Hilfsnavigation
Seiteninhalt

Dienstleistungen A-Z

A B CD E F G H I J K L M N O P QR S TU V W XYZ Alle

Geburt: Ergänzende Angaben zusätzlich melden
[Nr.99027006261003 ]

Teaser

Wenn Sie ein Kind bekommen haben, müssen Sie Angaben und Nachweise zur Geburt, Vornamenserklärung und Namensbestimmung Ihres Kindes beim Standesamt einreichen.

Zuständige Stelle

Standesamt, in dessen Bezirk das Kind geboren wurde.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Frist

Die Geburt des Kindes muss dem zuständigen Standesamt innerhalb einer Woche angezeigt werden. Ist ein Kind tot geboren, muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag angezeigt werden.

Gemeinsam sorgeberechtigte Eltern, die keinen Ehenamen führen, müssen den Geburtsnamen des Kindes innerhalb eines Monats nach der Geburt des Kindes dem zuständigen Standesamt mitteilen.

Zuständig

Standesamt
Rathaus, Am Markt 1
23966 Wismar
Karte anzeigen
Telefon: 03841 251-1054
E-Mail