Die Verwendung des Wappens und des Wappenzeichens (Signets) durch Dritte bedarf der Genehmigung des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin.
Die Genehmigung ist kostenpflichtig (29,- Euro laut Tarifstelle 1.8 der Verwaltungsgebührensatzung). Der Antrag ist über die Pressestelle zu stellen.
Hauptsatzung der Hansestadt Wismar in der Fassung der 3. Änderungssatzung (unverbindliche Lesefassung) (PDF, 180 kB, geändert durch die 3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung vom 23.07.2024)