Die Hansestadt Wismar kann natürlichen und juristischen Personen eine finanzielle Förderung zur Vorbereitung und Durchführung kultureller und künstlerischer Projekte gewähren.
Förderfähig sind solche Projekte, die das Kulturangebot der Hansestadt Wismar bereichern, gemeinnützig sind, öffentliches Interesse erwarten lassen und nicht Erwerbszwecken dienen. Eine Institutionelle Förderung im Bereich Kultur kann die Hansestadt Wismar in besonderen Fällen gewähren.
Projekte müssen in der Regel in der Hansestadt Wismar realisiert und wirksam werden. Die Förderung von Projekten natürlicher Personen erfolgt grundsätzlich nur dann, wenn diese in der Hansestadt Wismar wohnhaft sind oder ihren hauptsächlichen Wirkungskreis in der Hansestadt Wismar haben.
Die Anträge sollen bis zum 15. September des Vorjahres eingereicht werden.
Links:
Der Förderantrag ist schriftlich bis zum 15. September des Vorjahres, spätestens jedoch bis spätestens 6 Wochen vor dem Projektbeginn im Amt für Bildung und Sport, hinter dem Rathaus 6, 23966 Wismar einzureichen.
Bis zu einer beantragten Förderhöhe von 1.000,00 Euro trifft das Amt für Bildung und Sport nach pflichtgemäßem Ermessen die Förderentscheidung. Im Anschluss erhält der/die Antragsteller/in einen entsprechenden Bescheid. Bei einer beantragten Förderung über 1.000,00 Euro gibt der Ausschuss für Kultur, Sport, Jugend, Bildung und Soziales gegenüber dem Bürgermeister eine Förderempfehlung ab. Nach der abschließenden Entscheidung erhält der/die Antragsteller/in einen entsprechenden schriftlichen Bescheid.
Für die Antragsstellung:
Für den Mittelabruf:
Für den Verwendungsnacheis:
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Programm 360° Fonds für Kulturen der neuen Stadtgesellschaft »
Aufzug vorhanden: Nein
Rollstuhlgerecht: Nein