Sie wollen heiraten? Mit diesem Wunsch sind Sie nicht allein: Jedes Jahr geben sich rund 300 Paare im Standesamt Wismar das Ja-Wort. Vor das Eheglück hat das Gesetz allerdings einige bürokratische Hürden gestellt. Die folgenden Hinweise sollen Ihnen dabei helfen, diese Hürden mit Leichtigkeit zu nehmen.
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Den Traukalender für das Folgejahr geben wir in der Regel ab dem 01. Oktober des Vorjahres frei (das heißt: ab Oktober 2024 werden die Trautermine für das Jahr 2025 angeboten).
Die wichtigsten Eckdaten haben wir für Sie in Kürze zusammengefasst:
Der erste "amtliche Schritt" auf dem Weg in die Ehe ist die förmliche Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt. Sie dient vor allem dazu, Ihren Personenstand festzustellen und zu prüfen, ob Ihrem Heiratswunsch "Ehehindernisse" entgegenstehen.
Die Anmeldung wird von einem Standesamt entgegengenommen, in dessen Bezirk eine/r der Verlobten den Wohnsitz hat. Wenn Sie beide nicht in Wismar wohnen und trotzdem gern hier heiraten wollen - kein Problem: Sie melden Ihre Eheschließung bei Ihrem Wohnsitzstandesamt an und teilen dabei mit, dass Sie beim Standesamt Wismar heiraten möchten. Die Standesbeamtin oder der Standesbeamte dort wird uns dann ermächtigen, die Eheschließung vorzunehmen.
Sie müssen sich gemeinsam persönlich anmelden. Ist eine/r der Verlobten verhindert, kann er das schriftliche Einverständnis zur Anmeldung durch den anderen erklären. Dies kann durch eine formlose "Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung" geschehen.
Folgende Unterlagen sind für die Anmeldung der Eheschließung außerdem von Nöten:
Sofern Ihnen alle Unterlagen im Original vorlegen, vereinbaren Sie bitte unbedingt einen Termin zur Anmeldung Ihrer Eheschließung.
Da die Anmeldung eine Gültigkeit von 6 Monaten hat, sollte dieser frühstens 6 Monate vor Ihrem reservierten Eheschließungstermin stattfinden. Sollte es Ihnen nicht auf einen bestimmten Wunschtermin ankommen, gibt es häufig auch kurzfristig freie Eheschließungstermine, die wir während der Anmeldung besprechen können.
Besitzt einer oder beide der Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit, ist nicht im Bundesgebiet geboren worden oder im Ausland geschieden worden, bedarf es einer individuellen Beratung zu den notwendigen Unterlagen. Nehmen Sie hierzu bitte Kontakt mit uns per Mail auf und füllen vorbereitend folgendes Formular aus
Wir freuen uns, dass Sie sich dazu entschieden haben, Ihre Ehe in Wismar zu schließen.
Damit Ihrem großen Tag nichts im Weg steht, möchten wir circa 4 bis 6 Wochen vor Ihrer Eheschließung ein persönliches oder telefonischen Gespräch zu den Einzelheiten Ihrer Trauung mit Ihren führen.
In der Absprache wird neben vielen kleinen Detail der Ablauf der Trauung, die musikalische Untermalung Ihrer Eheschließung, die Anzahl der Gäste und gegebenenfalls Trauzeugen, der Umfang Ihrer Trauansprache, Einzelheiten zum Ringwechsel und Film- und Fotoaufnahmen thematisiert.
Einige Entscheidungen sollten in Ruhe getroffen werden. Daher finden Sie vorbereitend auf das Vorgespräch nachstehend eine Anleitung, wie Sie Ihre Eheschließung musikalisch mit eigener Musik untermalen können. Alternativ halten wir eine kleine Auswahl verschiedener Musiktitel hier im Standesamt für Sie bereit.
Ganz umsonst ist eine standesamtliche Hochzeit nicht - und hoffentlich auch nicht vergebens!
Die Kosten lassen sich allerdings nicht pauschal beziffern. Sie hängen von vielen Einzelfragen ab.
