Die Hansestadt Wismar führt ein offizielles Stadtwappen, das in der Hauptsatzung beschrieben ist (sogenanntes „Koggenwappen“).
Es darf nur mit Genehmigung des Bürgermeisters verwendet werden – ebenso wie die sogenannten Wappenzeichen, die früheren Stadtwappen, die heute noch in bestimmten Kontexten genutzt werden dürfen. Das gilt auch für Darstellungen, die dem jeweiligen Wappen sehr ähnlich sehen.
Der Grund hierfür ist: Diese Hoheitszeichen stehen für die Stadt selbst – eine falsche oder missverständliche Nutzung kann zu Verwechslungen führen, zum Beispiel mit städtischen Einrichtungen.
Genehmigungen werden dann erteilt, wenn ein öffentliches Interesse besteht – zum Beispiel, wenn die Nutzung zur Stärkung der Verbundenheit mit der Stadt beiträgt. Bei Fragen zur Nutzung des Wappens oder der Wappenzeichens wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der Hansestadt Wismar.
Das Wappen der Hansestadt Wismar führt die Bezeichnung "Hansestadt" vor ihrem Namen "Wismar".
Das frühere, ehemalige Wappen der Stadt Wismar - darf als Wappenzeichen (Signet) weiterverwendet werden.
Die Farben der Hansestadt Wismar sind Weiß-Rot.
Die Flagge der Hansestadt Wismar zeigt die Stadtfarben abwechselnd in sechs Längsstreifen gleicher Breite.
Die Verwendung des Wappens und des Wappenzeichens (Signets) durch Dritte bedarf der Genehmigung des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin.
Die Genehmigung ist kostenpflichtig (29,- Euro laut Tarifstelle 1.8 der Verwaltungsgebührensatzung). Der Antrag ist über die Pressestelle zu stellen.
Hauptsatzung der Hansestadt Wismar in der Fassung der 3. Änderungssatzung (unverbindliche Lesefassung) (PDF, 180 kB, geändert durch die 3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung vom 23.07.2024)