Die Hansestadt Wismar hat sich im letzten Jahrzehnt enorm zu ihrem Vorteil verändert. Die grauen und teilweise verfallenen Bürgerhäuser in der Altstadt gehören bis auf ganz wenige Ausnahmen der Vergangenheit an.
Die positive Entwicklung spürten nicht nur die Bewohner und Touristen, sondern auch die UNESCO wurde darauf aufmerksam und heute gehört die altehrwürdige und doch junggebliebene Hansestadt zum unschätzbaren Weltkulturerbe.
Mit Hilfe der Mittel aus der Städtebauförderung konnte das Stadtbild in den letzten Jahren erheblich verbessert werden.
Mehr als 300 denkmalgeschützte und städtebaulich bedeutende Gebäude, sowie Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen sind mit Hilfe der Städtebauförderung inzwischen saniert worden.
Auch die Infrastruktur, Straßen, Plätze, Grünflächen profitierten von der Städtebauförderung. In den letzten Jahren wurde auch deutlich, dass die Städtebauförderung als „Initialzündung“ für unzählige nicht geförderte Bau- und Sanierungsmaßnahmen diente.
Der Prozess ist noch nicht abgeschlossen, so dass auch in den nächsten Jahren weitere Maßnahmen folgen werden.Mit der Sanierungssatzung wurde 1991 die gesamte Altstadt förmlich als Sanierungsgebiet auf einer Gesamtfläche von 68 Hektar festgelegt.
Bisher haben mehr als 15 Jahre Stadtsanierung der Altstadt zu neuem Leben verholfen.
Der Sanierungsfortschritt ist deutlich ablesbar und sichtbar. Eine Vielzahl an Gebäuden ist in den letzten Jahren saniert worden, Straßen, Wege und Plätze sowie Grün- und Freiflächen wurden ebenfalls hergerichtet.
Lübsche Straße vorher: 1992, | nachher: 2006 |
Lübsche Straße 72 vorher: 1992, | nachher: 2006 |
Um die städtebauliche Sanierung entsprechend voranbringen zu können, mussten wichtige Grundlagen bzw. Instrumentarien geschaffen werden.
Hierzu gehören unter anderem:
der Städtebauliche Rahmenplan
Satzungen, wie die Sanierungs-, Erhaltungs- und Gestaltungssatzung
Denkmalbereichsverordnung
Managementplan
Bei dem Managementplan handelt es sich um ein auf die Altstadt bezogenes, integriertes stadtentwicklungspolitisches Handlungsinstrument, in dem die Grundlagen, die städtebaulichen und denkmalpflegerischen Ziele sowie Maßnahmen zum Erhalt und zur Entwicklung des Stadtdenkmals zusammengefasst und weiterentwickelt werden.
Der Managementplan versteht sich als „Pool der Aktivitäten“ zum Schutz des Stadtdenkmals.
Erhaltung und Wiederherstellung der Altstadt als Stadtdenkmal und Ausformung der Wiedererkennung der Altstadt als Identitätskern und Zentrum der Gesamtstadt
Pflege und Gestaltung der Vielfalt des öffentlichen und privaten Stadtraumes im Einklang mit dem Stadtbild
Qualifizierung der Wohnfunktion in der Altstadt als wichtiges Standbein für die Erhaltung des Stadtdenkmals
Erhaltung und Ausbau der Altstadt als traditioneller Standort des Handels und nichtstörenden Gewerbes sowie zentraler kultureller, sozialer und Verwaltungseinrichtungen
Mit der förmlichen Festlegung der Sanierungsgebietserweiterung im Bereich Alter Hafen / Bahnhof im November 2003 traten neue Aufgaben im Sanierungsprozess hinzu. Für dieses Gebiet, dass durch Industriebrachen und nicht mehr genutzter Bahnflächen gekennzeichnet ist, gilt es städtebaulich zu entwickeln.
Stadtsanierung ist als städtebauliche Gesamtmaßnahme immer Teil der Stadtentwicklung. Da sie sich nicht auf Einzelobjekte beschränkt, sondern stets ein städtebauliches Ensemble umfasst, sind die Durchführungsphasen auf einen längeren Zeitraum ausgelegt.
Mit der Aufnahme der Hansestadt Wismar 1991 in die Städtebau-Förderungsprogramme des Bundes und des Landes Mecklenburg-Vorpommern begann ein umfassender Stadterneuerungsprozess für die Altstadt von Wismar.
Zur Finanzierung von privaten Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen können Städtebauförderungsmittel beim Sanierungsträger beantragt werden. Der Einsatz von Städtebau-Fördermittel erfolgt nach dem „Subsidiaritätsprinzip“ jeweils nachrangig nach dem Einsatz von Eigen- und Fremdkapital und sonstigen Geldmitteln. Somit dienen die Fördermittel zur Deckung der unrentablen Kosten und werden als Zuschuss zinsgünstiges Darlehen gewährt.
Zusätzlich zu den Fördermitteln bestehen noch erhöhte Abschreibungsmöglichkeiten nach dem Einkommenssteuergesetz für die Kosten der Herstellung bzw. Erhaltung von Gebäuden im Sanierungsgebiet (§ 7h, 7i und 10f EstG).