Wenn Pflegebedürftige, die zu Hause leben, ehrenamtliche Hilfen duch ihre Nachbarninnen und Nachbarn erhalten, dann kann dieses Engagement entschädigt werden.
Dafür kann der Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro, den Pflegebedürftige von ihrer Pflegekasse oder ihrem privaten Versicherungsunternehmen erhalten, genutzt werden.
Voraussetzungen für die Abrechnung von nachbarschaftlichem Engagement sind:
In den Servicepunkten der Pflegestützpunkte in Mecklenburg – Vorpommern (www.pflegestuetzpunktemv.de) erfahren Sie mehr zu ehrenamtlichen nachbarschaftlichen Engagement und wo Sie sich qualifizieren lassen können.
Wollen Sie sich ehrenamtlich nachbarschaftlich engagieren?
Melden Sie sich bei Ihrem Pflegestützpunkt zum Kurs an.
In unseren kostenlosen Kursen erfahren Sie Wissenswertes rund um das Thema Nachbarschaftshilfe. Sie erhalten interessante Informationen zur Abrechnung mit den Pflegekassen, zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und Sie bekommen viele wichtige Tipps über weitere Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten in Ihrer Region.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Mail.
Ihre Pflegestützpunkte:
Standort Wismar
Rostocker Straße 76
Pflegeberaterung: 03841 3040-5082
Sozialberaterung: 03841 3040-5083
Pflegestuetzpunkt.hwi@nordwestmecklenburg.de
Standort Grevesmühlen
Börzower Weg 3
Pflegeberaterung: 03841 3040-5080
Sozialberaterung: 03841 3040-5081
Pflegestuetzpunkt.gvm@nordwestmecklenburg.de