Für die Fischereiausübung (Angeln) ist ein Fischereischein erforderlich. Ohne Sachkundeprüfung kann ein zeitlich befristeter Fischereischein für bis zu 28 Tage erworben werden, dieser kann innerhalb des Kalenderjahres der Erteilung auch verlängert werden.
Neben dem Fischereischein benötigt jeder Angler noch eine gewässerspezifische Angelerlaubnis, die beim Fischereiberechtigten des Gewässers (Binnenfischer, Angelverein, Kommune) erworben werden kann. Angelerlaubnisse für die Küstengewässer des Landes M-V erteilt die Obere Fischereibehörde (LALLF M-V). Angelerlaubnisse können für viele Gewässer in diversen Online-Shops erworben werden.
Fischereidokumente digital
Ab 10. Dezember 2024 ist die Entrichtung der Fischereiabgabe auch digital möglich.
In dem von der oberen Fischereibehörde bereitgestellten Online-Shop kann unter https://erlaubnis.angeln-mv.de/ neben den Angelerlaubnisscheinen für die Küstengewässer auch der Nachweis für die Entrichtung der Fischereiabgabe bequem von zu Hause aus ohne weiteren Behördengang erworben werden.
Der Nachweis der Entrichtung der Fischereiabgabe wird als pdf-Dokument digital erteilt und kann ausgedruckt oder auf einem Smartphone elektronisch mitgeführt werden.
Gleichzeitig mit der digitalen Entrichtung der Fischereiabgabe wurde auch der Touristenfischereischein digitalisiert, der nun ebenfalls ohne Behördengang von zu Hause aus beantragt werden kann und per E-Mail übermittelt wird.
Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja