Wenn Ihre Geschlechtsidentität von Ihrem amtlich registrierten Geschlechtseintrag abweicht, können Sie die Angaben zu Geschlecht und Vornamen ändern lassen. Dafür müssen Sie eine Erklärung beim Standesamt abgeben.
Es fallen keine Kosten an.
Die Gebühr für die Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen durch die Standesämter beträgt in Mecklenburg-Vorpommern derzeit 45,00 EUR.
Für die Erteilung einer Bescheinigung über die Beurkundung beträgt die Gebühr 15,00 EUR.
Die Erklärung müssen Sie 3 Monate nach und bis zu 6 Monate ab dem Zeitpunkt der Anmeldung abgeben. Wenn Sie keine Erklärung abgeben, verfällt die Anmeldung.
Eine erneute Erklärung über die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen ist grundsätzlich frühestens 12 Monate nach der letzten Abgabe einer Erklärung wieder möglich.
Die Sperrfrist gilt nicht für Minderjährige und Personen mit Betreuer nach § 3 SBGG.
Das Verfahren für die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen ist mehrstufig.
Weitere Verfahrensschritte:
Es gibt folgende Hinweise: