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24.04.2018

Planfeststellung nach § 18 a Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für Bauvorhaben “Beseitigung eines Bahndurchlasses, Bahn-km 95,463“Streckenabschnitt Ludwigslust - Wismar
Betroffene Gemeinde: Hansestadt Wismar

Einstellung des Planfeststellungsverfahrens


Der Vorhabenträger, die DB Netz AG, hat mit Antrag vom 13.04.2018 für das o.g. Planfeststellungsverfahren beim Eisenbahn- Bundesamt, Außenstelle Hamburg /Schwerin die Einstellung des Planfeststellungsverfahrens zur Beseitigung des Bahndurchlasses beantragt.

Das Eisenbahn-Bundesamt Außenstelle Hamburg / Schwerin hat die Einstellung des Verfahrens mit Bescheid vom 23.04.2018 verfügt.
Die mit der Veröffentlichung der Planauslegung am 23.03.2017 in Kraft getretenen Anbaubeschränkungen und die Veränderungssperre nach § 19 Allgemeines Eisenbahngesetz werden hiermit aufgehoben.
Der Vorhabenträger erarbeitet zur Zeit Planunterlagen, die einen richtliniengerechten Neubau des Bahndurchlasses vorsehen.

Quelle: Landesamt für Straßenbau und Verkehr M-V

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