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Gurtanlege- und Helmtragepflicht: Ausnahmegenehmigung beantragen
[Nr.99108025001000 ]

Volltext

Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind und dass beim Führen von Krafträdern Schutzhelme zu tragen sind. Es besteht jedoch in äußerst engen Grenzen die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten des Antragstellers.

Sie können von der Gurtanlegepflicht befreit werden, wenn

  • es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, Sicherheitsgurte anzulegen oder
  • die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt.

Sie können von der Helmtragepflicht nur befreit werden, wenn

  • es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, einen Schutzhelm zu tragen und
  • die Nutzung eines anderen Verkehrsmittels unverhältnismäßig ist.

Die Ausnahmegenehmigung wird widerruflich und in der Regel befristet erteilt, sofern es sich nicht um einen attestierten/dokumentierten Dauerzustand handelt.

Erforderliche Unterlagen

  • formloser schriftlicher Antrag
  • Bescheinigung des Arztes

Kosten

  • für eine Entscheidung über eine Erlaubnis nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zuzüglich weiterer Auslagen

    Verwaltungsgebühr: Mindestens 10,20 EUR, höchstens 767,00 EUR. (Vorkasse: nein)

Voraussetzungen

Die Befreiung von der Anlegepflicht für Sicherheitsgurte ist nur zulässig, wenn Personen

1) das Anlegen von Gurten aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist oder

2) die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt

Verfahrensablauf

Die Befreiung von der Gurtanlegepflicht ist bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu beantragen.

Zuständig

SG Verkehrsaufsicht
Scheuerstraße 2
23966 Wismar
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E-Mail
Telefon: 03841 251-3234
Telefon: 03841 251-3235
Telefon: 03841 251-3236

Öffnungszeiten


Montag
08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag
08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 15.30 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 17.30 Uhr
Freitag
08.30 - 12.00 Uhr

Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja

Kontakt

N.N.
Scheuerstraße 2
23966 Wismar
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Telefon: 03841 251-3234