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06.02.2017

Bekanntgabe über die Freigabe verkaufsoffener Sonntage 2017

Aufgrund des § 10 des Gesetzes zur Neuregelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz – LöffG M-V), vom 18. Juni 2007 (GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 7128 – 1) in Verbindung mit § 5 der Verordnung über erweiterte Ladenöffnungszeiten in Kur- und Erholungsorten, Weltkulturerbestädten sowie in anerkannten Ausflugsorten und Ortsteilen mit besonders starkem Fremdenverkehr (Bäderverkaufsverordnung – BädVerkVO M-V) vom 11.12.2015

(GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 7128-2-5) wird durch den Bürgermeister der Hansestadt Wismar festgelegt:

 

Im nachstehend aufgeführten historischen Altstadtbereich der Hansestadt Wismar dürfen am Sonntag, den

02. April 2017,

09. April 2017,

23. April 2017,

07. Mai 2017,

21. Mai 2017,

28. Mai 2017,

11. Juni 2017,

25. Juni 2017,

09. Juli 2017,

23. Juli 2017,

06. August 2017,

03. September 2017

Verkaufsstellen geöffnet sein:

 

Ort: Historische Altstadt

(begrenzt durch Am Hafen, Wasserstraße, Bahnhofstraße, Dr.-Leber-Straße, Dahlmannstraße und Ulmenstraße einschließlich Holzhafen)

Verkaufszeitraum: 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Auf die Beschäftigtenschutzregelungen nach § 6 Bäderverkaufsverordnung (BädVerkVO M-V) wird verwiesen.

 

Wismar, 24. Januar 2017

Thomas Beyer, Bürgermeister

 

Quelle: Ordnungsamt, Sachgebiet Gewerbe

Kontakt

Rechtsamt
Am Markt 12/13
23966 Wismar
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Öffnungszeiten

Terminvergabe
Montag
08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag
08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 16.30 Uhr
Mittwoch
keine Terminvergabe möglich
Donnerstag
08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 16.30 Uhr
Freitag
08.30 - 12.00 Uhr

Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja

Hinweis

Gemäß § 14 der Hauptsatzung der Hansestadt Wismar vom 28.03.2013 erfolgt die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen sowie von sonstigen öffentlichen Bekanntmachungen durch Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Stadt.

An dieser Stelle werden Sie daher ab dem 07.04.2013 die sonstigen öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt finden. Dies sind u.a.Bekanntmachungen zu verkaufsoffenen Sonntagen, Bekanntmachungen von öffentlich-rechtlichen Verträgen, die Einladungen zu den Sitzungen der Bürgerschaft. Deren Ausschüsse finden Sie im Sitzungskalender.

Öffentliche Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch (z.B. die Bekanntmachung zur Auslegung von Plänen) erfolgen durch Abdruck im "STADTANZEIGER". Sie sind an dieser Stelle nur informativ eingestellt.