Beschlüsse der 35. Sitzung der Bürgerschaft am 27. Juni 2002
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Beschluss über die Gültigkeit der Wahl der Bürgermeisterin Durch einen Beschluss der Bürgerschaft wird die Wahl der Bürgermeisterin der Hansestadt Wismar, Frau Dr. Rosemarie Wilcken, am 14. April 2002 für gültig erklärt. Für die Bürger Wismars war dies die erste Direktwahl eines Bürgermeisters/ Bürgermeisterin. Das durch den Gemeindewahlleiter festgestellte Endergebnis wurde am 04. Mai 2002 im Stadtanzeiger veröffentlicht und danach unverzüglich der Rechtsaufsichtsbehörde (Innenministerium des Landes M-V) zur Prüfung übermittelt. Einsprüche gegen die Wahl gab es nicht.
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Erhöhung der Aufwandssätze für die Mitglieder der Wahlvorstände zur Landtags- und Bundestagswahl 2002 Für ihre Tätigkeit in den Wahlvorständen zur Landes und Bundestagswahl am 22. September 2002 erhalten Wahlvorsteher und Schriftführer einen Aufwandssatz in Höhe von 35,00 Euro. Stellvertreter 30,00 Euro. Für die Beisitzertätigkeit gibt es 25,00 Euro. Die Bundes und Landtagswahlordnung sieht lediglich einen Aufwandssatz von 16,00 Euro vor.Bereits für die Bürgermeisterwahl 2002 wurden diese Beträge durch einen Beschluss der Bürgerschaft erhöht. Die höhere Entschädigung soll dazu beitragen, dass sich genügend Wahlhelfer für die Durchführung der Wahlen im September finden.
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Aufsichtsrat der Seehafen GmbH Die Bürgerschaft beschloss, folgende Personen als Vertreter des Gesellschafters Hansestadt Wismar für die Bestellung in den Aufsichtsrat der Seehafen Wismar GmbH vorzuschlagen:
- Senator Michael Berkhahn
- Renate Lüders
- Manfred Borchardt
- Roland Otto
Der Aufsichtsrat besteht insgesamt aus sechs Mitgliedern, zwei auf Vorschlag des Landes Mecklenburg-Vorpommern und vier auf Vorschlag der Hansestadt Wismar.
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Städtepartnerschaft mit Kalmar Die Bürgerschaft genehmigte die Vereinbarung über die Begründung einer Städtepartnerschaft zwischen der Hansestadt Wismar und der schwedischen Stadt Kalmar. Die Vereinbarung zwischen den beiden Städten wurde bereits am 15.06.2002 geschlossen. Die Zusammenarbeit soll sich insbesondere auf die Bereiche Tourismus, Kultur und Wirtschaft erstrecken. Die Hansestadt Wismar unterhält seit ca. 40 Jahren Städtepartnerschaften zu den Städten Aalborg in Dänemark, Kemi in Finnland, Calais in Frankreich. Seit 1987 besteht die Partnerschaf zur Hansestadt Lübeck.
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Kindertagesstättenbetreuung in Wismar Die Bürgerschaft befasste sich mit drei Vorlagen zu dieser Thematik, die der Jugendhilfeausschuss und Unterausschuss für die Jugendhilfeplanung zuvor in mehreren Sitzungen beraten und bestätigt haben. Sie beschloss die Fortschreibung des Kommunalen Planungsberichtes für den Bereich Kindertagesstättenbetreuung für die Jahre 2002 2005, die 3. Satzung zur Änderung der Kita- Benutzungssatzung sowie die 7. Satzung zur Änderung der Kita- Gebühren. Die beiden Satzungen werden im Stadtanzeiger am 3.August 2002 veröffentlicht und sollen zum 01. September 2002 in Kraft treten. In der Hansestadt Wismar werden gegenwärtig 1515 Kinder in 11 Einrichtungen betreut.Davon befinden sich 6 Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft, 5 Einrichtungen werden durch freie Träger betrieben. Außerdem werden in der Hansestadt Wismar bis zu 105 Plätze in Tagespflegestellen vorgehalten, die im Planungszeitraum um 30 Plätze erweitert werden sollen. Um allen Eltern trotz der steigenden Kosten auch in Zukunft bedarfsgerecht einen Kindertagestättenplatz zur Verfügung zu stellen, werden bis zum Jahr 2005 acht Kindertagesstätten neu geschaffen bzw. erweitert. Aufgrund des Bedarfs sollen 300 zusätzliche Plätze entstehen, was für die Stadt Mehrkosten in Höhe 670 000,- jährlich bedeutet. Sichergestellt ist, dass Eltern mit geringem Einkommen auch in Zukunft ihren Platz in einer Kindertagesstätte ermäßigt bzw. kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Dafür werden jährlich ca. 200.000,- zusätzlich von der Stadt bereitgestellt. Da die Finanzierung der Kinder-tagesstättenplätze über die Regelkostenverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nicht abgesichert ist, fordert die Bürgerschaft mit einem weiteren Beschluss, die Landesregierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern eindringlich auf, die Kita- Regelkosten entsprechend der tatsächlich anfallenden Kosten neu zu berechnen, mit dem Ziel, dass die ermittelten Regelkosten die tatsächlichen Kosten der Betreuung in den Kindertagesstätten sowohl bei freien als auch bei kommunalen Trägern abdecken.
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Verwaltungsgebührensatzung Auf der Grundlage einer Gebührenkalkulation wurde eine neue Verwaltungs-gebührensatzung für die Hansestadt Wismar beschlossen. Die derzeit gültige Satzung aus dem Jahre 1995 wurde überarbeitet und an die heutigen Gegebenheiten, einschließlich der Umstellung auf den Euro, angepasst. Die Hansestadt Wismar erhebt für Leistungen aus dem eigenen Wirkungskreis Amtshandlungen oder andere Verwaltungstätigkeiten Verwaltungsgebühren und Auslagen nach Maßgabe dieser Satzung. Die Erhebung von Gebühren aufgrund von Rechtsvorschriften des Bundes und des Landes bleibt dabei unberührt. Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. (Siehe Seiten 14 und 15)
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Benutzungs- und Entgeltordnung für die Raumbenutzung im Rathaus und im Zeughaus Mit einer Benutzungs- und Entgeltordnung für die Benutzung der Räume im Rathaus und im Zeughaus, die die Zustimmung der Bürgerschaft erhielt, soll der personelle und wirtschaftliche Aufwand für die Durchführung von Veranstaltungen in den Räumlichkeiten der Stadt, zumindest teilweise, gedeckt werden. Die Beträge werden entsprechend der vorliegenden Kalkulation erhoben. Seit dem Jahre 1993 gibt es eine Dienstanweisung für die Raumbenutzung, dieser lag jedoch keine Kostenkalkulation zugrunde.
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Bauleitplanung - Bereich Lembkenhof Die Bürgerschaft stimmte der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes Gemischte Grünflächen und Bauflächen im Bereich Lembkenhof zu. Die 2. öffentliche Auslegung für die Dauer eines Monats erfolgt zeitgleich mit der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs des Bebauungsplanes 8/91Lembkenhof. Der Bebauungsplan sieht in seinem Geltungsbereich von ca. 9.5 ha vor, die Nutzung von Wohnen und Gewerbe zu ordnen und die öffentlich-rechtliche verkehrliche Anbindung des gesamten Bereiches Lembkenhof/Lübsche Burg über den neu errichteten Kreuzungspunkt Tschaikowskistraße an die übergeordnete Lübsche Straße vorzunehmen. (siehe Seite 24 und 25)
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Bauleitplanung - Gewerbe und Sondergebiet Redentin Der Bebauungsplan 2/90Gewerbe-und Sondergebiet Redentin Satzung zur 2. Änderung wird ebenfalls für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Die Satzung soll Firmen im Bereich Lütt Moor, Metkenberg, Lukaswiese die Erweiterung ihrer Betriebsgeländes ermöglichen. (siehe Seite 24)
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Vorbereitende Untersuchungen Alter Hafen- Bahnhofsvorstadt Die Hansestadt Wismar beabsichtigt für das Gebiet Alter Hafen- Bahnhofsvorstadt, nordwestlich und nordöstlich der Altstadt, städtebauliche Sanierungsmaßnahmen im Sinne des Baugesetzes durchzuführen. Die Bürgerschaft beschloss deshalb, dass zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit vorbreitende Untersuchungen veranlasst werden. Das Gebiet hat eine Größe ca. 96 ha und umfasst den Bereich südlich des Westhafens, den Alten Hafen, das angrenzende Bahngelände bis hin zum Torney, die südliche Poeler Straße bis zum Philosohenweg. sowie Brachflächen beidseitig der Hochbrücke, die ehemalige Papierfabrik, die Waggonfabrik und die ehemalige Malzfabrik. Die Ziele und Zwecke der Sanierung wurden bestimmt.
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Verkehrsentwicklungsplan Der Antrag, dass die Verwaltung in Anlehnung an die Stufe 4 des Verkehrsentwicklungsplanes eigene Konzepte erarbeitet und diese bis zur Dezembersitzung 2002 der Bürgerschaft vorlegt, soll im Bauausschuss beraten werden. Dabei geht unter anderem darum , dass Festlegungen zum ruhenden Verkehr in der Stadt getroffen werden.
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Straßennamen für das ehemalige GUS-Gelände Die Vorlage konnte zurückgezogen werden, da die Verwaltung zur Benennung der Straßen im Bereich Lübsche Burg bereits einen Vorschlag erarbeitet hat, der im Verfahren ist. Voraussichtlich in der Augustssitzung entscheidet die Bürgerschaft darüber.
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Christa Hagemann, PDS Fraktion, Vorsitzende des Ausschusses für Gesundheit und Soziales, wurde für die Mitarbeit im Landesbeirat entsprechend § 9 des Gesetzes zur Neuordnung der Aufgaben nach dem Bundessozialhilfegesetz und anderen Sozialvorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern benannt. |
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Beschlüsse in nicht öffentlicher Sitzung |
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Ausschreibung der gemeinsamen Restabfallbehandlung Die Bürgerschaft stimmte dem Konzept zur Ausschreibung einer gemeinsamen Restabfallentsorgung mit den Landkreisen Nordwestmecklenburg und Parchim ab dem Jahre 2005 zu. Die beiden Kreistage haben bereits am 20. Juni 2002 ihre Zustimmung gegeben. Jetzt kann mit der europaweiten Ausschreibung begonnen werden. Die Restabfallbehandlung ab 2005 soll für die Dauer von 10 Jahren ausgeschrieben werden. Durch die VOL- Ausschreibung wird ein Anbieter gesucht, der bereits eine Anlage betreibt oder den Nachweis über die Behandlung der Abfallmengen ab 2005 erbringt. Ab dem 01. Juni 2005 dürfen Abfälle ohne Vorbehandlung nicht mehr auf den Deponien gelagert werden. |
Vergabe von Bauleistungen Die Bürgerschaft beschloss die Vergabe der Bauleistungen in Höhe von 420.400, 91 für den 2. Bauabschnitt, E.-Fischer-Straße, an ein Wismarer Bauunternehmen. Der Auftrag umfasst die Verlegung der Regen- und Schmutzwasserleitung, der Wasserleitung sowie des Straßenbaues in der Erwin-Fischer-Straße zwischen Bruno-Tesch-Straße und Max-Reichpietsch-Weg. Der Vollzug des Beschlusses wird bis zur Bestätigung des Wirtschaftsministeriums M-V über den vorzeitigen Baubeginn ausgesetzt.
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Verzicht auf Ausgleichsverbindlichkeiten Die Hansestadt Wismar verzichtet durch Beschluss der Bürgerschaft auf die Erstattung von Ausgleichsverbindlichkeiten von der Seehafen GmbH, die durch die Privatisierung des Betriebes im Jahre 1991 entstanden sind. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat durch einen Beschluss des Landtages vom Dezember 2001 ebenfalls darauf verzichtet. Durch diese Entscheidungen ist sichergestellt, dass die Seehafen GmbH die für die nächsten Jahre erforderlichen Investitionsmaßnahmen tätigen kann.
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Austausch von Grundstücksflächen Die Bürgerschaft fasste den Beschluss über die abschließende Vereinbarung über den Austausch von Grundstücksflächen zwischen der Hansestadt Wismar und der Aker MTW Werft GmbH. Im Zuge dieses Austausches erhält die Hansestadt Wismar das Grundstück der ehemaligen Betriebschule der MTW in der Bürgermeister-Haupt-Straße. Die Werft bekommt dafür Flächen in unmittelbarer Nähe des Betriebes von der Stadt. Die Vereinbarung soll im Verfahren nach dem Vermögenszuordnungsgesetz vollzogen werden.
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Ankauf von Grundstücksflächen Die Hansestadt Wismar erwirbt Grundstücksflächen vom Gesamtvollstrecker eines ehemaligen Betriebes im Bereich des Holzhafens. Der Kaufpreis beträgt ca. 370 T.
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Verkauf eines Hausgrundstückes Das Hausgrundstück Philosophenweg 12/12a, es handelt sich um ein sanierungsbedürftiges Mehrfamilienhaus, wird an eine Grundstücksgesellschaft in Rostock verkauft. Die Gesellschaft will die Immobilie sanieren und weiterhin vermieten. Das Grundstück wurde im vergangenen Jahr ohne Resonanz öffentlich zum Verkauf ausgeschrieben.
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Vergabe von Städtebaufördermitteln Die Bürgerschaft vergab Städtebaufördermittel als Zuschuss für die Modernisierung/Instandsetzung der Gebäude Hinter dem Chor 2 und 4/ St. Nikolaikirchhof 19 an die Eigentümer.
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