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Anerkennung von Weiterbildungsveranstaltungen beantragen
[Nr.99019028016000 ]

Volltext

Weiterbildungsanbieter können Veranstaltungen nach § 9 Bildungsfreistellungsgesetz M-V anerkennen lassen. Für die Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen können Beschäftigte in Mecklenburg-Vorpommern nach dem Bildungsfreistellungsgesetz M-V freigestellt werden.

Weitere Informationen zur Bildungsfreistellung finden Sie über den unten stehenden Link.

Rechtsgrundlage(n)

Fachlich freigegeben durch

Dieser Text wurde freigegeben durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern. Stand: 19.03.2014