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29.04.2022

Mitteilungen des Bürgermeisters zur Bürgerschaftssitzung am 28.04.2022

(Ohne Veranstaltungstipps)

-         Es gilt das gesprochene Wort -

Sehr geehrter Herr Präsident,

meine sehr verehrten Damen und Herren,

nach wie vor wird es vielen von Ihnen genauso gehen wie mir, nämlich, dass uns der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine in vielerlei Hinsicht beschäftigt. Das gilt natürlich auch für die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hansestadt Wismar.

Vom Landkreis haben wir in dieser Woche die Information erhalten, dass sich derzeit etwa 2100 ukrainische Flüchtlinge in Nordwestmecklenburg aufhalten. Die Zahl schwankt, da viele auch den Landkreis wieder verlassen. Erstaufnahmeeinrichtung ist für den Landkreis Nordwestmecklenburg die Sporthalle des Berufsschulzentrums, hier in der Hansestadt Wismar. Die Zusammenarbeit mit dem Landkreis ist ausgesprochen gut. Die Kreisverwaltung versucht, die Geflüchteten auf mehrere Orte im Landkreis zu verteilen, so dass möglichst keine Überlastung einzelner Gebietskörperschaften erfolgt. Darum hatten wir gebeten und dies wird auch, so gut es geht, umgesetzt.

Es gibt eine Anfrage aus der Bürgerschaft, die ja auch auf das Thema eingeht. Sie ist Gegenstand der heutigen Tagesordnung. Berücksichtigen Sie bitte bei allen Anfragen diesbezüglich, dass ein großer Teil der Verantwortlichkeit bezüglich der Aufnahme von Geflüchteten beim Landkreis Nordwestmecklenburg liegt. Gleichwohl versuchen wir auch unsererseits zu unterstützen, wo es geht. Auch unsere Wohnungsunternehmen sind diesbezüglich sehr aktiv. In besagter Anfrage geht es ja auch um einzelne Zahlen. Hier ist zu berücksichtigen, dass sie sich laufend verändern. Meine aktuelle Information, beispielsweise bezüglich unserer Wohnungsbaugesellschaft ist, dass derzeit 21 Wohnungen an ukrainische Geflüchtete vermietet worden sind. Diese Zahl unterscheidet sich bereits von der, die Sie in der Anfragenbeantwortung vorfinden werden. Das zeigt einmal mehr, dass das Geschehen durchaus dynamisch ist. Darauf möchte ich hier an dieser Stelle aufmerksam machen.

Flüchtlingssituation an Schulen in Trägerschaft der HWI

Der Krieg in der Ukraine und die damit einhergehende Flüchtlingsbewegungen betrifft auch die Schulen in der Hansestadt Wismar verstärkt.

Bislang (Stand: 26.04.2022) wurden an den fünf Grundschulen in Trägerschaft der Hansestadt Wismar insgesamt 75 Schülerinnen und Schüler aufgenommen.

Am Standort der Hanse-Grundschule wurde eine Klasse mit dem primären Ziel eingerichtet, eine intensive Förderung zum Erwerb der Deutschen Sprache anzubieten. In dieser Klasse werden derzeit 28 Schülerinnen und Schüler unterrichtet. Alle weiteren Grundschüler sind in die bestehenden Klassenverbände der Schulen integriert worden.

An den zwei weiterführenden Schulen in Trägerschaft der Hansestadt Wismar wurden bislang (Stand: 26.04.2022) 71 Schülerinnen und Schüler aufgenommen. Am Standort der Hanse-Grundschule wurden für eine Intensivförderung zum Erwerb der Deutschen Sprache zwei Klassenzimmer sächlich ausgestattet. Es stehen somit weitere 56 Schulplätze für die Klassenstufen 5 bis 9 kurzfristig zur Verfügung.

An den Schulen in Trägerschaft der Hansestadt Wismar stehen aktuell noch freie Kapazitäten in jeder Jahrgangsstufe zur Verfügung, so dass kurzfristige Anfragen bzw. Aufnahmeanträge umgesetzt werden können. Für den Fall, dass weitere Kapazitäten notwendig werden, werden in der Verwaltung derzeit verschiedene Möglichkeiten, diese kurzfristig und bedarfsorientiert einzurichten, erörtert.

Es ist derzeit nicht abzusehen, wie viele Kinder und Jugendliche zukünftig mit ihren Familien in der Hansestadt Wismar wohnhaft sein werden und einen Antrag auf Schulaufnahme stellen.

Ich möchte an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, allen Schulleitungen, den Lehrkräften, den Erzieherinnen und Erziehern in den Horten und Kindertageseinrichtungen, aber auch den Schülerinnen und Schülern und allen ehrenamtlich Tätigen herzlich für ihr Engagement und die vielfältige Unterstützung in dieser für uns alle sehr herausfordernden Zeit danken.

