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17.12.2024

Öffentliche Bekanntmachung

Aufgrund der Verpflichtung aus § 3 Abs. 3 des Gesetzes zur Übertragung der Zuständigkeiten der Gemeinden für die Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer und zur Ermittlung aufkommensneutraler Hebesätze (GemGrStZustÜHebG M-V) werden hiermit folgende aufkommensneutralen Hebesätze bekannt gemacht:

Grundsteuer A 257 v.H.,

Grundsteuer B 541 v.H.

Die Abweichung der durch Hebesatzsatzung vom 13.12.2024 bestimmten Hebesätze von den aufkommesneutralen Hebesätzen beträgt jeweils Null.

Wismar, den 13.12.2024

Thomas Beyer
Bürgermeister

Quelle: Finanzverwaltung