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Bürgerschaft

Bürgerschaft der Hansestadt Wismar

Die Stadtvertretung der Hansestadt Wismar führt, aufgrund der hanseatischen Tradition Wismars, die Bezeichnung "Bürgerschaft".

Sie ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger und das oberste Willensbildungs- und Beschlussorgan der Stadt.

Die in die Bürgerschaft gewählten Bürgerinnen und Bürger werden als „Bürgerschaftsmitglieder“ bezeichnet.

Der Vorsitzende oder die Vorsitzende, den die Bürgerschaft aus ihrer Mitte wählt, führt die Bezeichnung "Präsident der Bürgerschaft" oder "Präsidentin der Bürgerschaft". Der Präsident oder die Präsidentin der Bürgerschaft hat zwei gewählte Stellvertreter.

Für die Wahlperiode 2019 – 2024 wurden gewählt:

  • Sigfried Rakow, Präsident
  • Herr Frieder Bohacek  ist ab dem 28.04.2022 erster Stellvertreter des Präsidenten
  • Frau Christa Hagemann als zweite Stellvertreterin.

Nach der Kommunalwahl in Mecklenburg-Vorpommern am 26.05.2019 hat die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar 37 Mitglieder. Die Wahlperiode beträgt fünf Jahre und endet im Jahre 2024.

Die Anzahl der Gemeinde­vertreter richtet sich nach der Einwohnerzahl. Die gesetzliche Grundlage ist § 4 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern.

Sitzungskalender

Einwohnerfragestunde in den Sitzungen der Bürgerschaft

Entsprechend § 17 (3) der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind in § 3 der Hauptsatzung der Hansestadt Wismar - Fragestunden, Anhörungen - Regelungen dazu getroffen.

Der entsprechende Paragraph der Hauptsatzung lautet:

§ 3 Fragestunde, Anhörung

  1. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Hansestadt Wismar, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, erhalten die Möglichkeit, in einer Fragestunde vor Beginn des öffentlichenTeils einer Bürgerschaftssitzung Fragen an alle Mitglieder der Bürgerschaft sowie den Bürgermeisterund den Beigeordneten zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Dies gilt entsprechend für natürliche und juristische Personen sowie Personenvereinigungen,die in der Hansestadt Wismar Grundstücke besitzen oder nutzen oder ein Gewerbebetreiben. Die Fragen müssen sich dabei auf Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft(Selbstverwaltungsangelegenheiten) beziehen, sollen kurz und sachlich seinund eine kurze Beantwortung ermöglichen. Sie dürfen sich nur auf einen Gegenstand vonallgemeinem Interesse beziehen, keine Wertungen enthalten sowie keinen Bezug auf dieBeratungsgegenstände der folgenden Tagesordnungspunkte der Sitzung haben; hiervonkann die Bürgerschaft im Einzelfall Ausnahmen zulassen. Für die Fragestunde ist eine Zeitvon bis zu 30 Minuten vorzusehen.
  2. Soweit Fragen nicht sofort beantwortet werden können, werden diese mit Zustimmungder Fragestellenden von den Befragten schriftlich beantwortet. Außerdem sind die Antworten der Bürgerschaft zuzuleiten. Erteilen die Fragestellenden keine Zustimmung, sollendie Antworten in der folgenden Bürgerschaftssitzung mündlich mitgeteilt werden.

Ratsinfosystem | Login für Bürgerschaftsmitglieder

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Hinweis:

Dieser Zugang kann nur von Gemeindevertretern und Fraktionszugehörigen verwendet werden.

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Livestream Bürgerschaft


Bitte beachten Sie, dass nach § 6, Absatz 1, Nummer 12, der Hauptsatzung der Hansestadt Wismar "Dritten [...] die weitergehende Verarbeitung/ Verwendung der Bild- und Tonaufnahmen nicht gestattet [ist]. Dementsprechend darf keine weitere Datenverarbeitung (zum Beispiel Speicherung und Übermittlung) sowohl des Live- als auch des On-Demand-Streams erfolgen. Jeder Rechtsverstoß wird umgehend geahndet."

Bürgerschaftssitzungen zum Nachsehen

Mitteilungen des Bürgermeisters zu den Bürgerschaftssitzungen

Sitzung vom 25.01.2024


Sitzung vom 14.12.2023


Sitzung vom 30.11.2023



Sitzung vom 26.10.2023

Sitzung vom 28.09.2023

Sitzung vom 27.07.2023


Sitzung vom 29.06.2023


Sitzung vom 25.05.2023


Sitzung vom 27.04.2023


Sitzung vom 30.03.2023


Sitzung vom 23.02.2023






Kontakt

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Diane Hamann
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