Gemäß § 5 Abs. 5 Satz 1 des Denkmalschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern stehen "die Denkmallisten … jedermann zur Einsicht offen". Diesem Anliegen wollen wir nunmehr auch digital auf der Internetseite der Hansestadt Wismar nachkommen. Da die Liste regelmäßig aktualisiert (z. B. durch Anpassung sich ändernder Straßenbezeichnungen oder Hausnummern) ist die Liste nicht statisch und ist erst nach Anhörung des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege (Denkmalfachbehörde) zu ändern bzw. fortzuschreiben. Dies ist mit der vorliegenden Liste mit Stand vom 23.01.2023 geschehen.
Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja