Zu Beginn der Sitzung gratulierte der Präsident der Bürgerschaft, Herr Dr. Gerd Zielenkiewitz:
Silvio Bernhardt, Rüdiger Haase, Günter Maelck, Olaf Hackbarth, Ingrid Mösken,
Gerda Porath und Dr. Martin Steinbrecher
Sie gehören zu den 100 Persönlichkeiten des Landes, die der Ministerpräsident des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der vergangenen Woche für ihre engagierte ehrenamtliche Arbeit geehrt hat.
1. Änderung der Gebührenverordnung zur Festsetzung von Parkgebühren im Gebiet der Hansestadt Wismar
Die Parkgebührenverordnung vom Mai 2005 wurde geändert. Danach werden folgende Gebühren erhoben:
Auf allen Parkplätzen ist das Parken an gesetzlichen Feiertagen gebührenfrei.
Die neue Verordnung tritt am Tage nach der Bekanntmachung im Stadtanzeiger in Kraft.
Umzugsbeihilfe für Studenten
Seit diesem Jahr können Studenten der Hochschule Wismar einen Antrag auf Umzugsbeihilfe bei der Hansestadt Wismar stellen.
Bisher wurde eine einmalige Unterstützung von 250 zum Studienbeginn ausgegeben. Studenten, die zum Sommersemester ihr Studium aufnahmen, wurden nicht berücksichtigt.
Deshalb wurde der geltende Bürgerschaftsbeschluss aufgehoben. Mit einer neuen Satzung wird die Beihilfe auf maximal 3 Jahre, zu jeweils 100 nach dem ersten und zweiten Kalenderjahr und 50 nach dem dritten Jahr gestaffelt. Maximal sind es 250 Euro. Die neue Regelung soll die Studenten dazu motivieren, für den Zeitraum ihres Studiums den Hauptwohnort in der Hansestadt Wismar zu wählen und beizubehalten.
Damit soll auch die Einnahmesituation der Stadt bei der Schlüsselzuweisung pro Einwohner durch das Land verbessert werden.
Anträge können im Bürgerbüro im Rathaus gestellt werden. Dazu ist die Vorlage des Personalausweises und eine Studienbescheinigung erforderlich.
Die neue Satzung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung im Stadtanzeiger in Kraft.
Programm Stadtumbau Ost 1. Fortschreibung des Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK)
Seit 3 Jahren erfolgt die Stadtentwicklung und der Stadtumbau in der Hansestadt Wismar auf der Grundlage eines integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK).
Das Konzept, in dem dargestellt wird, wie die einzelnen Stadtteile umgestaltet werden können, wurde aktualisiert. Die Fortschreibung des Konzeptes ist erforderlich, damit Fördermitteln aus dem Investitionsprogramm Stadtumbau Ost beantragt werden können.
Bauleitplanung der Hansestadt Wismar
Beschlossen wurden:
Zukünftige Förderung einer Gesellschaft
Die zukünftige Zusammenarbeit mit einer Gesellschaft wird von einem ordnungsgemäßen Nachweis der Verwendung von Fördermitteln abhängig gemacht.
Verwendung der Kaufpreiserlöse
Die Kaufpreiserlöse für die Veräußerung der Gesellschafteranteile an der Städtischen Krankenhaus gGmbH sind bis zur endgültigen Regelung der steuerlichen Konsequenzen einem Verwahrkonto der Stadtkasse zur Liquiditätsverstärkung zuzuführen
Unentgeltliche Übertragung von unerschlossenen Gewerbeflächen
Die Hansestadt Wismar überträgt unentgeltlich Grundstücke, ca. 211.500 m², im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 21/91Gewerbegebiet Haffeld Nord, die sich in ihrem Eigentum befinden und als künftige Gewerbeflächen ausgewiesenen sind, an die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Wismar mbH .
Nach Abschluss der Erschließungsmaßnahmen sind die Grundstücke an eine dort ansässige Firma und an andere ansiedlungswillige Unternehmen zu verkaufen.