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Eheschließung anmelden
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Eheschließung

Eheschließung

Sie wollen heiraten? Mit diesem Wunsch sind Sie nicht allein: Jedes Jahr geben sich rund 300 Paare im Standesamt Wismar das Ja-Wort. Vor das Eheglück hat das Gesetz allerdings einige bürokratische Hürden gestellt. Die folgenden Hinweise sollen Ihnen dabei helfen, diese Hürden mit Leichtigkeit zu nehmen.

Trauorte des Standesamtes Wismar

Trauzimmer

  • Unser Trauzimmer befindet sich im historischen Rathaus der Hansestadt Wismar.
  • Grundsätzlich finden unsere Eheschließungen in dem 2021 renovierten Trausaal des Rathauses statt.
  • Er bietet Platz für Hochzeitsgesellschaften mit bis zu 35 Gästen, ist barrierefrei zugänglich und überzeugt durch seine Helligkeit, der einmaligen Lage und der aufgelockerten Anordnung der Bestuhlung.

Kontakt:

Alternativbild
Telefon: 03841 251-1054
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Poeler Kogge

  • Die Poeler Kogge – ein Traditionssegelschiff, welches im Hafen der Hansestadt Wismar beheimatet ist, ist eine unserer drei Außenstellen.
  • Hier können sich Hochzeitsgesellschaften mit bis zu 50 Personen einfinden.
  • Ein wahres Highlight ist die Ausfahrt, die Sie im Anschluss an die Trauung mit Ihren Gästen planen können.

Kontakt:


SCHABBELL

  • Das SCHABBELL – das Stadtgeschichtliche Museum der Hansestadt Wismar befindet sich in den zwei hochkarätigen Baudenkmalen mitten in der Stadt im St. Nikolai-Quartier an der Schweinsbrücke 6 und 8.
  • In dem nach außen abgeschlossenen Innenhof haben Sie die Möglichkeit sich in einem bezaubernden Ambiente unter freiem Himmel trauen zu lassen. Sollte das Wetter an dem geplanten Trautermin nicht mitspielen, können wir für die Trauung auf den charmanten Dachboden des SCHABBELLS ausweichen.
  • Mit einer Kapazität für Hochzeitsgesellschaften mit bis zu 60 Personen zählt das SCHABBELL zu unserem größten Trau- und Außentrauort.
  • Das SCHABBELL ist barrierefrei zugänglich.
  • Bei einem anschließenden Sektempfang, mit Blick auf die Nikolaikirche, im Garten des SCHABBELLS können Sie auf sich anstoßen und wenn Sie möchten die Räumlichkeiten des SCHABBELLS für Ihre Feierlichkeit anmieten.

Kontakt:


Inselmuseum auf der Insel Poel

  • Das Inselmuseum auf der Insel Poel – präsentiert auf über 250 Quadratmetern eine umfangreiche und regional konsequent begrenzte Sammlung zur Natur- und Heimatkunde der Insel Poel.
  • Im Saal des Hauses können Sie sich zwischen einmaligen Ausstellungsstücken das Ja-Wort geben.


Kontakt:


Die Terminreservierung

Für die Terminreservierung setzen Sie sich bitte telefonisch, per Mail oder persönlich zu unseren Öffnungszeiten mit uns in Verbindung.


Den Traukalender für das Folgejahr geben wir in der Regel ab dem 01. Oktober des Vorjahres frei (das heißt: ab Oktober 2024 werden die Trautermine für das Jahr 2025 angeboten).


Die wichtigsten Eckdaten haben wir für Sie in Kürze zusammengefasst:

  • Trausaal des Rathauses Wismar:
    Die Trauungen werden vorzugsweise an Freitagen, ab April auch samstags durchgeführt. Auch in der Woche sind nach Absprachen vereinzelt Termine möglich.

