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Kanalstörung melden
[Nr.99108017000000 ]

Volltext

Im Abwassernetz wird zwischen Schmutzwasser- und Regenwasserkanälen unterschieden. In einigen Ortschaften wird Schmutz- und Regenwasserwasser über einen gemeinsamen Mischwasserkanal abgeleitet. Der Abwassertransport erfolgt entweder freifließend oder über Drucksysteme.
Eigentümer/Betreiber öffentlicher Abwassersysteme sind die abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaften Abwasserzweckverband, Stadt oder Gemeinde.
Schäden können Abwasserrohrbrüche (sichtbar durch das Absenken von Oberflächen oder im Bereich der Schächte) oder z.B. defekte Schachtdeckel (auch klappernder Schachtdeckel) sein. Weiterhin können Alarmleuchten bzw. auffallende Geräusche an Abwasserpumpwerken auf Schäden im Leitungssystem hinweisen.
Störungen im Abwassersystem können durch Verstopfungen (Hindernisse oder Fremdkörper im Kanal oder Pumpwerk) oder durch Rückstau bei starken Niederschlägen oder durch Einleitungen von Schadstoffen in das Kanalnetz hervorgerufen werden.

Zuständige Stelle

Abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaft, Betreiber. Bei Schäden am öffentlichen Kanalnetz oder bei Störungen im Kanalnetz ist der regionale Betreiber zu informieren. Telefonnummern für Störungsbeseitigungen sind in den meisten Fällen über das Internet oder auch über das örtliche Telefonbuch zu finden.
In Havariesituationen sind ggf. auch Feuerwehr oder Polizei zu benachrichtigen.

Zuständig

Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der Hansestadt Wismar
Werftstraße 1
23966 Wismar
Karte anzeigen
Telefon: 03841 749-0
Fax: 03841 749-500
E-Mail
www.evb-wismar.de

Kontakt

EVB - Bereich Entwässerung / Straßenunterhaltung
Zum Sandfang 1
23966 Wismar
Karte anzeigen
Telefon: 03841 6311-0
E-Mail