Information zur neuen Gestaltungssatzung Altstadt Wismar
(rechtskräftig seit 01.01.2019)
Seit 01.01.2019 ist die von der Bürgerschaft am 29.11.2018 beschlossene neue Gestaltungssatzung für die Altstadt von Wismar rechtskräftig.
Somit ersetzt die neue Gestaltungssatzung die mehr als zwei Jahrzehnte gültige Gestaltungssatzung Altstadt Wismar vom 18.06.1992.
Die neue Gestaltungssatzung wurde an bestehende Regularien zum Schutz und zur künftigen Gestaltung des Stadtbildes der historischen Altstadt der Hansestadt Wismar angepasst, aktualisiert und vervollständigt. Die Gestaltungssatzung als örtliche Bauvorschrift, deren rechtliche Grundlage sich aus § 86 Abs. 1 LBauO M-V ergibt, soll das gewachsene und in seiner Ausprägung unverwechselbare Ortsbild erhalten helfen und für neu zu errichtende Gebäude, Gebäudeteile oder sonstige bauliche Anlagen den ortstypischen Gestaltungsrahmen vorgeben. Damit soll die aktualisierte Gestaltungssatzung künftig auch zur Unterstützung der Schutzziele zur Erhaltung des UNESCO Weltkulturerbes wirksamer herangezogen werden.
Neben der neuen Satzung und dem dazugehörigen Übersichtsplan (Anlage 1) sind zum besseren Verständnis Erläuterungen zum Satzungstext (Anlage 2), bildhafte Darstellungen (Anlage 3) und Erläuterungen Begriffe (Anlage 4) erarbeitet worden.
Die neue Gestaltungssatzung sowie die zuvor genannten Anlagen sind auf der Internetseite der Hansestadt Wismar unter: https://www.wismar.de/Ortsrecht_Satzungen
abrufbar oder können im Bauamt der Hansestadt Wismar, Abt. Sanierung und Denkmalschutz, Kopenhagener 1, 23966 Wismar, eingesehen werden.
Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja