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Bürgerschaft

Bürgerschaft der Hansestadt Wismar

Die Stadtvertretung der Hansestadt Wismar führt, aufgrund der hanseatischen Tradition Wismars, die Bezeichnung „Bürgerschaft“.

Sie ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger und das oberste Willensbildungs- und Beschlussorgan der Stadt.

Die in die Bürgerschaft gewählten Bürgerinnen und Bürger werden als „Bürgerschaftsmitglieder“ bezeichnet.

Der Vorsitzende oder die Vorsitzende, den die Bürgerschaft aus ihrer Mitte wählt, führt die Bezeichnung „Präsident der Bürgerschaft“ oder "Präsidentin der Bürgerschaft". Der Präsident oder die Präsidentin der Bürgerschaft hat zwei gewählte Stellvertreter.

Für die Wahlperiode 2019 – 2024 wurden gewählt:

  • Sigfried Rakow, Präsident
  • Herr Frieder Bohacek  ist ab dem 28.04.2022 erster Stellvertreter des Präsidenten
  • Frau Christa Hagemann als zweite Stellvertreterin.

Nach der Kommunalwahl in Mecklenburg-Vorpommern am 26.05.2019 hat die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar 37 Mitglieder. Die Wahlperiode beträgt fünf Jahre und endet im Jahre 2024.

Die Anzahl der Gemeinde­vertreter richtet sich nach der Einwohnerzahl. Die gesetzliche Grundlage ist § 4 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern.

Sitzungskalender

Einwohnerfragestunde in den Sitzungen der Bürgerschaft

Entsprechend § 17 (3) der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind in § 3 der Hauptsatzung der Hansestadt Wismar - Fragestunden, Anhörungen - Regelungen dazu getroffen.

Der entsprechende Paragraph der Hauptsatzung lautet:

§ 3 Fragestunde, Anhörung

  1. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Hansestadt Wismar, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, erhalten die Möglichkeit, in einer Fragestunde vor Beginn des öffentlichenTeils einer Bürgerschaftssitzung Fragen an alle Mitglieder der Bürgerschaft sowie den Bürgermeisterund den Beigeordneten zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Dies gilt entsprechend für natürliche und juristische Personen sowie Personenvereinigungen,die in der Hansestadt Wismar Grundstücke besitzen oder nutzen oder ein Gewerbebetreiben. Die Fragen müssen sich dabei auf Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft(Selbstverwaltungsangelegenheiten) beziehen, sollen kurz und sachlich seinund eine kurze Beantwortung ermöglichen. Sie dürfen sich nur auf einen Gegenstand vonallgemeinem Interesse beziehen, keine Wertungen enthalten sowie keinen Bezug auf dieBeratungsgegenstände der folgenden Tagesordnungspunkte der Sitzung haben; hiervonkann die Bürgerschaft im Einzelfall Ausnahmen zulassen. Für die Fragestunde ist eine Zeitvon bis zu 30 Minuten vorzusehen.
  2. Soweit Fragen nicht sofort beantwortet werden können, werden diese mit Zustimmungder Fragestellenden von den Befragten schriftlich beantwortet. Außerdem sind die Antworten der Bürgerschaft zuzuleiten. Erteilen die Fragestellenden keine Zustimmung, sollendie Antworten in der folgenden Bürgerschaftssitzung mündlich mitgeteilt werden.

Tagesordnungen, Beschlüsse, Protokolle, Anfragen und Antworten

Damit Sie möglichst schnell alle wichtigen Informationen der 6. Legislaturperiode erhalten, geben wir Ihnen hier Informationen, an welcher Stelle Sie die Hauptpunkte finden:

  • Die Tagesordnungen zu den Sitzungen der Bürgerschaft und der Ausschüssen finden Sie unter dem Menüpunkt Sitzungskalender oder auch über den Menüpunkt Öffentliche Bekanntmachungen , gemäß § 2 i.V.m. § 14 Abs. 1 der Hauptsatzung der Hansestadt Wismar (07.04.2013). Über die Tagesordnung gelangen Sie zu allen öffentlichen Unterlagen.
 
  • Alle Beschlüsse der Sitzungen der Bürgerschaft und der Ausschüsse finden Sie jeweils unter den Terminen der Sitzungen. Die Beschlüsse finden Sie online, sobald die Genehmigung des Protokolls erfolgt ist oder dieses vom Ersteller, Beisitzer und der Sitzungsleitung unterzeichnet wurde. Es werden nur öffentliche Teile in den Beschlüssen dargestellt.

  • Das jeweils aktuelle Protokoll der letzten Sitzung erscheint immer nach der Bestätigung des Protokolls in der Folgesitzung. Die Protokolle finden Sie online, sobald die Genehmigung des Protokolls erfolgt ist oder dieses vom Ersteller, Beisitzer und der Sitzungsleitung unterzeichnet wurde. Es werden nur öffentliche Teile in den Protokollen dargestellt.

  • Anfragen der Fraktionen und der Bürgerschaftsmitglieder finden Sie jeweils in der Sitzung, in der diese gestellt wurden. Um die Antworten auf die Anfragen schneller zu finden, nutzen Sie bitte die Textrecherche und geben Sie das Stichwort der Anfrage in das Suchfeld ein.

Informationen/Ortsrecht

Bürgerinformationssystem ab Oktober 2012

In diesem System erhalten Sie alle Informationen zur Zusammensetzung der Bürgerschaft, zu den Fraktionen, zu öffentlichen Vorlagen der Bürgerschaft, Berichten des Bürgermeisters, Tagesordnungen, Protokolle und vieles mehr. Finden Sie mal etwas nicht sofort, nutzen Sie bitte die Textrecherche.
Bürgerinformationssystem ab Oktober 2012

Geschäftsordnung der Bürgerschaft

Die Geschäftsordnung ist neben der Hauptsatzung  der Hansestadt Wismar, der Kommunalverfassung M-V und der Durchführungsverordnung zur KV M-V eines der Handwerkzeuge der Mitglieder Bürgerschaft.

Dokument anzeigen: Geschäftsordnung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
16.04.2019
veröffentlicht am 16.04.2019

PDF, 190 kB
Dokument anzeigen: Hauptsatzung der Hansestadt Wismar
01.03.2021
Veröffentlicht am: 25.02.2021,
In Kraft ab: 01.03.2021

PDF, 74 kB
Dokument anzeigen: 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Hansestadt Wismar vom 25.02.2021
07.06.2021
Veröffentlicht am: 07.06.2021
In Kraft ab: 08.06.2021

PDF, 27 kB

Kommunalverfassung M-V

Durchführungsverordnung zur KV M-V

 

 


 

Ratsinfosystem | Login für Bürgerschaftsmitglieder

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Hinweis:

Dieser Zugang kann nur von Gemeindevertretern und Fraktionszugehörigen verwendet werden.

Hier gelangen Sie zur APP im iTunes oder Google play!

Hier gelangen Sie zur Bedienungsanleitung der ALLRIS-APP!

Livestream Bürgerschaft


Bitte beachten Sie, dass nach § 6, Absatz 12 der Hauptsatzung der Hansestadt Wismar "Dritten [...] die weitergehende Verarbeitung/ Verwendung der Bild- und Tonaufnahmen nicht gestattet [ist]. Dementsprechend darf keine weitere Datenverarbeitung (zum Beispiel Speicherung und Übermittlung) sowohl des Live- als auch des On-Demand-Streams erfolgen. Jeder Rechtsverstoß wird umgehend geahndet."

Bürgerschaftssitzungen zum Nachsehen

Mitteilungen des Bürgermeisters zu den Bürgerschaftssitzungen

Sitzung vom 25.05.2023


Sitzung vom 27.04.2023


Sitzung vom 30.03.2023


Sitzung vom 23.02.2023


Sitzung vom 15.12.2022


Sitzung vom 24.11.2022

Sitzung vom 27.10.2022

Sitzung vom 29.09.2022

Sitzung vom 25.08.2022

Sitzung vom 30.06.2022

Sitzung vom 19.05.2022






Kontakt

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Rathaus, Am Markt 1
23966 Wismar
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Telefon: 03841 251-9101
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Diane Hamann
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