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26.01.2019

Gestaltungssatzung Altstadt Wismar

Information zur neuen Gestaltungssatzung Altstadt Wismar
(rechtskräftig seit 01.01.2019)

Seit 01.01.2019 ist die von der Bürgerschaft am 29.11.2018 beschlossene neue Gestaltungssatzung für die Altstadt von Wismar rechtskräftig.
Somit ersetzt die neue Gestaltungssatzung die mehr als zwei Jahrzehnte gültige Gestaltungssatzung Altstadt Wismar vom 18.06.1992.

Die neue Gestaltungssatzung wurde an bestehende Regularien zum Schutz und zur künftigen Gestaltung des Stadtbildes der historischen Altstadt der Hansestadt Wismar angepasst, aktualisiert und vervollständigt. Die Gestaltungssatzung als örtliche Bauvorschrift, deren rechtliche Grundlage sich aus § 86 Abs. 1 LBauO M-V ergibt, soll das gewachsene und in seiner Ausprägung unverwechselbare Ortsbild erhalten helfen und für neu zu errichtende Gebäude, Gebäudeteile oder sonstige bauliche Anlagen den ortstypischen Gestaltungsrahmen vorgeben. Damit soll die aktualisierte Gestaltungssatzung künftig auch zur Unterstützung der Schutzziele zur Erhaltung des UNESCO Weltkulturerbes wirksamer herangezogen werden.

Neben der neuen Satzung und dem dazugehörigen Übersichtsplan (Anlage 1) sind zum besseren Verständnis Erläuterungen zum Satzungstext (Anlage 2), bildhafte Darstellungen (Anlage 3) und Erläuterungen Begriffe (Anlage 4) erarbeitet worden.

Die neue Gestaltungssatzung sowie die zuvor genannten Anlagen sind auf der Internetseite der Hansestadt Wismar unter: https://www.wismar.de/Ortsrecht_Satzungen
abrufbar oder können im Bauamt der Hansestadt Wismar, Abt. Sanierung und Denkmalschutz, Kopenhagener 1, 23966 Wismar, eingesehen werden.

Quelle: Bauamt - Abt. Sanierung und Denkmalschutz

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Am Markt 12/13
23966 Wismar
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Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja

Hinweis

Gemäß § 14 der Hauptsatzung der Hansestadt Wismar vom 28.03.2013 erfolgt die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen sowie von sonstigen öffentlichen Bekanntmachungen durch Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Stadt.

An dieser Stelle werden Sie daher ab dem 07.04.2013 die sonstigen öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt finden. Dies sind u.a.Bekanntmachungen zu verkaufsoffenen Sonntagen, Bekanntmachungen von öffentlich-rechtlichen Verträgen, die Einladungen zu den Sitzungen der Bürgerschaft. Deren Ausschüsse finden Sie im Sitzungskalender.

Öffentliche Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch (z.B. die Bekanntmachung zur Auslegung von Plänen) erfolgen durch Abdruck im "STADTANZEIGER". Sie sind an dieser Stelle nur informativ eingestellt.