Amtliche Bekanntmachung des Landkreises Nordwestmecklenburg
Aufgrund des § 10 Abs. 2 Schornsteinfegerhandwerksgesetz (SchfHwG) vom 26. November 2008 (BGBl. I S. 2242) in der derzeit gültigen Fassung wird Folgendes öffentlich bekanntgegeben:
Im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Nordwestmecklenburg erfolgten drei neue Bestellungen zu bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern:
Die aktuellen Kontaktdaten können auf der Homepage des Landkreises eingesehen werden.
Grevesmühlen, 03. Januar 2019
M. Rudolph, Fachdienstleiterin
Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja