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Gaststättengewerbe: Stellvertretungserlaubnis beantragen
[Nr.99025005001000 ]

Volltext

Wer ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe durch einen Stellvertreter/ eine Stellvertreterin betreiben will, bedarf einer Stellvertretungserlaubnis; sie wird dem Erlaubnisinhaber/ der Erlaubnisinhaberin für einen bestimmten Stellvertreter/ eine bestimmte Stellvertreterin erteilt und kann befristet werden.

Onlinedienst

Die Online Beantragung ist unter folgendem Link im MV-Serviceportal möglich:

Stellvertretungserlaubnis nach Gaststättengesetz Erteilung

Erforderliche Unterlagen

  • Auszug aus Gewerbezentralregister GZR
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • Gewerbeanmeldung (Bestätigung)
  • Genossenschaftsregisterauszug oder Handelsregisterauszug
  • Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer für den/die Stellvertreter/in
  • Kopie des Stellvertretungsvertrages

Kosten

  • Kostenrahmen für die Erlaubnis zum Betrieb eines Gaststättengewerbes durch einen Stellvertreter/ durch eine Stellvertreterin: 103,00 - 931,00 EUR

Frist

Im Regelfall 3 Monate;

Voraussetzungen

Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit.

Formulare

Formulare sind bei der zuständigen Behörde erhältlich oder gegebenenfalls auch über das Internet.

Zuständig

Abt. Gewerbe
Scheuerstraße 2
23966 Wismar
Karte anzeigen
E-Mail

Öffnungszeiten


Montag
08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag
08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 15.30 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 17.30 Uhr
Freitag
08.30 - 12.00 Uhr
(außerhalb der Sprechzeiten Termine nach Vereinbarung)

Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja

Kontakt

Frau Denise Schwarz
Scheuerstraße 2
23966 Wismar
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Telefon: 03841 251-3281
E-Mail (Gewerbe)
E-Mail (Privat)