Für Rückfragen zu Ihrer Rechnung stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Prüfung der Ehevoraussetzungen (Anmeldung der Eheschließung), bei zwei deutschen Staatsangehörigen |
80 € |
Prüfung der Ehevoraussetzungen (Anmeldung der Eheschließung), wenn ein oder beide Ehegatten ausländischer Staatsangehörigkeit sind |
90 - 260 € |
Eheschließung vor ermächtigtem Standesamt (Sie haben die Eheschließung in einem anderen Standesamt angemeldet, möchten aber in Wismar heiraten) |
40 € |
Eheschließung außerhalb der Öffnungszeit (an Samstagen) |
120 € |
Eheschließung auf der Poeler Kogge*1 |
68,54 € |
Eheschließung im SCHABBELL*1 |
68,54 € |
Eheschließung im Inselmuseum Insel Poel*1 |
76,64 € |
Eheurkunde erstes Exemplar |
15 € |
Eheurkunde weiteres Exemplar |
7,50 € |
Beurkundung einer namensrechtlichen Erklärung, z.B. Anschlusserklärung des gemeinsamen Kindes |
35 € |
neue Geburtsurkunde für gemeinsame Kinder infolge von Namensänderung durch Eheschließung der Eltern |
15 € |
*1 an den Außentrauorten fallen weitere Gebühren an, die Sie bitte im Zuge des Vertragsabschlusses zur Anmietung der jeweiligen Räumlichkeiten bei Ihrem Vertragspartner erfragen.
Bevor Sie heiraten können, müssen Sie die Eheschließung anmelden. Früher sagte man dazu auch "das Aufgebot bestellen". Die Eheschließenden sollen die beabsichtigte Eheschließung persönlich bei dem Standesamt anmelden, an dem einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung, als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.
Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.
Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.
Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie eine oder zwei Personen zu Trauzeugen bestimmen.
Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennte Familiennamen führen wollen, kann bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt werden.
Die Namensänderung, die sowohl Vornamen als auch Nachnamen betreffen kann, hat immer Ausnahmecharakter, es muss ein wichtiger Grund vorliegen.
Mögliche Gründe werden durch das Namensänderungsgesetz vorgegeben, beispielsweise bei Problemen mit (die Aufzählung ist nicht vollständig):
Bei einer behördlichen Namensänderung ist eine Einzelfallberatung und ein Antrag bei der Namensänderungsbehörde des aktuellen Wohnsitzes unumgänglich. Über die Genehmigung oder Ablehnung des Antrages wird ein amtlicher Bescheid erstellt.
Die Gebühr für behördliche Namensänderung ist stark vom Aufwand abhängig und beträgt bis 1022 Euro.
Notwendige Unterlagen (nicht vollständig)
1. Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen:
gültiger Personalausweis oder Reisepass
Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als vier Wochen)
wenn Ihre Geburt im Inland beurkundet wurde:
beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform); vom Standesamt des Geburtsortes)
wenn Ihre Geburt im Ausland beurkundet wurde:
aktuelle Geburtsurkunde
2. Wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benötigen Sie zusätzlich:
Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder
Nachweise über die Begründung und die Auflösung der Lebenspartnerschaft oder
wenn Ihr früherer Partner inzwischen verstorben ist, die Eheurkunde oder den Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft sowie die Sterbeurkunde des früheren Partners
Erfolgte Ihre Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit:
alle Heiratsurkunden
alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer
3. Wenn Sie mit Ihrem zukünftigen Ehepartner gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind, benötigen Sie zusätzlich:
Geburtsurkunden der Kinder
4. Bei einem Partner aus dem Ausland sind erforderlich:
gültiger Personalausweis/Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis
Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt
Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als vier Wochen)
Geburtsurkunde
Ehefähigkeitszeugnis
Für Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird vom Präsidenten des Oberlandesgerichts erteilt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.
Fremdsprachige Urkunden:
Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer.
Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. In einem solchen Fall wird Sie das Standesamt darauf aufmerksam machen.
Weitere Unterlagen:
Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde.
Die Anzeige einer Geburt beim Standesamt ist gebührenfrei.
Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde werden Verwaltungsgebühren erhoben, die je nach Bundesland unterschiedlich sind.
Eine Geburtsurkunde kann insbesondere zur Verwendung im Ausland auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden (Internationale Geburtsurkunde nach dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern). Sie können diese im Ausland ohne Übersetzung verwenden. Sie können sich eine internationale Geburtsurkunde in dem Standesamt ausstellen lassen, das Ihre Geburt beurkundet hat.