Hilfsnavigation
Seiteninhalt

Dienstleistungen A-Z

A B CD E F G H I J K L M N O P QR S TU V W XYZ Alle

Melderegisterauskunft beantragen
[Nr.99115004001001 ]

Allgemeine Informationen

Um eine Melderegisterauskunft erhalten zu können, sind mindestens drei Angaben zur gesuchten Person erforderlich.

Um die Eindeutigkeit der Person, mit Hilfe des Melderegisters, gewährleisten zu können, benötigen wir z.B. folgende Angaben:

  • Vorname,
  • Familienname,
  • Geburtsname,
  • Geburtsdatum oder
  • bekannte Anschriften.

Rechtsgrundlage

  • Bundesmeldegesetz (BMG)

Kosten

Die Kosten ergeben sich aus der Kostenverordnung über Allgemeine Verwaltungsgebühren des Innenministeriums Mecklenburg-Vorpommern.

  • einfache Melderegisterauskunft 8,00 € zzgl. Versandkostenpauschale 0,70 Euro = 8,70 Euro
  • erweiterte Melderegisterauskunft 10,00 € zzgl. Versandkostenpauschale 0,70 Euro = 10,70 Euro

Sollte ein größerer Verwaltungsaufwand notwendig sein, insbesondere bei Rückgriff auf gesondert aufbewahrte Daten (Archivauskunft), erhöht sich die o.g. Gebühr wie folgt:

  • einfache Melderegisterauskunft 16,00 Euro zzgl. Versandkostenpauschale 0,70 Euro = 16,70 Euro
  • erweiterte Melderegisterauskunft 18,00 Euro zzgl. Versandkostenpauschale 0,70 Euro = 18,70 Euro

Bei persönlicher Vorsprache entfällt die Versandkostenpauschale und Sie erhalten Ihre Auskunft direkt vor Ort.

Die Gebühr überweisen Sie bitte vor Zusendung der Anfrage auf folgendes Konto der Hansestadt Wismar:

Sparkasse NWM

IBAN: DE98 1405 1000 1000 0606 55
BIC: NOLADE21WIS

unter Angabe des Kassenzeichens :

00179718-911 + Name der angefragten Person

Eine Bezahlung der Gebühr per Scheck oder Lastschrift ist nicht möglich!

Nach erfolgter Gebührenzahlung wird die beantragte Melderegisterauskunft erteilt und versandt. Bei fehlender Gebührenzahlung oder abweichendem Betrag wird Ihre Anfrage auf Melderegisterauskunft urschriftlich an Sie zurück versandt.

In dem Zusammenhang verweisen wir auf die Möglichkeit der Erteilung von einfachen Melderegisterauskünften für Mecklenburg-Vorpommern auf elektronischem Wege (eMRA.MV) über das Dienstleistungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter https://www.mv-serviceportal.de/. Hier beträgt die Gebühr 2,50 Euro zzgl. Transaktionskosten. Es ist eine einmalige Registrierung auf dem Portal notwendig.

Volltext

Mit einer Auskunft über das Serviceportal oder die Meldebehörde haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person im Melderegister zu finden, wenn die Identität der Person anhand Ihrer Angaben eindeutig festgestellt werden kann.

Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie zu der gesuchten Person Auskunft über:

  • Familienname,
  • Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
  • Doktorgrad und
  • derzeitige Anschriften.

Ist die Person verstorben, wird Ihnen dies mitgeteilt.

Die einfache Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn die gesuchte Person nicht eindeutig identifiziert werden kann oder für sie eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist.

Formulare

Achtung!! Um die automatisierte Auskunft nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst als Nutzer im Servicebereich anmelden. Sollten Sie noch nicht über eine Benutzerkennung verfügen, ist eine vorherige einmalige Registrierung am Portal erforderlich. Mit der einmaligen Registrierung am Portal erhalten Sie automatisch auch Nutzungsrechte für alle weiteren anmeldepflichtigen Services.

Bearbeitungsdauer

Die elektronische Auskunft erfolgt nach wenigen Sekunden.

Zuständig

BürgerServiceCenter
Stadthaus, Am Markt 11
23966 Wismar
Karte anzeigen
Telefon: 03841 251-2345 (Hotline)
E-Mail

Öffnungszeiten


Termine können online gebucht oder telefonisch unter 03841 251-2345 vereinbart werden. (Dienstags kann das BürgerServiceCenter ohne vorherige Terminvereinbarung aufgesucht werden.)


Öffnungszeiten BürgerServiceCenter:
Montag
08.00 bis 12.00 Uhr
13.30 bis 15.30 Uhr
Dienstag
08.00 bis 12.00 Uhr
13.30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch
08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
08.00 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 17.30 Uhr
Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr

Öffnungszeiten Wohngeldstelle:
Montag
08.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag
08.30 bis 12.00 Uhr
13.30 bis 15.30 Uhr
Donnerstag
08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 17.30 Uhr

Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja