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Geburtenregister: Beglaubigten Ausdruck (Urkunde) beantragen
[Nr.99027005250000 ]

Onlinedienst

Die Online Beantragung ist unter folgendem Link im MV-Serviceportal möglich:

Geburtenregister: Beglaubigten Ausdruck (Urkunde) beantragen 

Teaser

Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Geburt beurkundet hat sowie spätere Änderungen, wie etwa Adoption oder Namensänderung.

Hinweise (Besonderheiten)

Der beglaubigte Ausdruck aus dem Geburtenregister ersetzt die frühere Abstammungsurkunde (zum 01.01.2009 abgeschafft).

Zuständige Stelle

Standesamt des Geburtsortes

Zuständig

Standesamt
Rathaus, Am Markt 1
23966 Wismar
Karte anzeigen
Telefon: 03841 251-1054
E-Mail