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15.11.2022

Jugendschöffen für die Amtszeit 2024 bis 2028 gesucht

Im Jahr 2023 findet die bundesweite Wahl der Jugendhaupt- und Jugendhilfsschöffen für die Amtszeit vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028 statt. Im Landkreis Nordwestmecklenburg werden für das Amtsgericht Wismar 20 Jugendhaupt- und 26 Jugendhilfsschöffen sowie acht Jugendhauptschöffen für die Strafkammer des Landgerichts Schwerin benötigt.

Für die Aufstellung der Vorschlagslisten zur Jugendschöffenwahl ist der Jugendhilfeausschuss des Landkreises zuständig. Auf die Vorschlagslisten sollen die gleiche Anzahl Frauen und Männer gesetzt werden. Und es sollen insgesamt doppelt so viele vorgeschlagen werden, die als Jugendhaupt- und Jugendhilfsschöffen benötigt werden.

Der Jugendhilfeausschuss sucht Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Nordwestmecklenburg, die Interesse an der Mitwirkung in Strafverfahren von jungen Menschen haben. Jugendschöffen nehmen im Jugendstrafverfahren eine wichtige Rolle ein. Sie arbeiten mit den Richtern kollegial zusammen. Die Jugendschöffen sind ehrenamtliche Richter und haben das gleiche Stimmrecht wie die hauptamtlichen Richter.

Im Jugendstrafrecht nehmen die sozialen und pädagogischen Aspekte einen hohen Stellenwert ein, weshalb hier verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten vorhanden sind. So können an Stelle von Jugendstrafen unter anderem auch soziale Trainingskurse oder das Ableisten von Sozialstunden angeordnet werden. Durch diese Gestaltungsspielräume ist hier besonders das Mitwirken von Jugendschöffen gefragt, die Lebens- und Berufserfahrungen haben, nach dem gesunden Menschenverstand handeln sowie die nötige Urteilsberatung und Urteilsfindung besitzen.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die im Landkreis Nordwestmecklenburg wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat eingeleitet wurde, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Jugendschöffen sollten über soziale Kompetenz und in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet.

Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung schriftlich an den Landkreis Nordwestmecklenburg, Fachdienst Jugend, Rostocker Straße 76, 23970 Wismar, per E-Mail an l.schneider@nordwestmecklenburg.de oder per Fax: 03841 304085186. Ein Formular kann von der Internetseite des Landkreises www.nordwestmecklenburg.de unter Bekanntmachungen heruntergeladen werden.

Quelle: Landkreis Nordwestmecklenburg