  • Poeler Kogge:
    Die Eheschließungen finden im Zeitraum von April bis September zweimal monatlich statt. In der Regel handelt es sich dabei um den zweiten Freitag im Monat und den letzten Samstag im Monat.
    Die Eheschießungstermine werden durch das Standesamt Wismar in Zusammenarbeit mit dem Förderverein Poeler Kogge e.V. abgestimmt und entsprechend vergeben.

  • SCHABBELL Wismar:
    Die Eheschließungen finden im Zeitraum von Mai bis September einmal monatlich abwechselnd an einem Freitag oder Samstag statt.
    Die Eheschießungstermine werden durch das Standesamt Wismar in Zusammenarbeit mit dem stadtgeschichtlichen Museum SCHABBELL abgestimmt und entsprechend vergeben.

  • Inselmuseum Insel Poel:
    Die Eheschließungen finden im Zeitraum von April bis September einmal monatlich mittwochs um 10.00 Uhr, um 11.00 Uhr und um 12.00 Uhr statt.

Die Anmeldung der Eheschließung

Der erste "amtliche Schritt" auf dem Weg in die Ehe ist die förmliche Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt. Sie dient vor allem dazu, Ihren Personenstand festzustellen und zu prüfen, ob Ihrem Heiratswunsch "Ehehindernisse" entgegenstehen.

Die Anmeldung wird von einem Standesamt entgegengenommen, in dessen Bezirk eine/r der Verlobten den Wohnsitz hat. Wenn Sie beide nicht in Wismar wohnen und trotzdem gern hier heiraten wollen - kein Problem: Sie melden Ihre Eheschließung bei Ihrem Wohnsitzstandesamt an und teilen dabei mit, dass Sie beim Standesamt Wismar heiraten möchten. Die Standesbeamtin oder der Standesbeamte dort wird uns dann ermächtigen, die Eheschließung vorzunehmen.

Sie müssen sich gemeinsam persönlich anmelden. Ist eine/r der Verlobten verhindert, kann er das schriftliche Einverständnis zur Anmeldung durch den anderen erklären. Dies kann durch eine formlose "Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung" geschehen.

Folgende Unterlagen sind für die Anmeldung der Eheschließung außerdem von Nöten:

  • Gültige Personalausweise oder Reisepässe
  • Wenn Sie in Wismar geboren wurden, eine Geburtsurkunde
  • Wenn sie außerhalb Wismars geboren wurden, eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, die aktuell in Ihrem Geburtsstandesamt zu beantragen ist. (es handelt sich dabei nicht um eine Geburtsurkunde)
  • eine erweiterte Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt mit Angabe des Familienstandes (nur wenn Sie auf der Insel Poel wohnhaft sind oder außerhalb Wismars)
  • bei Vorehen: Eheurkunde bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde und Nachweis über Auflösung (rechtskräftiges Scheidungsurteil, Aufhebungsbeschluss oder Sterbeurkunde)
  • bei gemeinsamen Kindern: Geburtsurkunden der Kinder und eine Abschrift der Vaterschaftsanerkennung

Sofern Ihnen alle Unterlagen im Original vorlegen, vereinbaren Sie bitte unbedingt einen Termin zur Anmeldung Ihrer Eheschließung.

Da die Anmeldung eine Gültigkeit von 6 Monaten hat, sollte dieser frühstens 6 Monate vor Ihrem reservierten Eheschließungstermin stattfinden. Sollte es Ihnen nicht auf einen bestimmten Wunschtermin ankommen, gibt es häufig auch kurzfristig freie Eheschließungstermine, die wir während der Anmeldung besprechen können.

Besitzt einer oder beide der Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit, ist nicht im Bundesgebiet geboren worden oder im Ausland geschieden worden, bedarf es einer individuellen Beratung zu den notwendigen Unterlagen. Nehmen Sie hierzu bitte Kontakt mit uns per Mail auf und füllen vorbereitend folgendes Formular aus

Das Vorgespräch zur Planung Ihrer Eheschließung

Wir freuen uns, dass Sie sich dazu entschieden haben, Ihre Ehe in Wismar zu schließen.

Damit Ihrem großen Tag nichts im Weg steht, möchten wir circa 4 bis 6 Wochen vor Ihrer Eheschließung ein persönliches oder telefonischen Gespräch zu den Einzelheiten Ihrer Trauung mit Ihren führen.

In der Absprache wird neben vielen kleinen Detail der Ablauf der Trauung, die musikalische Untermalung Ihrer Eheschließung, die Anzahl der Gäste und gegebenenfalls Trauzeugen, der Umfang Ihrer Trauansprache, Einzelheiten zum Ringwechsel und Film- und Fotoaufnahmen thematisiert.

Einige Entscheidungen sollten in Ruhe getroffen werden. Daher finden Sie vorbereitend auf das Vorgespräch nachstehend eine Anleitung, wie Sie Ihre Eheschließung musikalisch mit eigener Musik untermalen können. Alternativ halten wir eine kleine Auswahl verschiedener Musiktitel hier im Standesamt für Sie bereit.

Dokument anzeigen: Übersicht CDs
PDF, 35 kB

Gebühren Eheschließung

Ganz umsonst ist eine standesamtliche Hochzeit nicht - und hoffentlich auch nicht vergebens!
Die Kosten lassen sich allerdings nicht pauschal beziffern. Sie hängen von vielen Einzelfragen ab.

Für Rückfragen zu Ihrer Rechnung stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Die Gebühren im Einzelnen:

Prüfung der Ehevoraussetzungen (Anmeldung der Eheschließung), bei zwei deutschen Staatsangehörigen

80

Prüfung der Ehevoraussetzungen (Anmeldung der Eheschließung), wenn ein oder beide Ehegatten ausländischer Staatsangehörigkeit sind

90 - 260

Eheschließung vor ermächtigtem Standesamt (Sie haben die Eheschließung in einem anderen Standesamt angemeldet, möchten aber in Wismar heiraten)

40

Eheschließung außerhalb der Öffnungszeit (an Samstagen)

120

Eheschließung auf der Poeler Kogge*1

68,54

Eheschließung im SCHABBELL*1

68,54

Eheschließung im Inselmuseum Insel Poel*1

76,64

Eheurkunde erstes Exemplar

15

Eheurkunde weiteres Exemplar

7,50

Beurkundung einer namensrechtlichen Erklärung, z.B. Anschlusserklärung des gemeinsamen Kindes

35

neue Geburtsurkunde für gemeinsame Kinder infolge von Namensänderung durch Eheschließung der Eltern

15


*1 an den Außentrauorten fallen weitere Gebühren an, die Sie bitte im Zuge des Vertragsabschlusses zur Anmietung der jeweiligen Räumlichkeiten bei Ihrem Vertragspartner erfragen.


Volltext

Bevor Sie heiraten können, müssen Sie die Eheschließung anmelden. Früher sagte man dazu auch "das Aufgebot bestellen". Die Eheschließenden sollen die beabsichtigte Eheschließung persönlich bei dem Standesamt anmelden, an dem einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung, als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.

Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.

Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.

Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie eine oder zwei Personen zu Trauzeugen bestimmen.

Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennte Familiennamen führen wollen, kann bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt werden.

Behördliche bzw. öffentlich-rechtliche Namensänderung

Die Namensänderung, die sowohl Vornamen als auch Nachnamen betreffen kann, hat immer Ausnahmecharakter, es muss ein wichtiger Grund vorliegen.

