Der Vorhabenträger, die DB Netz AG, hat mit Antrag vom 13.04.2018 für das o.g. Planfeststellungsverfahren beim Eisenbahn- Bundesamt, Außenstelle Hamburg /Schwerin die Einstellung des Planfeststellungsverfahrens zur Beseitigung des Bahndurchlasses beantragt.
Das Eisenbahn-Bundesamt Außenstelle Hamburg / Schwerin hat die Einstellung des Verfahrens mit Bescheid vom 23.04.2018 verfügt.
Die mit der Veröffentlichung der Planauslegung am 23.03.2017 in Kraft getretenen Anbaubeschränkungen und die Veränderungssperre nach § 19 Allgemeines Eisenbahngesetz werden hiermit aufgehoben.
Der Vorhabenträger erarbeitet zur Zeit Planunterlagen, die einen richtliniengerechten Neubau des Bahndurchlasses vorsehen.
Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja