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11.05.2023

Tätigkeitsbericht des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses gemäß § 3 Absatz 3 Kommunalprüfungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (KPG M-V) für das Jahr 2022

Öffentliche Bekanntmachung – Die Mitglieder der Bürgerschaft haben am 04.05.2023 den Tätigkeitsbericht des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses der Hansestadt Wismar für das Jahr 2022 zur Kenntnisnahme vorgelegt bekommen.
Gemäß den Vorschriften des KPG M-V liegt der Tätigkeitsbericht zur Einsichtnahme vom Montag, den 22.05.2023 bis Dienstag, den 30.05.2023 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rechnungsprüfungsamt der Hansestadt Wismar, Scheuerstraße 2, Raum 309, 23966 Wismar öffentlich aus.
Der Tätigkeitsbericht kann zusätzlich zur Auslegung auch online auf der Homepage der Hansestadt Wismar eingesehen werden: www.wismar.de/Rathaus-Politik/Bürgerschaft/Bürgerinformationssystem (Textrecherche) unter folgendem Link:
https://www.wismar.de/buergerinformationssystem/vo020.asp?VOLFDNR=5331#searchword

Quelle: Rechnungsprüfungsamt

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23966 Wismar
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Freitag
08.30 - 12.00 Uhr

Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja

Hinweis

Gemäß § 14 der Hauptsatzung der Hansestadt Wismar vom 28.03.2013 erfolgt die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen sowie von sonstigen öffentlichen Bekanntmachungen durch Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Stadt.

An dieser Stelle werden Sie daher ab dem 07.04.2013 die sonstigen öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt finden. Dies sind u.a.Bekanntmachungen zu verkaufsoffenen Sonntagen, Bekanntmachungen von öffentlich-rechtlichen Verträgen, die Einladungen zu den Sitzungen der Bürgerschaft. Deren Ausschüsse finden Sie im Sitzungskalender.

Öffentliche Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch (z.B. die Bekanntmachung zur Auslegung von Plänen) erfolgen durch Abdruck im "STADTANZEIGER". Sie sind an dieser Stelle nur informativ eingestellt.