionen kWh, also um fast 17 Prozent. Der Stromverbrauch blieb mit etwa 1 Millionen verbrauchter kWh fast konstant. Dieser Verbrauch sank um 0,74 Prozent. Die CO2-Emission sank im Vergleich zum Vorjahr von knapp 1000 Tonnen auf etwa 870 Tonnen um 13,54 Prozent.

Nun zu den Schulen und Sportbauten. Der Wärmeverbrauch reduzierte sich im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahr von etwa 3,9 Millionen kWh auf etwa 3,7 Millionen kWh, genauer gesagt um 4,44 Prozent. Der Stromverbrauch stieg um 6,26 Prozent. Dort wurden inzwischen etwas mehr als 500000 kWh verbraucht. Der Anstieg hat letztlich mehrere Gründe. Die beiden sanierten Schulen, also die Reuter-Schule und die Hanse-Grundschule, sind erstmals in einem gesamten Berichtsjahr aufgeführt. Zudem ist die zunehmende Digitalisierung, also beispielsweise die Nutzung der elektronischen Tafeln, ein Grund für den Anstieg des Stromverbrauchs. Die CO2-Emission verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr von etwa 994 Tonnen auf circa 948 Tonnen, genauer gesagt um 4,68 Prozent.

Zusammenfassend betrachtet sank die verbrauchte Menge an thermischer Energie um 721799 kWh. Der Stromverbrauch stieg insgesamt um 1,5 Prozent, die CO2-Emissionen sanken um knapp 9 Prozent. Aufgrund der kräftigen Preissteigerungen konnte trotz der erneut deutlichen Reduzierung beim Wärmeverbrauch jedoch keine finanzielle Einsparung erzielt werden. Die Gesamtkosten für Gas, Wasser und Strom stiegen um 18,9 Prozent auf fast 1,1 Millionen Euro im Jahr 2022.

Gleichwohl haben unsere Sparmaßnahmen offensichtlich, gerade bezüglich der Heizenergie, gegriffen. Und dass der Stromverbrauch auch in den kommenden Jahren tendenziell steigen wird, ist angesichts des Einsatzes von Technik in den Gebäuden wohl eher wahrscheinlich.

Die Reduzierung der CO2-Emissionen ist erfreulich und auf einem wirklich guten Weg. Diese Entwicklung ist stetig zu beobachten. Rein vorsorglich muss ich allerdings darauf hinweisen, dass der CO2-Emissions-Wert für unsere Gebäude auch davon abhängig ist, mit welcher Energiequelle wir beliefert werden. Eine stärkere Nutzung von aus Kohle erzeugter Energie führt beispielsweise zu schlechteren Emissionsfaktoren.

Meine sehr verehrten Damen und Herren,
trotz der erfreulichen Ergebnisse (oder gerade durch den Ansporn dieser Teilerfolge) werden wir uns selbstverständlich nicht zurücklehnen, sondern unsere Prioritäten weiter abarbeiten. Gebäude mit besonders hohen Verbräuchen, wie zum Beispiel die Berufsfeuerwehr, das Verwaltungsgebäude Scheuerstraße, die Sporthalle Friedenshof I, sollen bereits ersetzt werden, die Planungen sind weit vorangeschritten. Sie kennen das alles. Aber auch weitere Maßnahmen werden umgesetzt. Leuchtmittel und ganze Beleuchtungsanlagen werden ausgetauscht oder zumindest überplant, wie zum Beispiel im Zeughaus. Auch Heizungsanlagen gehen wir an bzw. werden zunächst überprüft, das trifft beispielsweise für die Ostsee-Schule zu. Eine Zusammenfassung des Energieberichtes werde ich Ihnen als B/A zuleiten. So viel zunächst dazu.

Ich bleibe im weitesten Sinne beim Thema Energie, denn im Verlaufe der heutigen Sitzung werden wir auch noch über das Thema "Kommunale Wärmeplanung" sprechen. Dies ist selbstverständlich bei uns in der Verwaltung seit längerer Zeit Thema, das wissen Sie auch bereits. Anlass dafür ist unter anderem das, was in der Koalitionsvereinbarung auf Bundesebene steht, nämlich das beabsichtigt ist, dafür rechtliche Grundlagen zu schaffen. Insofern wird, ausgehend von der Bundespolitik, dieses Thema im kommunalen Bereich auch in den Verbänden sehr umfassend diskutiert. Auch gestern beim Treffen der Ostdeutschen Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister in Frankfurt/Oder ist dieses Thema wichtiger Bestandteil der Tagesordnung gewesen. Einzelne Bundesländer haben schon landesgesetzliche Regelungen geschaffen, in Mecklenburg-Vorpommern soll daran gearbeitet werden.

Ehrlich gesagt, kann und werde ich nicht zufrieden sein, mit dem Tempo und auch mit der Reihenfolge, wie dieses Thema angegangen wird. Es werden gesetzliche Grundlagen geschaffen für den Austausch von Heizungsanlagen in Privathäusern (Gebäude-Energie-Gesetz), aber die rechtlichen Grundlagen für eine kommunale Wärmeplanung bleiben noch aus. Jetzt sieht es so aus, dass die gesetzlichen Grundlagen zunächst auf Bundesebene geschaffen werden und dann, sozusagen per Ausführungsgesetz, auf Landesebene. Warum dies so ist, warum diese Reihenfolge so gewählt wurde und warum Förderprogramme auf den Weg gebracht wurden, obgleich die rechtlichen Grundlagen noch gar nicht da sind, erschließt sich dem nüchternen Betrachter absolut nicht.

Gleichwohl können und werden wir uns diesem Thema nicht verschließen. Zur Förderung und zum Antrag, der in der heutigen Tagesordnung ist, werde ich selbstverständlich nachher ausführen. Wenn wir dieses Thema jedoch vernünftig angehen wollen, brauchen wir dafür auch die strukturellen Voraussetzungen. Als Verwaltung gestaltet das Amt für Personal, Organisation und IT derzeit eine Struktureinheit aus, die künftig im Rahmen einer Koordinierungsfunktion solche Aufgaben wahrnehmen kann. Mit dem nächsten Stellenplan werden wir dazu dann auch die stellenplanmäßige Ordnung herstellen, beabsichtigen allerdings, möglichst schon in diesem Jahr, in die Umsetzung kommen zu können. Arbeitstitel ist "Amt für nachhaltige Stadtentwicklung und Projektmanagement", gegebenenfalls wird dies mit einer schon bestehenden Struktureinheit verbunden. Derzeit gibt es innerhalb der Verwaltung eben kein Amt, das ein solch übergreifendes Konzept, wie die kommunale Wärmeplanung, fachlich und zeitlich umsetzen kann. Und es sollte jedem deutlich sein, dass dies vermutlich ein sehr tiefgreifendes, die Stadt auch veränderndes Konzept sein wird. Insofern sollten Sie wissen, dass wir hier also eine Struktur aufzubauen beabsichtigen, die sich mit diesem Thema auseinandersetzen kann, obgleich eben zur Zeit die rechtlichen Grundlagen noch nicht vorliegen. Warum Letzteres so ist, dies sei hier hinzugefügt, kann man nur vermuten. Ich jedenfalls glaube, dass das auch damit zusammenhängt, dass eine neue Aufgabe ja auch Konnexität auslöst und diese Frage offensichtlich noch nicht abschließend beantwortet worden ist.

Zurück zur Verwaltung und zu unserer Struktur. Andere Themen, wie beispielsweise Klimaschutz und Klimaanpassung, sind als Querschnittsthema verortet. Sie werden also von allen Struktureinheiten wahrgenommen, müssen aber auch koordiniert werden, so dass deswegen der Begriff Projektmanagement in der vorher benannten Amtsbezeichnung vorkommt.  

Nun ein anderes Thema:
In einem festlichen Rahmen wurde die Hansestadt Wismar am 5. April 2023 von der Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Schwerin zum dritten Mal in Folge als TOP-Ausbildungsbetrieb 2023 ausgezeichnet. Der Präsident der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin, Herr Matthias Belke, und der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit in Mecklenburg-Vorpommern, Herr Jochen Schulte, ehrten die 60 besten Ausbildungsbetriebe für ihre hervorragende Ausbildungsleistung. Mit der Ehrung findet der Wettbewerb um den "TOP-Ausbildungsbetrieb 2023" seinen Abschluss. Seit November 2022 konnten sich IHK-Ausbildungsunternehmen am Wettbewerb beteiligen und sich mit ihren Ausbildungsleistungen bewerben. Eine Jury unter der Schirmherrschaft des Präsidenten der IHK zu Schwerin wertete die eingereichten Unterlagen aus und verband diese mit den Erfahrungen der Ausbildungsberater. In dem Antrag mussten 24 Fragen zur Ausbildungsgestaltung, zum Ausbildungsbetrieb und der Einschätzung durch die Auszubildenden beantwortet werden. Ich bin durchaus froh über diese erneute Auszeichnung und möchte meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowohl im Personalservice als auch in den Fachämtern ausdrücklich danken, dass sie die Ausbildung bei uns so attraktiv machen. So soll es bleiben. In Kürze, meine Damen und Herren, werden die Ausschreibungen für die Ausbildungsstellen für das Jahr 2024 veröffentlicht.

Über einen Sachverhalt ganz anderer Art möchte ich Sie auch einmal gern informieren. Im Jahr 2020 reagierte auf Facebook eine Bürgerin der Hansestadt Wismar auf ein Videostatement meinerseits zum Thema "Maskenpflicht im Einzelhandel". Deren Kommentar lautete folgendermaßen: Zitat: "Kann den jemand mal in den Ofen stecken?!!! Den braucht keiner, genauso wenig die Dreckskeimschleuder, die man sich ins Gesicht klatschen muss." Zitat Ende. Dies, meine Damen und Herren, ging mir dann doch etwas zu weit und aus diesem Grund habe ich Anzeige erstattet. Wir mussten die Staatsanwaltschaft zwar dann noch überzeugen, aber mittlerweile habe ich von der Staatsanwaltschaft Anfang April die Mitteilung erhalten, dass zu diesem Sachverhalt ein Strafbefehl erlassen wurde und diejenige, die diese Äußerung auf Facebook gemacht hat, zu einer Geldstrafe von insgesamt 300,00 Euro verurteilt wurde.

Ich trage Ihnen das vor allem deswegen hier vor, um auch allen anderen, die auf diese oder ähnliche Art und Weise in einem politischen Hauptamt oder Ehrenamt, gerade auf kommunaler Ebene, beleidigt werden, Mut zu machen, dagegen vorzugehen. So viel zu diesem Sachverhalt.


Quelle: Büro des Bürgermeisters