Mit dem Bildungsministerium sind wir über unseren Verband, den Städte-und Gemeindetag, regelmäßig bezüglich der ukrainischen Kinder und ihrer Beschulung bzw. Betreuung in Kindertagesstätten im Gespräch. Hier haben wir begrüßt, dass das Ministerium daran intensiv arbeitet, auch und gerade ukrainische Lehrerinnen und Lehrer einzustellen und in den Schulen unseres Landes einzusetzen. So viel zunächst zu diesem Thema.

Sie haben es gehört und gelesen, meine sehr verehrten Damen und Herren, die sogenannte Kabinenfabrik ist im Rahmen des Insolvenzverfahrens von MV-Werften Modulbau an die Firma Eppendorf verkauft worden. Dabei setze ich die Zustimmung der Gläubigerversammlung, die noch erfolgen muss, voraus. In der Halle sollen Medizinprodukte hergestellt werden. Zunächst sollen Investitionen umgesetzt werden, um Reinraumbedingungen herzustellen. Es war von mehreren hundert Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Rede. Mit diesem Unternehmen wird aus meiner Sicht die Vielfalt der Wirtschaftsstruktur in unserer Stadt gestärkt. Dieses ist durchaus zu begrüßen. Wir haben den Vetretern von Eppendorf natürlich Gespräche angeboten, zum einen um zu unterstützen, zum anderen um die konkreten Planungen kennenzulernen. Ansonsten besteht nach wie vor regelmäßiger Kontakt zum Insolvenzverwalter von MV-Werften, eine Entscheidung jedoch, bezüglich eines neuen Eigentümers der Werft oder zum Weiterbau der Global I, ist noch nicht getroffen worden. Auf meine Nachfrage hin habe ich die Auskunft bekommen, dass diese Entscheidung in etwa Mitte des Jahres zu erwarten ist. Ich muss es so unpräzise ausdrücken, weil es so dargestellt wurde. Natürlich ist es auch aus Sicht der Hansestadt Wismar wichtig, dass die Entscheidungen so schnell wie möglich und natürlich auch in unserem Sinne getroffen werden.

Mit Schreiben vom 12.04.2022 hat das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern die Entscheidung zur Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar für das Haushaltsjahr 2022 getroffen mit der Anordnung, dass unmittelbar nach Inkrafttreten der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 die Besetzung der im Stellenplan 2022 neu ausgewiesenen Stellen gesperrt werden. Die Freigabe kann mit Zustimmung der Rechtsaufsichtsbehörde erfolgen, wenn der Bedarf an diesen Stellen zur Aufgabenerfüllung substantiiert nachgewiesen worden ist. Bis spätestens 15. November muss dazu der stellenbezogene Nachweis erbracht werden. Dies wird nach unserer Einschätzung unschwer möglich sein.

In Vorbereitung auf dringende Stellenbesetzungsverfahren werden die Begründungen der Dringlichkeit der Stellenbesetzungen bereits durch die Verwaltung erarbeitet und demnächst dem Innenministerium zur Genehmigung vorgelegt.

Weiterhin wurden die Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 20.828.000 Euro vollständig genehmigt.

Für das Jahr 2022 ist somit die vorläufige Haushaltsführung beendet. Zuschüsse an Vereine und Verbände können damit ausgezahlt werden, wichtige Investitionen begonnen bzw. fortgesetzt werden.

Die Veröffentlichung der Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar für das Haushaltsjahr 2022 einschließlich der Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens „Altstadt“ 2022/2023 erfolgte zum 13.04.2022. 

Die Zurückstellung der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zum Haushaltsjahr 2023 erfolgte im Zusammenhang mit den anzunehmenden Entwicklungen der Marktpreise in fast allen Bereichen, wonach sich aufgrund der derzeitigen Krise für das Haushaltsjahr 2023 erhebliche Nachsteuerungsbedarfe sowohl im Bereich der laufenden Bewirtschaftung als auch hinsichtlich der Investitionsplanung abzeichnen.

Diesbezüglich werden wir Ihnen einen Ergänzungsbeschluss zum Haushalt 2023 vermutlich im 3. Quartal zur Beschlussfassung vorlegen.

Bereits mit Schreiben vom 4. Januar 2022 hat das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern vollständig die Wirtschaftspläne 2022/2023 des Entsorgungs- und Verkehrsbetriebes mit allen Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen genehmigt.

