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Beschlüsse der 48. Sitzung der Bürgerschaft am 25. September 2003
Wohn- Misch- und Gewerbegebiet Schwanzenbusch-Nord
Die Bürgerschaft  beschloss die 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr.34/94 „Wohn- Misch-und Gewerbegebiet Schwanzenbusch-Nord“.
Der Bebauungsplan ist seit 1997 rechtskräftig. Weil der Bedarf an Grundstücken für Reihenhäuser in den letzten Jahren zurückgegangen ist und die Nachfrage nach Bauplätzen für Einfamilienhäuser zugenommen hat, stellte der Eigentümer der Fläche den Antrag den B-Plan zu ändern.
Bei der beantragten Änderung  werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, daher ist eine Änderung des B-Planes im vereinfachten Verfahren nach dem Baugesetz möglich.Die Satzung wird im Stadtanzeiger 17 veröffentlicht.

Vorhaben- und Erschließungsplan „Wohnanlage Am Mühlenbach“
Die Bürgerschaft stimmte der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes „Umwandlung von Gewerbefläche und Grünfläche in Wohnbaufläche im Bereich Poeler Straße/Rabenstraße/ Philosophenweg“ zu.
Der Planentwurf sieht in seinem Geltungsbereich von ca. 3,7 ha vor, den im Flächennutzungsplan als Gewerbefläche und Grünfläche ausgewiesenen Bereich in Wohnbaufläche umzuwandeln.
Weiterhin wurde  über den Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 23/99  „Wohnanlage Am Mühlenbach“ beraten und einem Wechsel des Vorhabenträgers  zugestimmt.
Der Entwurf wurde gebilligt. 
Im Jahre 1999 wurde die Planung für den Bereich Poeler Straße/Philosophenweg verabschiedet und ein Vorhabenträger benannt. Geplant war eine Wohnanlage für betreutes Wohnen  sowie die Errichtung von Stadtvillen und Reihenhäusern.
Mit dem Zusammenschluss des Vorhabenträgers mit dem Wismarer Unternehmen Projektentwicklung HANSE-Immobilien GmbH zur ARGE „Wohnanlage Am Mühlenbach“ liegt ein neues städtebauliches Konzept vor. Es sollen ein privat finanziertes und betriebenes Pflegeheim sowie 16 Reihenhäuser entstehen.Beide Pläne werden in der vorliegenden Fassung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

Wohngebietszentrum Wendorf  Nord
Die Bürgerschaft hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Anregungen der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden sowie die während der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen der Bürger zum Entwurf der 1.Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25/92 „Wohngebietszentrum Wendorf Nord“ geprüft und beschloss die Abwägung. Die Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes  wurde gebilligt. Ziel der Planung ist es, für das Wohngebiet Wendorf Nord ein anspruchvolles Handels- und Dienstleistungszentrum zu schaffen. Außerdem sollen dort 55 Wohneinheiten für betreutes Wohnen errichtet werden.

Gewerbe- und Mischgebiet Holzhafen Nord

Der Aufstellung eines Planänderungsverfahrens  zur 1. Änderung des Teilbebauungsplanes Nr. 12/91/5 – “Gewerbe- und Mischgebiet Holzhafen Nord“ wurde zugestimmt.
Von einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung wird abgesehen, weiterhin ist die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist durchzuführen.
Der Teilbebauungsplan ist seit Oktober1999 rechtskräftig.
Ziel dieser Planung war die Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen für die öffentliche Erschließung des Bereiches sowie die Ausweisung als Gewerbe- und Mischgebiet unterteilt in drei Zonen: Gewerbegebiet, Gewerbegebiet mit eingeschränkten Emissionen und Mischgebiet zur Ansiedlung des Technologie- und Gewerbezentrums (TGZ).
Das TGZ e.V. Schwerin/Wismar beabsichtigt,  einen Multimediaport zu errichten. Da die vom Investor vorgesehene Bebauung nicht den Festsetzungen des rechtskräftigen Teilbebauungsplanes  entspricht, hat er eine Änderung beantragt.
Der Beschluss wird im Stadtanzeiger veröffentlicht.

Liniennetzkonzept für den Stadtverkehr in der Hansestadt Wismar

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gab ihre Zustimmung zur Aufnahme die Linie F in das .Stadtlinienkonzept
Damit wird das in der August-Sitzung 2003 beschlossenen Liniennetzkonzeptes vervollständigt. Der Streckenverlauf entspricht der bisherigen Route vom Weidendammplatz über Markt, Wismar-Süd, Bgm.-Haupt-Straße, Ph.-Müller-Straße zum Weidendamm.
Im zweiten Umlauf, der wiederum auf dem Weidendammplatz beginnt, wird ebenfalls der Marktplatz angefahren. Dann führt die Strecke jedoch über den nördlichen Teil der Altstadt (Lindengarten, Bahnhof, ZOB, Poeler Straße, Rabenstraße, Kagenmarkt, Poeler Straße, ZOB, Poeler Tor, Spiegelberg, Scheuerstraße, Bohrstraße, Krämerstraße, Rudolf-Karstadt-Platz) zurück. Mit dieser Verbindung wird neben der bisher fehlenden Direktanbindung des ZOB an den Markt auch der Bereich um die Nikolaikirche touristisch besser erschlossen.

Es ist vorgesehen, in der Altstadt nur in der Scheuerstraße eine Haltestelle einzurichten. Im übrigen soll durch Handzeichen Ein- und Ausstieg ermöglicht werden. Die Taktfrequenz der Linie F beträgt wie bisher 30 Minuten, wobei beim ersten Umlauf Wismar-Süd und beim zweiten Umlauf der Kagenmarkt angefahren wird.
Positionspapier zur Reform der Kommunalstruktur

Mit sofortiger Wirkung  wird eine Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines Positionspapiers der Hansestadt Wismar zur Reform der Verwaltungsstruktur in Mecklenburg-Vorpommern gebildet. Mitglieder der Arbeitsgruppe sind die Mitglieder des Präsidiums der Bürgerschaft. Dies sind der Präsident der Bürgerschaft, seine beiden Stellvertreter, die Bürgermeisterin und die Vorsitzenden der vier Fraktionen  SPD, CDU, PDS und Liberale Liste-FDP.

FFH Gebiete

Die Bürgermeisterin wurde beauftragt keiner Ausweitung von FFH Gebieten (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) in der Region um die Hansestadt Wismar zuzustimmen, um die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt nicht zu gefährden. Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns hat die FFH Gebiete  im Jahre 1999 abschließend an die EU gemeldet.
In der Hansestadt Wismar gibt es  lediglich eine Scheune in Mügenburg, die den Lebensraum von zahlreichen Fledermausarten bildet, die zum FFH –Gebiet erklärt worden ist.
Nach einer Neufestlegung der EU können FFH –Gebiete erweitert werden.
Das könnte beispielsweise die Wismar-Bucht betreffen.

Leitlinien und Leitziele der Lokalen Agenda 21

Die Bürgerschaft nahm die Leitlinien und Leitziele der Lokalen Agenda 21 –Bericht 2003 der Hansestadt Wismar zur Kenntnis und verwies diese zur Beratung in alle Ausschüsse der Bürgerschaft. Das Votum ist möglichst bis zur Sitzung der Bürgerschaft im Januar  2004 zu erarbeiten.
Der Präsident der Bürgerschaft, Dr. Gerd Zielenkiewitz, dankte den Mitarbeitern des Agenda- Büros, den Moderatoren der Arbeitskreise, den Projektgruppen  und allen Bürgern, die an dem Ergebnisbericht mitgewirkt haben.

 
 
Beschlüsse in nicht öffentlicher Sitzung  

Sicherungsmaßnahme Lübsche Straße 23 (ehemalige Kaufmannskompanie)
Die Bürgerschaft beschloss, die denkmalgeschützten Giebelhäuser und die Kemladen des Gebäudeensembles Lübsche Straße 23 (ehemalige Kaufmannskompanie)  durch Sicherungsmaßnahmen in ihrem baulichen Bestand zu sichern.
Die Kosten für die umfangreichen Baumaßnahme sind mit Städtebaufördermitteln in Höhe von 533.750,-- € zu bezuschussen. Eigentümer ist das Bundesvermögensamt.
Dieser Zuschuss ist durch eine Grundschuld im Grundbuch des Objektes  zu sichern.

In eigener Sache:
Das Büro der Bürgerschaft  hat einen Brief von Einwohnern des Wohngebietes Redentin/Fischkaten, eines dort wohnhaften Bürgers betreffend, erhalten. Leider hat der Brief  keinen Absender.
Die Verfasser des Briefes werden gebeten sich persönlich oder telefonisch im Rathaus, Zimmer 125, zu melden.
(Telefon: 2 51-  91 00)

30.09.2003 
Quelle: Büro der Bürgerschaft