Mögliche Gründe werden durch das Namensänderungsgesetz vorgegeben, beispielsweise bei Problemen mit (die Aufzählung ist nicht vollständig):

  • Sammelnamen sind Familiennamen mit Verwechslungsgefahr (beispielsweise Maier, Müller, Schmidt);
  • Familiennamen, die anstößig oder lächerlich klingen oder die zu unangemessenen oder frivolen Wortspielen Anlass geben;
  • Schwierigkeiten in Schreibweise und Aussprache, die über das Normalmaß hinausgehende Behinderungen zeitigen;
  • Probleme durch abweichende Schreibweisen von Familiennamen mit "ss" oder "ß" oder von Familiennamen mit Umlauten wie "ae", "oe" usw., die zu erheblichen Behinderungen führen.

Bei einer behördlichen Namensänderung ist eine Einzelfallberatung und ein Antrag bei der Namensänderungsbehörde des aktuellen Wohnsitzes unumgänglich. Über die Genehmigung oder Ablehnung des Antrages wird ein amtlicher Bescheid erstellt.

Die Gebühr für behördliche Namensänderung ist stark vom Aufwand abhängig und beträgt bis 1022 Euro.
Notwendige Unterlagen (nicht vollständig)

  • Antragsvordruck
  • Bundespersonalausweis oder Reisepass, eventuell Nachweis deutscher Staatsangehörigkeit
  • Aufenthaltsbescheinigung der letzten 5 Jahre
  • Beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtenbuch, eventuell Heiratsbuch
  • Erweitertes Führungszeugnis ab 14 Jahre
  • Einkommensnachweise

Rechtsgrundlage(n)

  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • Einführungsgesetz zum BGB (EGBGB)
  • Personenstandsgesetz
  • Personenstandsverordnung
  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz
  • Landespersonenstandsausführungsgesetz
  • Lebenspartnerschaftsgesetz
  • Bundesvertriebenengesetz
  • Minderheitennamensänderungsgesetz
  • Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen
  • Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen
  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen
  • Namensänderungszuständigkeitsverordnung
  • Transsexuellengesetz

Erforderliche Unterlagen

1.         Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

  • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als vier Wochen)

  • wenn Ihre Geburt im Inland beurkundet wurde:

    • beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform); vom Standesamt des Geburtsortes)

  • wenn Ihre Geburt im Ausland beurkundet wurde:

    • aktuelle Geburtsurkunde

2.         Wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benötigen Sie zusätzlich:

  • Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder

  • Nachweise über die Begründung und die Auflösung der Lebenspartnerschaft oder

  • wenn Ihr früherer Partner inzwischen verstorben ist, die Eheurkunde oder den Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft sowie die Sterbeurkunde des früheren Partners

Erfolgte Ihre Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit:

  • alle Heiratsurkunden

  • alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)

  • eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer

3.         Wenn Sie mit Ihrem zukünftigen Ehepartner gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind, benötigen Sie zusätzlich:

  • Geburtsurkunden der Kinder

4.         Bei einem Partner aus dem Ausland sind erforderlich:

  • gültiger Personalausweis/Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis

  • Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt

  • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als vier Wochen)

  • Geburtsurkunde

  • Ehefähigkeitszeugnis

Für Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird vom Präsidenten des Oberlandesgerichts erteilt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.

Fremdsprachige Urkunden:

Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer.
Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. In einem solchen Fall wird Sie das Standesamt darauf aufmerksam machen.

Weitere Unterlagen:

Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde.

Kosten

Die Anzeige einer Geburt beim Standesamt ist gebührenfrei.

Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde werden Verwaltungsgebühren erhoben, die je nach Bundesland unterschiedlich sind.

Frist

keine

Hinweise (Besonderheiten)

Eine Geburtsurkunde kann insbesondere zur Verwendung im Ausland auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden (Internationale Geburtsurkunde nach dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern). Sie können diese im Ausland ohne Übersetzung verwenden. Sie können sich eine internationale Geburtsurkunde in dem Standesamt ausstellen lassen, das Ihre Geburt beurkundet hat.

Zuständig

Standesamt
Rathaus, Am Markt 1
23966 Wismar
Karte anzeigen
Telefon: 03841 251-1054
E-Mail