Am Montag und Dienstag dieser Woche haben die ostdeutschen Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister im Rahmen des Deutschen Städtetages hier in der Hansestadt Wismar getagt. Aus der Vielfalt der Themen seien hier zwei besonders genannt. Zum einen haben wir natürlich die Verteilung und Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine erörtert. Das konnte gar nicht anders sein, weil alle Städte sich hier einzubringen und zu engagieren haben. Dabei ging es insbesondere auch darum, in der Verteilung  eine Überbelastung einzelner Städte zu vermeiden und die Integration durch Bund und Länder ausreichend zu finanzieren. Im Gespräch mit dem Staatsminister und Ostbeauftragten im Kanzleramt, Carsten Schneider, ist die wirtschaftliche Entwicklung in den östlichen Bundesländern, insbesondere auch unter dem Aspekt der Gewinnung von Arbeitskräften, erörtert worden. Die Kollegen waren einhellig der Auffassung, dass dazu, neben vielen anderen Maßnahmen, notwendig ist, dass sich Bund und Länder viel stärker als je zuvor dem Thema Einwanderung widmen müssen, weil sonst die notwendige Zahl von Arbeitskräften nicht gewonnen und gesichert werden kann.

Im Städte-und Gemeindetag hatten wir ebenfalls, das war in der vergangenen Woche, eine Vorstandsklausur. Hier wurde zunächst das geschäftsführende Vorstandsmitglied Andreas Wellmann für die Dauer von acht Jahren wiedergewählt. Das sei hier ausdrücklich erwähnt, denn Herr Wellmann hat ja nun einmal eine besondere Beziehung zur Hansestadt Wismar. Darüber hinaus hat sich der Städte-und Gemeindetag, neben der Situation im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg, mit den Kommunalfinanzen, hier im Blick auf den Entwurf des aktualisierten FAGs, der für uns in mehrerlei Hinsicht, zum Beispiel bezüglich der Finanzierung des sogenannten übertragenen Wirkungskreises, nicht zufriedenstellend ist und insofern kritisiert wird, befasst. Ebenfalls mit der Situation in den Vertretungen, in den Gemeinden des Landes, gerade auch im Verhältnis zur hauptamtlichen Verwaltung – dazu wird es auch noch weitere und weitergehende Beratungen geben – mit den aktuellen Baupreisentwicklungen, bezüglich kommunaler Infrastrukturvorhaben sowie mit dem Klimaschutz und der Regionalisierung von Ausgleichsmaßnahmen haben wir uns in dieser Klausurtagung auseinandergesetzt. Bezüglich letzteren Themas bin ich sehr froh, dass der Verband die Auffassung unseres Stadt-Umland-Raumes teilt, dass naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen möglichst am Standort der Verursachung bzw. wenigstens in der Region des Standortes verstärkt umgesetzt werden sollten.

Nun möchte ich Sie zum Umgang mit der Corona-Situation in der Verwaltung informieren.

Nachdem wir in den vergangenen Monaten die Regelungen für den Dienstbetrieb und auch im Umgang mit Besucherinnen und Besuchern der Verwaltung immer wieder verschärfen mussten, treten zum 02.05.2022 einige Lockerung in Kraft.

Ab kommenden Montag können die Dienstleistungen zu den allgemeinen Öffnungszeiten auch ohne vorherige Terminvergabe in Anspruch genommen werden. Ausgenommen hiervon ist das Bürgerservicecenter, wo der Besucherverkehr bis auf Weiteres weiterhin ausschließlich durch Terminvergabe (online, telefonisch, per E-Mail) gesteuert wird. Die Terminvergabe hat sich ausdrücklich bewährt und wird sehr gut in Anspruch genommen.

Zudem entfallen ab 02.05.2022 die Zutrittsbeschränkungen in Form von Testpflichten oder Nachweisen des Impfstatus für die Dienstgebäude. Gleichzeitig werden die Türen geöffnet, sodass u.a. auch der Haupteingang des Rathauses wieder offen sein wird. Angesichts der aktuellen Inzidenzzahlen ist zweifelsohne Vorsicht geboten, um den notwendigen Schutz zu gewährleisten.

Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird von Seiten der Experten weiterhin empfohlen. Es ist daher auch weiterhin unser Anspruch, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch die Besucherinnen und Besucher der Verwaltung einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Diese gilt bei der Bewegung in den Dienstgebäuden und sofern Abstände nicht eingehalten werden können.

In enger Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt wird es zudem weitere Impfaktionen geben. Die Möglichkeiten der Telearbeit werden fortgeführt und unterliegen einer schon im Sommer 2020 in Kraft getretenen Dienstvereinbarung.

Mögen diese Maßnahmen in den nächsten Wochen und Monaten eine gute Mischung aus Vorsicht und Ermöglichung darstellen.

Vielen Dank!

Quelle: Büro des Bürgermeisters