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Verkehrsangelegenheiten

Erlaubnis für eine Veranstaltung mit übermäßiger Straßenbenutzung im öffentlichen Straßenverkehr beantragen
[Nr.99089001005001 ]

Allgemeine Hinweise

Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum nach § 29 Abs. 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen einer Erlaubnis.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt, Sachgebiet Verkehrsaufsicht, Scheuerstraße 2, Zimmer 208 während der Öffnungszeiten oder per Telefon: 03841 251 3235 oder per E-Mail.
Zur Beantragung einer Veranstaltung nach § 29 Abs. 2 StVO nutzen Sie folgendes Antragsformular. Bitte beachten Sie die weiteren im Antrag genannten Unterlagen, die zur Bearbeitung eingereicht werden müssen.

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 29 Abs. 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund (PDF, 48 kB)

Sicherheitskonzept

Veranstalter von Großveranstaltungen sollen dem Ordnungsamt der Hansestadt Wismar ein Sicherheitskonzept vorlegen.

Großveranstaltungen sind:

  • Veranstaltungen, bei denen die Zahl der zeitgleich erwarteten Besucher 1/3 der Einwohner der Hansestadt Wismar übersteigt und sich erwartungsgemäß mindestens 5000 Besucher zeitgleich auf dem Verwaltungsgelände befinden, oder
  • Veranstaltungen, die über ein erhöhtes Gefährdungspotential verfügen.

Über ein erhöhtes Gefährdungspotential verfügen Veranstaltungen,

  • wenn aufgrund der Zahl der zu erwartenden Besucher auf dem Veranstaltungsgelände oder im Bereich der Zu- und Abwegung mit einer hohen Personendichte gerechnet werden muss, oder
  • wenn besondere Konflikte unter den Besuchern bzw. mit den Ordnungskräften zu erwarten sind - aufgrund der Zusammensetzung der Besuchergruppen oder aufgrund des Konsums von Alkohol oder anderer berauschender Mittel oder
  • wenn das Veranstaltungsgelände (ursprünglich) nicht zu dem Zweck geschaffen worden ist, dort Veranstaltungen stattfinden zu lassen und aufgrund seiner Lage oder Beschaffenheit besondere Risiken aufweist.

Das Muster eines Sicherheitskonzeptes können Sie hier herunter laden.

Die Mitarbeiterinnen der Abt. Verkehr des Ordnungsamtes und die Mitarbeiter der Berufsfeuerwehr bieten Hilfestellung bei den sicherheitsrelevanten Aspekten einer Großveranstaltung.

Erforderliche Unterlagen

  • formgebundener Antrag

Des Weiteren als optionale Anlagen:

  • Streckenführung (bei ortsveränderlichen Veranstaltungen) als Karte oder detaillierte Beschreibung (insbesondere innerhalb größerer Orte),
  • Zeitplan,
  • Nachweis über den Abschluss einer Veranstaltungshaftpflichtversicherung,
  • Maßnahmenplan zur Absicherung der Veranstaltung durch den Veranstalter,
  • Verkehrszeichen- und Umleitungsplan zwecks straßenverkehrsrechtlicher Anordnungen.

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Gebühren für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 29 Abs. 2 StVO betragen je nach Verwaltungsaufwand entsprechend § 1 Abs. 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), Gebühren-Nr. 263, 10,20 EUR bis 767,00 EUR, bei größeren Veranstaltungen mit außergewöhnlich hohem Verwaltungsaufwand 767,00 EUR bis 2.301,00 EUR.

Von Straßenbaulastträgern erhobene Sondernutzungsgebühren werden im Erlaubnisbescheid gesondert festgesetzt. Die Höhe der Sondernutzungsgebühren richtet sich nach der Art und dem Ausmaß der Einwirkung einer Veranstaltung auf die Straße.

Sondernutzungsgebühren können auch bei erlaubnisfreien Veranstaltungen anfallen oder dann, wenn öffentliche Flächen i. V. m. der Veranstaltung über das veranstaltungsübliche Maß hinaus (z. B. für die Verpflegung von Zuschauern) genutzt werden sollen.

Voraussetzungen

Eine Erlaubnis darf nur Veranstaltern erteilt werden, die die Gewähr dafür bieten, dass die Veranstaltung entsprechend den Bedingungen und Auflagen der Erlaubnisbehörde abgewickelt wird.

Verfahrensablauf

Der Antrag und die Anlagen sind vollständig ausgefüllt rechtzeitig, d. h. etwa 4 bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der zuständigen Stelle (Straßenverkehrsbehörde) einzureichen.

Zuständig

Verkehrsaufsicht
Scheuerstraße 2
23966 Wismar
Karte anzeigen
E-Mail
Telefon: 03841 251-3234
Telefon: 03841 251-3235
Telefon: 03841 251-3236

Öffnungszeiten


Montag
08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag
08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 15.30 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 17.30 Uhr
Freitag
08.30 - 12.00 Uhr

Hinweis
Außer dienstags können Anliegen nur nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden!
Nutzen Sie gern die Terminvereinbarung
Termine können online, telefonisch oder per Mail beantragt werden.

Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja