Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen einer Erlaubnis.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt, Sachgebiet Verkehrsaufsicht, Scheuerstraße 2, Zimmer 208 während der Öffnungszeiten oder per Telefon: 03841 251 3235 oder per E-Mail.
Zur Beantragung einer Veranstaltung nach § 29 Abs. 2 StVO nutzen Sie folgendes Antragsformular. Bitte beachten Sie die weiteren im Antrag genannten Unterlagen, die zur Bearbeitung eingereicht werden müssen.
Veranstalter von Großveranstaltungen sollen dem Ordnungsamt der Hansestadt Wismar ein Sicherheitskonzept vorlegen.
Großveranstaltungen sind:
Über ein erhöhtes Gefährdungspotential verfügen Veranstaltungen,
Das Muster eines Sicherheitskonzeptes können Sie hier herunter laden.
Die Mitarbeiterinnen der Abt. Verkehr des Ordnungsamtes und die Mitarbeiter der Berufsfeuerwehr bieten Hilfestellung bei den sicherheitsrelevanten Aspekten einer Großveranstaltung.
Des Weiteren als optionale Anlagen:
Die Gebühren für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 29 Abs. 2 StVO betragen je nach Verwaltungsaufwand entsprechend § 1 Abs. 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), Gebühren-Nr. 263, 10,20 EUR bis 767,00 EUR, bei größeren Veranstaltungen mit außergewöhnlich hohem Verwaltungsaufwand 767,00 EUR bis 2.301,00 EUR.
Von Straßenbaulastträgern erhobene Sondernutzungsgebühren werden im Erlaubnisbescheid gesondert festgesetzt. Die Höhe der Sondernutzungsgebühren richtet sich nach der Art und dem Ausmaß der Einwirkung einer Veranstaltung auf die Straße.
Sondernutzungsgebühren können auch bei erlaubnisfreien Veranstaltungen anfallen oder dann, wenn öffentliche Flächen i. V. m. der Veranstaltung über das veranstaltungsübliche Maß hinaus (z. B. für die Verpflegung von Zuschauern) genutzt werden sollen.
Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja
Sicherheitskonzept für Großveranstaltungen (PDF, 432 kB)
Hinweise zur Aufstellung von Fliegenden Bauten in Wismar (PDF, 117 kB, Bauamt - Formular)