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Beschlüsse der 33. Sitzung der Bürgerschaft am 25. April 2002

  

Interfraktionelle Kontaktgruppe der Bürgerschaft zur Begleitung  des Agenda 21-Prozesses

Entsprechend des Bürgerschaftsbeschlusses vom 21. März 2002 gehören der Arbeitsgruppe neben dem Präsidenten der Bürgerschaft, Dr. Gerd Zielenkiewitz,

  • dem 1. Stellvertreter des Präsidenten, Horst Lüdemann,
  •  der 2. Stellvertreterin des Präsidenten, Christa Hagemann,

auf Vorschlag der Fraktionen folgende Mitglieder an:

  • Karin Lechner, SPD Fraktion
  •  Werner Augustat, SPD Fraktion
  • Robert Häußler, CDU Fraktion
  • Sebastian Wenzel, CDU Fraktion
  • Roland Kargel, PDS Fraktion
  • Brigitte Wigger, PDS Fraktion
  • Helmut Meyer, Fraktion Liberale Liste-FDP

Änderung der Satzung des gemeinnützigen Betriebes gewerblicher Art

Landesgartenschau 2002

Um die Gemeinnützigkeit der Durchführung der Landesgartenschau zu erreichen und die damit verbundenen Steuervergünstigungen zu bekommen,  wurde der § 2, Zweck der Gemeinnützigkeit, der geltenden Satzung verändert und um den Gegenstand „Förderung der Kunst im Gelände und die Durchführung kultureller Veranstaltungen“ erweitert. Die zuständigen Finanzbehörden empfahlen den Passus mit in die Satzung aufzunehmen.
Wenn die Gemeinnützigkeit der Durchführung der Landesgartenschau vom Finanzamt anerkannt wird,  muss die Hansestadt Wismar anstatt 16 % nur noch 7 %  aus den Bruttoeinnahmen, beispielsweise für Eintrittsgelder, als Umsatzsteuer abführen. Der finanzielle Vorteil beträgt ca. 256.000,00 €.

Sozialpass

Die Bürgerschaft beschloss den Hansepass (Sozialpass) an die aktuellen satzungsgemäßen Gegebenheiten der städtischen Einrichtungen anzupassen.

Seit April 1993 haben sozial schwache Bürger Wismars die Möglichkeit, den Hansepass in Anspruch zu nehmen. Sie können damit städtische Einrichtungen wie die Musikschule, die Volkshochschule. das Theater, die Stadtbibliothek, das Stadtarchiv , das Stadtgeschichtliche Museum sowie den Tierpark einschließlich der Landesgartenschau zu ermäßigten Eintrittspreisen nutzen. Anspruchsberechtigt sind Familien oder Einzelpersonen, die ihren Hauptwohnsitz in der Hansestadt Wismar haben, die Sozialhilfe beziehen bzw. deren Nettoeinkommen eine festgelegte Einkommensgrenze nicht übersteigt.

Ansprechpartner und Ausgabestellen für den Pass sind das Bürger-Büro im Rathaus sowie das Servicebüro des Amtes für Jugend und Soziales in der Scheuerstr. 2.

6. Änderung der Kita – Gebührensatzung

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die 6. Änderung der Gebührensatzung für die Inanspruchnahme der Kindertageseinrichtungen beschlossen.

Der maximale Elternbeitrag für einen Krippen-, Kindergarten- und Hortplatz  ist in der Betriebskostenverordnung erhöht worden:

Krippe ganztags

auf 185,00 Euro (um 4,00 Euro)

Krippe halbtags

auf 111,00 Euro (um 2,40 Euro)

Kindergarten ganztags

auf 99,00 Euro (um 0,83 Euro)
Kindergarten halbtags auf   59,00 Euro (um 0,10 Euro)

Hort ganztags

auf  57,00 Euro (um 2,85 Euro)
Hort halbtags auf 34,00 Euro (um 1,48 Euro)

Diese Satzung soll zum 01. Juni 2002 in Kraft treten.

Zusätzliche Parkplätze in der Papenstraße

Die Bürgermeisterin wurde beauftragt, zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, dass das Gelände der ehemaligen Fleischwirtschaft in der Papenstraße  bis zum tatsächlichen Baubeginn umgehend als zusätzliche Parkfläche genutzt werden kann.
Bis zur Maisitzung 2002 soll die Bürgerschaft über das Ergebnis informiert werden.

Kurzzeitparkplätze

Die Bürgermeisterin erhielt den Auftrag, zu prüfen, welche Parkplätze in der Altstadt und auf dem Parkplatz in der Turmstraße während der Adventszeit bzw. generell als Kurzzeitparkplätze ausgewiesen werden können.
Über das Ergebnis ist der Bürgerschaft bis zur Sitzung im Juni 2002 zu berichten.

Sanierung der Schulen

Der schlechte Bauzustand einiger  Wismarer Schulen war wiederum Gegenstand eines Bürgerschaftsbeschlusses.
Die Bürgerschaft fordert die Landesregierung Mecklenburg- Vorpommern auf, endlich Maßnahmen zu ergreifen, damit die Sanierung von bestandsfähigen Schulen gefördert wird.
Mit diesem Beschluss soll erreicht werden, dass  das Land ein Förderprogramm zur Sanierung der Schulen erstellt.  Weiterhin soll  geprüft werden, ob Städtebaufördermittel zur Sanierung der baulichen Hülle denkmalgeschützter Schulen in der Altstadt der Hansestadt Wismar genutzt werden können.

Beschlüsse in nicht öffentlicher Sitzung  

Wohnumfeldverbesserung Friedenshof II

Eine Firma aus Lübz erhielt den Auftrag in Höhe von ca. 1 Mio € zur Ausführung der Straßenbauarbeiten, der Straßenbeleuchtung, des Landschaftsbaues und der Wasserversorgung im Bereich Störtebekerstraße, Barlachweg und F.-Wolf-Straße. Die Bauarbeiten im Bereich Störtebekerstraße werden in der Zeit vom 13. Mai - 08. November 2002 ausgeführt.  Für den Bereich F.-Wolf-Straße /Barlachweg ist der Zeitraum vom 02. Juni 2003- 08. November 2003 vorgesehen.

Sanierung des Städtischen Alten- und Pflegeheimes

Den Auftrag in Höhe von 367 T€ zur Sanierung der Außenanlagen des Städtischen Alten- und Pflegeheimes am Friedenshof erhielt eine Firma aus Schwerin.


Verkauf von Grundstücken

Die Bürgerschaft beschloss den Verkauf des Grundstückes Vogelsang 3, das mit einer Stadtvilla bebaut ist.

Quelle: Büro der Bürgerschaft