Der Fischereischein auf Lebenszeit wird für Personen die die Fischerei als Freizeitbeschäftigung ausüben möchten (Angler/Sportfischer) dann erteilt, wenn hierzu eine entsprechende Prüfung der Sachkunde (Fischereischeinprüfung) erfolgreich abgelegt worden ist. Die Sachkundeprüfung beinhaltet die Sachgebiete allgemeine Fischkunde, spezielle Fischkunde, Gewässerkunde, Fanggerätekunde und Rechtskunde.
Personen, die die Fischerei beruflich ausüben (Haupt- und Nebenerwerbsfischer), erhalten
Personen, die die Fischerei unter wissenschaftlichen Aspekten ausüben (z.B. Fischereibiologen) erhalten den Fischereischein auf Lebenszeit bei Vorlage des Nachweises der abgeschlossenen fischereilichen akademischen Ausbildung.
Der Antragsteller muss das 14. Lebensjahr vollendet haben (Kinder < 14 Jahre benötigen keinen Fischereischein - jedoch eine Angelerlaubnis für das Gewässer)
Der Antragsteller muss erklären, dass in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung keine rechtskräftige Verurteilung wegen einer strafbaren Handlung gegen fischerei-, tierschutz-, wasser- und umweltrechtliche Vorschriften oder wegen Diebstahls von Fischen oder Fischereigeräten erfolgt ist.
Er muss im Weiteren erklären, dass in den letzten drei Jahren vor Antragstellung kein Bußgeldverfahren wegen eines Verstoßes gegen die oben aufgeführten Vorschriften durchgeführt worden ist.
Für die Erteilung der Fischereischeine auf Lebenszeit an Angler sind die örtlichen Ordnungsbehörden der Ämter und amtsfreien Gemeinden zuständig, in deren Amtsbereich die antragstellende Person ihren Hauptwohnsitz hat.
Für die Erteilung der Fischereischeine auf Lebenszeit an Berufsfischer oder Fischereiwissenschaftler ist das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei als obere Fischereibehörde zuständig.
Neben dem Fischereischein benötigt jeder Angler noch eine gewässerspezifische Angelerlaubnis, die vom Fischereiberechtigten (Binnenfischer, Angelverein, Kommune) des Gewässers erworben werden kann. Anglererlaubnisse für die Küstengewässer des Landes M-V erteilt die obere Fischereibehörde (LALLF M-V).
Vergleichbare Sachkundedokumente sind:
Anmerkung:
Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja
Antrag Fischereischein auf Lebenszeit (PDF, 34 kB)