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Befristete Ausnahmegenehmigung zur Parkerleichterung

Allgemeine Informationen

Auf Antrag können Handwerker und im sozialen Dienst Tätige unter bestimmten Voraussetzungen eine befristete Ausnahmegenehmigung zur Parkerleichterung in bestimmten Bereichen erhalten. Im Infoblatt erhalten Sie  nähere Informationen. Zur Beantragung verwenden Sie bitte den Antrag( PDF).

Antrag Handwerker und soziale Dienste (PDF, 35 kB, Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrs- Ordnung (StVO): Parkerleichterung für Handwerker und im sozialen Dienst Tätige (Parkausweis))

Infoblatt und Antrag für Handwerker und soziale Dienste (PDF, 111 kB, Formular und Hinweisblatt)

Diesen Antrag können Sie per E-Mail einreichen: BFreitag@wismar.de

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ist, dass der Antragsteller zur Erfüllung seiner Aufgaben zwingend auf die Benutzung eines Kraftfahrzeuges am Einsatzort angewiesen ist und keine anderen Parkmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Bei Handwerkern ist weiterhin notwendig, dass das Fahrzeug zum Transport von Werkzeug, Material oder auf Grund Eilbedürftigkeit unbedingt erforderlich ist und als Werkstattwagen genutzt wird.

Dieses Fahrzeug muss für den Zweck des Betriebes ausgerüstet und bestimmt sein und entsprechend des Zwecks des Betriebes genutzt werden.
Dieses Fahrzeug ist hier vorzustellen.

Die beantragte Ausnahmegenehmigung gilt nicht für gekennzeichnete Ladezonen und nicht in Bereichen, die zusätzlich zur Durchführung der Straßenreinigung bzw. Müllabfuhr mit Vz. 283 (Haltverbot) oder durch mobile Haltverbote, z. B. zur Durchführung von Baumaßnahmen, Umzügen oder Dreharbeiten gekennzeichnet sind, zu den auf den Zusatzzeichen genannten Zeiten.

Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ist an die o. g. Bedingungen gebunden und wird für höchstens einem Jahr stets widerruflich erteilt. Bei missbräuchlicher Verwendung oder Kopie wird die Ausnahmegenehmigung widerrufen.

Bitte beachten Sie bei der Beantragung das Informationsblatt des Ordnungsamtes zum Lieferverkehr und zu Parkerleichterungen für Handwerker und im sozialen Dienst Tätige.

Infoblatt und Antrag für Handwerker und soziale Dienste

Kosten

  • Ausnahmegenehmigung: 10,20 bis 767,00 Euro
  • Die Gebührenhöhe variiert je nach Zahl der Fahrzeuge und der Gültigkeitsdauer. Die genauen Gebühren entnehmen Sie bitte dem Infoblatt

Zuständig

Verkehrsaufsicht
Scheuerstraße 2
23966 Wismar
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E-Mail
Telefon: 03841 251-3234
Telefon: 03841 251-3235
Telefon: 03841 251-3236

Öffnungszeiten


Montag
08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag
08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 15.30 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 17.30 Uhr
Freitag
08.30 - 12.00 Uhr

Hinweis
Außer dienstags können Anliegen nur nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden!
Nutzen Sie gern die Terminvereinbarung
Termine können online, telefonisch oder per Mail beantragt werden.

Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja

Kontakt

Herr Burkhard Freitag
Scheuerstraße 2
23966 Wismar
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Telefon: 03841 251-3235
Fax: 03841 251-777-3235
E-Mail